Hallo Berny,
ich möchte bestimmt nicht deine Fachkompetenz in Frage stellen, aber woher nimmst Du dein geballtes Fachwissen, dass Du ohne jegliche Begründung die Antworten super kurz und knapp hier "hinballerst" ?
Danke und Grüße!
Daniel
Hallo,
du bittest hier um Hilfe und bekommst innerhalb von 1 Stunde eine sehr kompetente Antwort von Berny. Da dir die Antwort nicht gefällt, erwartest du jetzt von ihm noch detaillierte Erläuterungen zu seinen Kommentaren und einen Befähigungsnachweis.
Wende dich dann lieber an den Mieterbund oder einen Fachanwalt und trage denen deine Geschichte vor. Ich hoffe du hörst dir dann selbst beim Reden zu und merkst, wie lächerlich das ist. Denkst du wirklich du hast einen Rechtsanspruch einen beliebigen Nachmieter, zu dem dir am besten passenden Einzugtermin und einer von dir genehmigten Miete durchzudrücken?
Am Ende ist immernoch dein Vermieter Eigentümer der Wohnung und damit kann er sich aussuchen, wer dort wann einzieht. Da kannst du stinksauer sein, wie du willst, er ist im Recht. Schließlich bist du es der es, dem die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kurz ist.
Gruss
H H
Seltsam? Aber so steht es geschrieben...