Beiträge von H Hamburg

    Hallo Berny,
    ich möchte bestimmt nicht deine Fachkompetenz in Frage stellen, aber woher nimmst Du dein geballtes Fachwissen, dass Du ohne jegliche Begründung die Antworten super kurz und knapp hier "hinballerst" ?

    Danke und Grüße!
    Daniel

    Hallo,

    du bittest hier um Hilfe und bekommst innerhalb von 1 Stunde eine sehr kompetente Antwort von Berny. Da dir die Antwort nicht gefällt, erwartest du jetzt von ihm noch detaillierte Erläuterungen zu seinen Kommentaren und einen Befähigungsnachweis.

    Wende dich dann lieber an den Mieterbund oder einen Fachanwalt und trage denen deine Geschichte vor. Ich hoffe du hörst dir dann selbst beim Reden zu und merkst, wie lächerlich das ist. Denkst du wirklich du hast einen Rechtsanspruch einen beliebigen Nachmieter, zu dem dir am besten passenden Einzugtermin und einer von dir genehmigten Miete durchzudrücken?

    Am Ende ist immernoch dein Vermieter Eigentümer der Wohnung und damit kann er sich aussuchen, wer dort wann einzieht. Da kannst du stinksauer sein, wie du willst, er ist im Recht. Schließlich bist du es der es, dem die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kurz ist.

    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Hallo,

    ob Strom fließt oder nicht, hat nichts mit dem Anbieter zu tun. Es eine Angelegenheit des Netzbetreibers und an den mußt du dich wenden. Wenn du wartest bis dein Stromanbieter das mit dem Netzbetreiber hinbekommen hat, dann hast du Weihnachten noch keinen Strom.

    Rufe beim Netzbetreiber an. Das ist im Allgemeinen der Grundversorger in deinem Bereich und beantrage die Einschaltung deines Stromzählers. Das geht innerhalb von ein paar Tagen.

    Bei der Mietminderung wäre ich etwas vorsichtig. Zwar ist der Vermieter grundsätzlich zuständig, aber du bist der Stromkunde. D.h. man könnte dir unterstellen, dass du schon längst Strom hättest, wenn du dich etwas geschickter angestellt hättest. Normal geht das ruckzuck. Wenn ich Richter wäre, würde ich es auch ungewöhnlich finden, wenn jemand seit dem 01.08. kein Strom hat, dies erst am 01.10. feststellt. Wenn ich dann noch hörte, dass derjenige noch nicht einmal die Störungsstelle des Netzbetreibers angerufen hat, würde ich mich auch fragen, ob das nun wirklcih die Schuld des Vermieters ist.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    das ist in der Tat eine schlimme Situation.

    Aber unabhängig, ob der Vermieter dich nehmen will/muss, ist es grundsätzlich so, dass du dir die Wohung nicht alleine leisten, also mußt du dir überlegen, was ist, wenn deine Mutter nicht mehr da sein wird. Lass dich doch beim Amt beraten.

    Wenn du Frührentnerin bist, warum mußt du dort wohne, wo die Wohnungen teuer sind? Wenn du dir am Landkreis Harburg eine Wohnung suchst, wird sich schnell etwas finden, was du dir leisten kannst. Auch dort bist du am Hamburg Nahverkehr angeschlossen.

    Gruss
    H H

    Dass ich die Nebenkosten nicht zahlen muss, da ich einen mündlichen Mietvertrag hatte, ist mir bewusst.
    !

    Hallo,

    das ist ja mal eine tolle Rechtsauslegung, aber leider Blödsinn. Betriebskostenzahlungen können auch müdlich vereinbart werden und ihr hattet offensichtlich so eine Vereinbarung. Schließlich hast du nach drei Monaten gezahlt.

    Grundsätzlich sind diese mündlichen Verträge nicht zweckmäßig. Schon gar nicht, wenn hinterher jeder der Meinung ist, er kann den anderen über den Tisch ziehen. Und hier meine ich dich genauso wir deinen Vermieter. Ihr scheint ja beide keine Ehrenmänner (oder -frauen) zu sein.

    Schaltet ruhig noch jeder einen Anwalt ein, dann wird es bestimmt richtig lustig. Bitte halte uns auf dem Laufenden.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich würde es auch so sehen, dass du die Wohnung noch "bewohnst". Die Verordnung spricht nicht explizit vom ersten Wohnsitz.

    Ich würde meiner Tante, mal die Grenzen aufzeigen.

    Es wird sich für Keinen lohnen, denn die Abrechnung kostet ein Heidengeld. Die Ablesefirmen ziehen die Leute regelmäßig über den Tisch. Wenn wirklich einer der Parteien einen kleinen Vorteil, duch HkVO Abrechnung hat, dann wird dieser durch die enormen Mehrkosten durch die Heizkostenverteilen, die Ablesung und die Abrechung mehr als aufgefressen.

    Sollte Tantchen sich dann völlig uneinsichtig und stur zeigen, würde ich mal auf das Sonderkündigungsrecht des Vermieters in Zweifamilienhäusern aufmerksam machen. Denn wenn der Vermieter in einem vermieteten Zweifamilienhaus selbst wohnt, hat er ein Sonderkündigungsrecht. Dafür müßtest du aber wohl wieder einziehen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    Ihr seid vor 2 Jahren in eine Bruchbude eingezogen, weil die Lage toll und Miete so günstig war. Der Zustand der Wohnung war zu dem Zeitpunkt sicher schon erkennbar. Auch wenn der Vermieter rein rechtlich viele der Schäden (nicht alle) beheben müßte, habt ihr hoffentlich nicht ernsthaft angenommen, dass jemand, der ein Haus verkommen läßt, ein toller Vermieter sein wird.

    Ihr könnt natürlich auf Euer Recht zu bestehen, über Mietminderung bis zu einem Gerichtsverfahren. Erfahrungsgemäß kommt in solchen Extremfällen außer viel Ärger nicht viel dabei raus.

    Ich teile Kolinums Ansicht. Es hat wohl wenig Zweck dort wohne zu bleiben, wenn die Gesamtsituation für euch unerträglich ist.

    Wie man so schön sagt: Wer billig wohnen will, wohnt halt billig.

    Gruss
    H H

    Noch mal ein kurzes Update: eine Öffnungsklausel habe ich nicht in meinem Mietvertrag. Rein von dieser Warte aus sind die Dinge also in Ordnung.
    Im nächsten Schritt werde ich alle meine Nachbarn fragen, ob sie sich belästigt fühlen. Falls hier ein "Ja" kommt, ist es natürlich vorbei. Aber man wird sehen.

    Alles in allem: Vielen Dank !

    Kapierst du es nicht? Nicht jeder Nachbar traut sich seinem renitenten Nachbarn ehrlich zu sagen, dass er sich gestört fühlt wenn sein Gegenüber grillt. So wie du dich benimmst und schreibst kann ich mir vorstellen, dass keiner Lust hat, mit dir zu diskutieren.

    Es ist die Aufgabe der Hausverwaltung die anderen Mieter vor Leuten wie dir zu schützen.

    Wie ich bereits geschrieben habe, wahrscheinlich wäre gar nichts passiert, wenn du wie viele andere, ab und zu mal gegrillt hättest. Aber nein, du denkst, wenn keiner etwas sage, finden alle deinen Würtchenduft toll und hörst gar nicht mehr auf. Jetzt stehst du da mit deinen Luxusbrätern und jammerst, dass es in der Hausordnung ja nicht verboten war.

    Da fehlt es doch an gesunden Menschenverstand.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    die Wohnung liegt auf jedem Fall im obersten Preissegment. Vor allem für Dulsberg, dort sind die Wohnungen eher günsitger, als im Schnitt (ist nicht gerade ein Top-Stadtteil). Dann noch die Abstandszahlung für mehr oder weniger nichts.

    Aber du wirst nicht allzuviel Auswahl haben. Der Wohnungsmarkt in Hamburg ist sehr angespannt. Und eine Angebot, ohne dass du bei einer Besichtigung warst, da kriegst du nur das, was andere nicht wollen.

    Gruss
    H H

    Ich würde das für eine versteckte Mieterhöhung halten weil es ja keinen Gegenwert für die Kaution gibt.

    Hallo,
    wieso gibt es denn keinen Gegenwert? Es wurde doch eine höherwertige Küche eingebaut. Je nachdem, wie lange man diese Küche nutzt, hat man einen niedrigen oder einen hohen Gegenwert.

    Für mich sieht diese Individualvereinbarung gültig aus. Wenn man etwas nicht möchte, dann darf man es nicht vereinbaren.

    Gruss
    H H

    Nun gut, wenn ich keinen oder nur einen geringen Anspruch auf Mietminderung habe, dann ist das eben so.

    Und nein, wir wollen nicht wegen der Sache mit dem Trockenraum ausziehen. Für unsere Entscheidung gibt es schon triftigere Gründe, die wirklich ihre Berechtigung haben.

    Jetzt mal etwas anderes: Ich bin noch nicht lange hier im Forum, habe mich durch mehrere Threads durchgelesen und bekomme immer mehr den Eindruck, als ob hier allgemein kein besonders freundlicher Ton herrscht. Hier stellen Leute, die in gewissen Angelegenheiten nicht Bescheid wissen, ganz normal ihre Fragen und werden dann mit überheblichen Kommentaren abgewertet. In einem Forum zum Thema "psychische Probleme" würde mich das nicht wundern, aber dass es hier auch der Fall ist, finde ich sehr schade und habe ich nicht erwartet.

    Das ist hier leider so. Wenn Fragestellern die Antworten nicht passen und sie dann auch noch dadurch auffallen, dass sie eine besondere Engstirnigkeit an den Tag legen, dann werden die Antworten etwas deutlicher.

    Sehr oft reagieren diese Fragesteller dann mit Anfeindungen und Rundumschlägen gegen alles und jeden. Da diese Menschen so etwas nicht nur im Forum tun, sondern auch in deren realen Leben (oft als Sozialhilfeempfänger) dürfen sie sich nicht wundern, warum das ganze Leben so schwer ist.

    Gruss
    H H

    Also spielt es auch keine Rolle, das die Schlüssel mit im Übergabegabeprotokoll stehen? Wieso hat sie diese dann überhaupt ausgehändigt wenn ja angeblich nie ein Anspruch für den Raum gegolten hat?!

    Kann sie mir dann auch tatsächlich die Anwaltskosten an die Hacken hängen?

    Hallo,

    sie kann dir durchaus erlauben, dass du den Raum nutzen darfst, ohne dass daraus ein dauerhafte Überlassung entsteht. Die Behauptung dass sie nichts wußte steht natürlich durch die Schlüsselübergabe auf tönernen Füßen. Deine Annahme dass es sich um ein kostenloses dauerhalftes Mietverhältnis handelt, halte ich aber für noch gewagter.

    Wenn es zu einem Rechtstreit kommt, trägt im Allgemeinen der Verlierer sämtliche Kosten. Sollten allerdings vorab schon Anwaltskosten entstanden sein, kommt es sehr drauf an, ob sie den Anwalt wirklich brauchte, um ihre Interessen durchzusetzen.

    Gruss
    H H

    Wenn der Keller Teil des Mietvertrages (geht auch mündlich oder durch schlüssiges handeln) ist, dann darf sie die Schlüssel nicht verlangen.

    Hallo,

    so einfach ist das nicht. Der Raum ist nicht Bestandteil eines schriftlichen Mietvertrages. Ob er durch eine mündliche Nutzungsgenehmigung Teil des Mietvertrag wird, wage ich zu bezweifeln. Schließlich kann eine Nutzungsgehmigung auch zurückgezogen werden. Das hat die Vermieterin ja jetzt getan.

    Ich wäre also vorsichtig.

    Gruss
    H H

    Wie ich mehrfach erwähnt habe, habe ich beim Grillen mit ordentlichen Anzündern niemanden gestört. Somit sehe ich meine Nachbarn im auch nicht als "negativ beeinträchtigt an". Das Grillen mit Holzkohle ist in vielen Mietwohnung erlaubt. In anderen offenbar nicht. Es somit per se als "böse" zu brandmarken erscheint mir sehr weit her geholt.

    Und welche Kosten sind mir entstanden? Hättest du meinen Text aufmerksam bis zu Ende gelesen, wäre dir sicher aufgefallen, dass ich zwei Grills und eine Menge Zubehör gekauft habe, was nun anscheinend zur Untätigkeit verdammt in meinem Keller enden wird.

    Alles klar, niemand wurde gestört.... von jemandem der permanent grillt.

    Ich weiß nicht in welchem Universum du gegrillt hast, aber hier im Alphaquadranten, fühlen sich Menschen gestört, wenn ein Mitbewohner bei jedem Sonnenstrahl den Grill anwirft. Nur weil Nachbarn sich nicht direkt bei dir beschweren, heißt das nicht, dass sich niemand gestört fühlt. Es zeigt schon ein unglaubliches Maß an fehlendem Einschätzungvermögen, zu denken, dass man niemanden stört, wenn man ständig grillt. Ich würde davon ausgehen, dass du heute noch grillen dürftes wenn du es nicht maßlos übertrieben hättest - zwei Grills gekauft und die Saison ist noch nicht vorbei.

    So wenig dir meine Antwort auch gefällt, es ändert nichts daran:
    Nicht alles was nicht verboten ist,ist erlaubt und nicht jeder Nachbar, der sich nicht beschwert fühlt sich nicht gestört.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    du darfst mit deinen Aktionen (was auch immr es ist) deine Nachbarn nicht negativ beeinträchtigen. Und Grillen mit Kohle gehört zweifellos dazu. Dafür braucht es doch keine Hausordnung. Zei unterschiedliche Hausordnungen ist natürlich unglücklich, aber es ist ja nicht alles, was in einer Hausordnung nicht verboten ist, automatisch erlaubt.

    Welche Kosten sind dir denn entstanden, ein Sack Holzkohle übrig, zuviele Grillwürstchen gekauft?

    Gruss
    H H

    Hallo,

    du wirst nicht viel machen können.

    Grundsätzlich kann deine Freundin nicht alleine kündigen, so dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam sein dürfte. Das kannst du deinem Vermieter schreiben (dass das Mietverhältinis nicht wirksam gekündigt wurde, da du nicht unterschrieben hast).

    Du gewinnst dadurch aber nur etwas Zeit, weil deine Freundin dich zur Zustimmung zur Kündigung verklagen kann. Erst dann läuft die Kündigungsfrist. Da kämen dann aber Gerichtskosten auf dich zu.

    Du wirst am Ende den Vermieter nicht zwingen können den Vertrag mit dir alleine fortzusetzen. Ebenso muss er deine Mutter nicht als Bürgen akzeptieren, was ich verstehen kann, wenn sie noch eine BK-Nachzahlung abstottert. Die Tatsache, dass sie ihre Schulden schon lange hätte bezahlen können, macht die Sache nur noch schlimmer.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    sollen wir jetzt über das Internet analysieren, was auf deinen Tellern zurück bleibt?

    Es wird sich um irgendwelche Salze, wahrscheinlich hauptsächlich CaCO3 handeln. Das Schwarze könnten Soßenreste sein, oder Eisen. Für eine Füllung mit Wasser ist das zwar eine ganze Menge. Bei deinen Wasserwerken kannst du dich erkundigen, ob ihr sehr kalkhaltiges Wasser habt. Die können dir vielleicht auch mehr zu den Resten sagen, sind ja schließlich die Wasserexperten. Aber wenn alle dir sagen, dass das normal ist, liegt es vielleicht auch an dir. So wie du auf die erste Frage reagiert hast, würde es mich nicht wundern.

    Was ich an deiner Stelle mache würde, ist mir ein vernünftiges Luftbefeuchtungsgerät zu kaufen. Dieses würde ich mit destiliertem Wasser befüllen, damit es nicht verkalkt. Pass aber auf, dass du die Feuchtigkeit nicht so erhöhst, dass Schimmel entsteht. Denn die meisten Menschen haben das Problem genau andersherum.


    Gruss
    H H

    Hallo,

    so ist das leider heute. Neue Vermieter wollen eine Bescheinigung vom alten, da der so etwas nur "angenehmen" Mietern ausstellt. Der alte Vermieter muss allerdings gar nichts machen, so dass es in der Tat so ist, dass man sich mit dem Vermieter gut stellen muss.

    Wenn alles Bitten nichts nützt, dann mußt du auf deinen kleine Trick zurückgreifen (viele Vermieter nehmen aber ungern Erstausziehende).

    Gruss
    H H

    Hallo,

    wenn du die Wohnung willst, mußt du wohl die Provision bezahlen.

    Wenn du allerdings alles gut dokumentiert hast, dann ist es wahrscheinlich möglich die Kaution vom Makler zurückzufordern (notfalls gerichtlich).

    Es ist wirklich eine Sauerei, wie dreist die Makler das Bestellerprinzip umgehen. Aber von der Branche kann man wahrscheinlich nichts anderes erwarten.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    das ist ja allerliebst. Du mietest eine die Existenz sichernde Halle und alles wird nur mündlich gemacht, Zahlungen in bar und ohne Quittung. Und jetzt willst du uns weißmachen, dass du dachtest, es wäre so in Ordnung?

    Das kannst du ja alles mal einem Richter erklären, wenn du im Räumungsprozess sitzt. Wird bestimmt lustig. Für mich klingt das nach schwarz angemietet und absichtlich verschleiert. Wie machst du es denn mit der Steuer, wenn du weder Vertrag, noch Mietquittungen hast?

    Auf deine Frage, ob du im Recht bist, würde ich sagen: NEIN!

    Zusätzlich weißt du seit Juni, dass du nicht mehr willkommen bist und jammerst jetzt rum, dass du auf die Schnelle nichts findest.


    Dinge gibt's
    Gruss
    H H

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