Beiträge von H Hamburg

    Ich will ja nicht betrügen oder ähnliches, es ist einfach ne Zwickmühle. Daher meine Frage, wie groß das Risiko ist, vom Vermieter quasi zwangsgemeldet zu werden.

    Hallo,

    du willst nicht betrügen, dennoch tust du es. Was du machst, ist nichts anderes als eine illegale Wohnungsbesetzung.

    Mit dem Meldegesetz hat es allerdings weniger zu tun. Soweit ich weiß, ist es nicht so, dass jetzt die Datenbanker der Einwohnermeldeämter mit Hilfe der Vermieter neu geschrieben werden. D.h. niemanden wird den Vermieter fragen, wer bei ihm wohnt und er muss es auch nicht von sich aus melden. Du hast also gute Chancen, dass deine unerlaubte Gebrauchsüberlassung nicht auffliegt.

    Ich persönlich kann es allerdings nur verabscheuen, wenn sich Menschen anmaßen eine Wohnung, die Ihnen nicht gehört, nach Gutdünken weiterzuvermieten.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    das ist ja wieder Denver-Clan.

    Wenn dein Vater die Wohnung, die er an dich untervermietet hat und dein Untermietverhältnis kündigt, dann musst du ausziehen. Soll jetzt der Vermieter euer internes Chaos ausbaden?

    Du kannst es natürlich auf eine Räumungsklage ankommen lassen. Dann gewinnst du ordentlich Zeit. Du musst allerdings auch die Kosten des Verfahrens tragen, wenn du verlierst.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich habe eben eine Fernanalyse gemacht und konnte kein Asbest in deiner Wohnung finden.

    Im Ernst: Du solltest dir keine allzu große Sorgen machen. Was du gelesen hast ist korrekt; Asbest würde wenn überhaupt nur dann freigesetzt, wenn an den Asbestbauteilen staubend gearbeitet wird. In einer Wohnung normalen Wohnung ist es ohnehin unwahrscheinlich, dass Asbestbauteile offen liegen. Wenn überhaupt könnte Asbest in alten Nachtspeicherheizungen sein (die hätten aber schon ausgetauscht werden müssen) oder in Fensterbänken (sind meist grau), evtl. noch in Balkonbrüstungen (sind auch grau und gut erkennbar). Solltest du wirklich Asbestfensterbänke oder -Brüstungen haben, dann würde es helfen diese zu lackieren, um oberflächliche Asbestfasern zu binden (vorher mit dem Vermieter sprechen).

    Ich denke, du brauchst dir keine Sorgen machen.

    Gruß
    H H

    Danke dass es immer solche leute wie sie gibt.
    Wirklich eine große Hilfe.
    Da kommt man voller Hoffnung auf Hilfe in so ein forum und gerät an genau so eine Person wie sie es sind.
    Fünf Sterne für ihre Hilfe.
    Sie sind mein Held des Tages.
    Braucht man nicht mehr zu sagen.
    .

    Bitte schön, das Lob wäre gar nicht erforderlich gewesen. Menschen, wir dir hilft man gerne.

    Gruß
    H H

    P.S. Es gibt keine blöden Fragen, es gibt nur blöde Leute.

    Hallo,

    wenn er die Zähler kauft, dann kann er es nicht umlegen. Mietet er sie allerdings, sind es Betriebskosten. Wenn du in ein paar Wochen wieder ausziehst, dann brauchst du doch nur dafür zu sorgen, dass der Zähler in der Zeit nicht mehr eingebaut wird. Ist dich einfach, wenn er in der Wohnung ist) Dann hat sich die Sache sowieso erledigt.

    Überlicherweise werden von den Abrechnungsfirmen (nennen wir sie Abzocker) Mietverträge für die Wasseruhren angeboten, in denen die Zählerkosten auf die Mietzeit i.d.R. 5 Jahre als Miete umgelegt werden. D.h. du musst nicht befürchten, dass du jetzt plötzlich alles auf einen Schlag zahlen musst.

    Ob er bereits einmal mit einem nicht geeichten Zähler abgerechnet hat, ist dabei völlig irrelevant. Wenn du denkst, es sei eine Ordnungswidrigkeit kannst du ja mal zur Polizei gehen und das anzeigen (die Polizei hat sonst wenig zu lachen). "... mein Wasserzähler ist nicht geeicht... "

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich befürchte, dass die meisten Maßnahmen ins Leere laufen werden. Als du eingezogen bist waren dort bereits Gewerbetreibende und du kannst dich nicht darauf verlassen, dass es keinen Wechsel gibt. Zudem waren dort nicht nur "leise" Betriebe. es war bereits ein Sportstudio vorhanden.

    Der Tanzstudiobetreiber wird kaum eher schließen oder HipHop ohne Bässe tanzen. Da wird ach der Vermieter nichts ändern können. Ein Lärmschutz wird technisch extrem aufwendig, bis unmöglich, dass auch da nicht viel passieren wird.

    Das Beste was du m.E. erreichen kannst wäre eine Mietminderung. Die wird aber auch nur sehr begrenzt sein und den Lärm nicht abstellen.

    Wenn es für dich wirklich unerträglich ist, denke ich, es wäre das Beste du siehst dich nach einer neuen Bleibe um.

    Gruß
    H H

    Eine Billion Euro!!!!

    Was ist denn das für eine Frage?

    Nicht nur dein Vermieter ist im Zugzwang, sondern auch du. Deine jetzige Wohnung kannst du erst zum 29.02.2016 kündigen. Wenn du wirklich früher raus willst, brauchst du einen Deal. Bei der jetzigen Situation könntest du dich möglicherweise sogar schadenersatzpflichtig machen, wenn dein Vermieter das Haus nicht verkaufen kann, weil du ihm die Wahrheit (deinen geplanten Auszug) verschwiegen hast.

    Ich denke, du kommst doch gut weg, wenn du zum 31.12. aus dem Vertrag kommst, keine Renovierung machen musst und möglicherweise 1000 Euro als Umzugsentschädigung bekommst.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    du hast es geschafft im Internet dieses Forum zu finden, dich dort anzumelden und einen Beitrag einzustellen. Du schaffst es aber nicht deine wirklich einfach zu beantwortende Frage zu googlen?

    Wie kommst du darauf, dass die gesetzlich Kündigungsfrist für dich nicht gelten könnte?

    Natürlich musst du bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Miete bezahlen. Einen Nachmieter muss die Vermieterin nicht akzeptieren.
    Das ändert sich auch nicht dadurch, dass du eine neue Wohnung hast oder deine Vermieterin deine Hund hasst.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    die Legionellenuntersuchung haben die Ablesefirmen an sich gerissen und jetzt kassieren sie richtig ab. Ich hoffe das Kartellamt schaut sich das auch mal an.

    Bei mir sind für die Untersuchung auch 350 Euro fällig gewesen. Für eine lausige Probenahme und die Untersuchung.

    Wobei ich denke, dass lediglich die vorgeschriebene Untersuchung alle 3 Jahre umlagefähig ist. Zusätzliche Untersuchungen aufgrund eines Befundes sind sicher nicht mehr Angelegenheit des Mieters, sondern im Rahmen einer Mangelbeseitigung erforderlich.

    Gruß
    H H


    Nun stellt sich mir die Frage, ob man hier einen Umbau fordern könnte beim Vermieter? Sprich, man lässt die Schrankwand durch eine Trockenbauwand ersetzen, um so einen weitaus besseren Schallschutz herzustellen.
    .

    Hallo,

    klar kannst du das fordern. Am besten gleich eine neue Küche und die Badsanierung. Erfüllen muss dein Vermieter das allerdings nicht.

    Ihr dürftet den Umbau nicht einmal auf eure Kosten vornehmen, wenn der Vermieter es nicht will, da es sich um eine bauliche Maßnahme handelt. Wenn es euch aber wichtig ist, dann sprecht doch mit dem Vermieter und fragt ihn wie er es sieht. Vielleicht lässt er sich ja auf einen Deal ein- er zahlt das Material und ihr macht die Arbeit (immer sehr beliebt).

    Gruß
    H H

    Hallo,

    bei der Sperrfrist geht es um Wohnungen, die reine Mietwohnungen sind, z.B. ein Mehrfamilienhaus ist eine geschlossene Einheit mit mehreren Wohnungen. Das MFH kann in einzelne Wohnungen aufgeteilt werden. Damit werden es dann sog. Eigentumswohnungen. Wann das bei eurer Wohnung gemacht wurde, kannst du im Grundbuch sehen (von wann die Teilungserklärung ist). Wenn euer Mieter vor dieser Teilung in der Wohnung gewohnt hat, genießt er den Kündigungsschutz von 3 oder 10 Jahren nach dem ersten Verkauf (er hat beim ersten Verkauf sogar ein Vorkaufsrecht).

    Gruß
    H H

    Fairer weise muß ich sagen das ich so etwas bei einer Duschkabine auch schon mal erlebt habe. Das war so eine PVC Duschkabine. Das Zeug war dann so spröde das einem das buchstäblich unter den Fingern zerbröselt ist, wenn man es nur mal falsch angeschaut hat. OK, die war wohl schon etwas älter als drei Jahre, aber ich habe wirklich die Duschwand aufgeschoben, und alles was ich dann buchstäblich noch in der Hand hatte war der Griff.:D

    Hattest du auch schon einen Maler, der 25 Stunden an deinen Fenstern geföhnt hat?


    Mit der Duschkabine kann ich mir auch vorstellen, wenn das Teil uralt ist. Die waren früher aus PVC und das versprödet mit den Jahren. Aber auch dann zerspringt sie nicht, sondern bricht. In 1000 Teile zerspringen klingt eher nach ESG-Sicherheitsglas und da gibt es kein zu alt.

    Wenn ich der Vermieter wäre, würde ich die Geschichte mit dem plötzlichen kaputtgehen nicht glauben. Silla soll das doch der Haftpflichtversicherung melden. Die kümmern sich dann darum.

    Gruß
    H H

    1. Ende Mai diesen Jahres ist meine Duschwand kaputt gegangen.
    Nach dem Duschen habe ich die Duschwand ganz normal aufgemacht und PENG, sprang diese in 1000 Einzelteile.
    Mein Vermieter weigert sich diese zu zahlen, er meinte, dass sie erst 3 Jahre alt sei. Und dass ich sie zahlen müsste, weil ich sie nicht sachgemäß benutzt hätte.

    Meiner Meinung nach, muss der Vermieter die Duschewand zahlen, weil ich die Duschwand ja nicht unsachgemäß benutzt habe.

    2.
    Durch die Arbeiten des Malers (Ablösen des alten Lacks mit einem 4000 Watt Heißluftföhn) sind mir jetzt im Oktober insgesamt 100 kWh (knappe 28€) Mehrkosten entstanden.

    Hallo,

    eine 3 Jahre alte Duschkabine zerspringt nicht bei sachgemäßer Benutzung. Das glaubst du doch selber nicht.

    Auch deine Stromrechnung ist doch Schwachsinn. 100 kWh. Da müsste der Maler 25 Stunden geföhnt haben.

    Mir kommt das alles etwas merkwürdig vor. Ich kann deinen Vermieter verstehen. Ist immer interessant, wie viele Dinge von selbst kaputt gehen.

    Gruß
    H H

    Danke nochmal an die 2 Personen die sich dem Thema angenommen haben. Werde in Zukunft nicht mehr erwähnen das ich Harz4-Empfänger bin, sondern werde sagen das ich ein rechtschaffender Bürger bin der brav 12 Stunden schaffen geht. Damit ich das Recht habe mich in Foren zu informieren und Fragen zu stellen.

    Damit erfüllst du das nächste Klischee der Hartz-4 Empfänger: "rechtschaffender Bürger", "brav schaffen", so denkst du über die, die dein Dasein finanzieren.

    Außerdem ist es wohl nicht zu viel verlangt dass du lernst, dass du nicht Harz-4, sondern Hartz-4 bekommst.

    Ich melde mich jetzt aus dem Thema ab.

    Over and Out!
    H H

    Ich bin Harz4 Empfänger und wohne in einem Sozialbau.

    Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen Sie zahlte mehrere Jahre 90 € monatlich, und als sie dann nachfragt heißt es 30€.
    Das ist doch Kriminel ?

    Hallo,
    das übliche Problem der Hartz-4 Empfänger. Schuld haben immer die Anderen.

    Faktisch habt ihr jahrelang zu viel überwiesen, weil die tatsächliche Situation nicht verstanden habt. Jetzt behauptest du, dass der Vermieter genau hätte wissen müssen, wie deine Bewilligungslage ist. Möglicherweise war er sich auch nicht darüber im Klaren, dass zu viel gezahlt wurde. Denkst du er hat keine anderen Problem, als deine Lage zu überprüfen.

    Dass der Vermieter sich jetzt nicht meldet, mag daran liegen, dass du ihn genau in dem Ton angeschrieben hast, in dem du ihn hier beschuldigst, dich betrogen zu haben.

    Grundsätzlich hast du bzw. deine Mutter natürlich die Möglichkeit das zu viel gezahlte Geld zurückzufordern. Diese aber in einem sachlichen Tonfall und genauer Erläuterung und beigefügten relevanten Dokumenten.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    D.h. aber nichts anderes, als dass dein Vater seine Kosten für das Haus nicht absetzen kann, wenn er Familienmitglieder unterhalb dieser 75% der üblichen Miete dort wohnen lässt.

    Ich denke ihr solltet euch beim Steuerberater schlau machen, ob es in eurem Fall besser ist, dass ihr gegen Kostentragung umsonst wohnt und keine Kosten abgesetzt werden, oder ob ihr 75%-Miete zahlt und dein Vater diese versteuert, aber alle Kosten absetzen kann.

    Es kommt wohl sehr darauf an, wie viele Kosten am Ende vor allem für Instandhaltungen entstehen.

    Gruß
    H H

    Ebenfalls ohne Gruss:
    Der Mieter ist nur verpflichtet, den Vermieter hereinzulassen.

    Hallo,

    ob das wirklich richtig ist?

    Der Mieter ist auch verpflichtet eine vom Vermieter beauftragte Person in die Wohnung zu lassen. Das können Handwerker, Kaufinteressenten, Anwälte und sicher auch ein Begleiter für Verhandlungen sein.

    Hintergrundgeschichte hin oder her, ich denke es wird nichts bringen nur mit dem Vater zu sprechen. Er ist nicht mehr der Vermieter und selbst wenn, so ist er sicher berechtigt seinen Sohn mitzubringen.

    Gruß
    H H

    Aber ist der Mietspiegel nicht deutlich wichtiger und offizieller? Man..
    Aber danke dennoch erstmal

    Hallo,

    Es ist wirklich unglaublich. Du hast eine Wohnung in Hamburg für 305 Euro und wenn es nach 5 Jahren 7 Euro (das sind 2,3%)mehr werden sollen, tust du so als ob du betrogen wirst.

    Hast du den Mietspiegel nicht verstanden? Er gilt für Wohnungen ab 25qm und die hast du nicht. Aber stelle ruhig auf stur und bringe deinen Vermieter dazu dich zu verklagen. Dann hast du die Kosten des Rechtstreit auch noch zu tragen. Dafür hättest du aber beinahe 7Euro/Monat gespart.

    Mach doch mal die Augen auf und schaue dich auf dem Wohnungsmarkt um. Dann kannst du deinem Vermieter eine Dankeskarte schreiben, dass er nicht noch mehr nimmt.

    Gruß
    H H

    Ja, ich habe nach 13 Jahren einen Neuen Boden beantrag, weil es einfach nicht mehr schön aussah und nach 5 Monaten, endlich die Zusage bekommen. Mit hoher Leiste, schaut es echt scheisse aus.
    Vielen Dank Leipziger82! ;)

    Hallo,

    ja, das sind die Lieblingsmieter. Verlangen einen neuen Boden und wenn dieser dann gemacht wird, dann wollen sie möglichst keinerlei Unannehmlichkeiten haben.

    Sag doch einfach danke für den neuen Fußbodenbelag, streich den Streifen über und freue dich über das neue Laminat.

    Gruß
    H H

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