Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    es ist doch keine Überraschung, dass ein Handwerker auf die Frage, ob eine Arbeit durchgeführt werden muss, mit ja antwortet. D.h. noch lange nicht, dass der Vermieter verpflichtet ist dein Bad zu sanieren.

    Wenn ich das mit der Dunstabzugshaube sehe, bezweifle ich, dass ihr ein gutes Verhältnis habt. Was für ein Mieter kann mit einer 40€-Abzugshaube nicht leben?

    Wegen deiner Überlegung zur Anzeige der Schwarzarbeit, würde davon ausgehen, dass es durchaus ein Grund zur Kündigung sein kann, wenn du deinen Vermieter wegen illegaler Beschäftigung anzeigst und diese dann nicht nachweisbar ist.

    Bist du dir denn sicher, dass es Schwarzarbeit ist?
    Man kann auch legal günstige Handwerker beschäftigen. Das sind dann ungelernte, die ihre Arbeit über Kleinanzeigen anbieten und sogar Rechnungen schreiben.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    auch wenn die Begründung evtl. etwas dünn ist, finde es grundsätzlich sehr bedenklich, dass du dir anmaßt zu wissen, ob die Tochter eine Wohnung braucht oder nicht. Ob es Studienplätze gibt, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Nicht jeder will studieren.

    Das Angebot, dass du jederzeit vorher ausziehen kannst, ohne doppelt Miete zu zahlen ist ein großen Entgegenkommen des Vermieters und sollte dir die Wohnungssuche vereinfachen.

    Du kannst natürlich alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen, angefangen mit der "nicht nachvollziehbaren" Begründung. Ob du damit Erfolg hast und ob du das Kostenrisiko tragen möchtest, musst du selbst wissen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich wäre mir nicht so sicher, ob nicht doch eine Renovierungsverpflichtung besteht.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, leben die Leute 8 Jahre in der Wohnung und haben in der Zeit nicht renoviert. Und die Durchführung der Schönheitsreparaturen ist über weiche Klauseln auf den Mieter übertragen worden. D.h. wenn es einen Renovierungsbedarf geben würde, dann sind die Mieter verpflichtet die Wohnung zu renovieren. Scheinbar ist bei der Übergabe dieser Renovierungsbedarf festgestellt und vereinbart worden. Ich finde es nicht ungewöhnlich, dass nach 8 Jahren ein neuer Anstrich fällig ist.

    Das alles hat mir einer ungültigen Quotenregelung nichts zu tun.

    Ich sehe das Problem eher darin, dass die alten Leute einen Verwandten/Bekannten (dich) haben, der Ihnen jetzt erzählt sie seien über den Tisch gezogen worden, obwohl dies nicht der Fall ist.

    Aber mach ruhig so weiter. Schmeiße mit Anschuldigungen um dich und gehe vor Gericht. Dann werden Anwälte und Gutachter sich die Hände reiben und am Ende. Deine alten Leute wird es viel Nerven kosten und am Ende steht in den Sternen, wie die Sache ausgeht. Meist mit einem Vergleich, der mit allen drum und dran wesentlich mehr kostet, als das Streichen der Wohnung.

    Gruß
    H H

    Das Einzugsdatum ist der Tag der Schlüsselübergabe. Das hat mit dem Beginn des Mietvertrages nichts zu tun.

    Hallo,

    was ist denn das wieder für eine Binsenweisheit?
    Das Einzugsdatum ist der Tag des Einzugs und nichts anderes. Bei der Ummeldung geht es in erster Linie um die Lage des Lebensmittelpunktes und nicht darum, wo man eine Wohnung gemietet hat.

    MisterR
    ich würde mir nicht so viele Sorgen machen. Der Vorschlag von BHShuber, eine Bestätigung der Eltern mitzunehmen ist gut. Im allgemeinen wird ohnehin nicht soviel Aufhebens um die Sache gemacht. Erkläre einfach, wie die Lage ist, klingt ja sehr glaubwürdig. Wir reden hier ja auch nicht über ein Leben im Untergrund, sondern eine Überschneidung der Anmietung zum Einzug um 3 Monate.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    da hat der Vermieter einfach ein Vordruck aus dem Internet heruntergeladen und nicht kapiert, dass die Hinweise, was drinstehen muss an ihn gerichtet sind.

    Wenn du ordentlich Zeit schinden willst brauchst du nicht einmal widersprechen. Mit dem Ding fällt er vor Gericht auf die Nase und kann dann nach Abschluss des verlorenen Verfahrens von vorne anfangen.

    Gruß
    H H

    Danke für die Antworten :)

    Ich seh schon, ich komm damit wohl bei der Vermieterin auch nicht weiter! Ich hab mich halt auf den Betrag "angemessen" bezogen und 1000 EUR, die sie mir nun bietet, sind halt lt. der Floskel im Mietvertrag nicht "angemessen".

    Ich reiß die Küche raus! Muss sie halt einen suchen, der eine Küche hat - Mir egal!

    Wir sind noch nicht einmal sicher, wie wir die Wandpaneele von den Fliesen kratzen sollen - scheint richtig fest drauf geklebt zu sein :(

    Hallo,

    das willst du dir antun, um deiner Vermieterin eins auszuwischen?
    Kostet dich 1000 Euro, viel Arbeit und sicher jede Menge Ärger.

    Ich kann dich allerdings verstehen, wenn die Vermieterin dir die Küche für 2200 Euro verkauft und jetzt nach 5 Monaten nur noch 1000 zurückzahlt. Kann man aber nicht viel machen.

    Ich an deiner Stelle würde es als Sauerei abhacken und den Tausender kassieren, als tierisch Aufwand zu haben.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    bei unserem genialen Rechtsystem, wird es wohl kaum möglich sein, dich für die Aktivitäten deines Untermieters verantwortlich zu machen. Ich fände es aber sehr bedenklich, wenn du jemanden einen Raum vermietest, damit er dort illegalen Aktivitäten nachgehen kann.

    Was hat er deiner Meinung nach denn vor, Drogenküche, Hehler Lager, Bordell?

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich sehe das ähnlich, wie AJ1900. Wenn die Fußleiste tatsächlich beschädigt ist, dann bist du in dem Fall schadenersatzpflichtig. Die Höhe des Schadens (400 Euro) ist natürlich fraglich, aber ich weiß nicht, wie die Fußleiste heute aussieht und wie sie aussah, als du eingezogen bist. Der Vermieter hat keinen Anspruch, dass es hinterher besser ist als vorher.

    Die andere Sachen würde ich als "netter Versuch" abtun. Matratze, irgendwelche Möbelschleppereien, das ist lächerlich.

    Von dem Anwalt würde ich mich nicht einschüchtern lassen.

    Gruß
    H H

    Danke :) Für die aufmunternde Antwort. Ihr Wort in Gottes Ohr. Schade, dass Sie kein Jurist sind.

    Kann ein Jurist hier die Aussage bestätigen, dass wir die Kündigungfrist von 6 Monaten zum 01.02 nicht einhalten müssen? Ein entsprechender Urteil würde uns sehr helfen.

    Vielen Dank im Voraus

    Sonst noch was??
    Hilfe beim Umzug, Wohnung renovieren?

    Sag einfach Bescheid. Wir tun hier alles für Menschen, denen wir Fragen beantworten dürfen.

    Sachen gibt's...
    Gruß
    H H

    Hallo,

    es tut mir leid, aber wenn ich das lese, dann frage ich mich, wie alt du bist.

    Der Vermieter bietet an, du solltest lediglich die Dübellöcher zumachen und du schmeißt ihn aus der Wohnung. Wo ist denn da die von dir gepriesene Kompromissbereitschaft?
    Dass ihr zwei Wochen eher auszieht, ist doch ein Witz, weißt du was heute Handwerker kosten?

    Jetzt läuft es darauf hinaus, dass ihr die Löcher, die durch den Rückbau der Holzdecke bleiben schließen und die braunen Wände malen müsst. Dann hoffe ich für euch, dass die Türrahmen keine Beschädigungen haben.

    Mache denen das Leben ruhig so schwer, wie du nur kannst (wie man in den Wald ruft, so schallt es hinaus). Menschen die meinen ihre Rechte zu kennen, sollten ihre Pflichten nicht vergessen.

    Und, wenn in der Wohnung deiner Mutter seit 30 Jahren nichts mehr gemacht wurde, liegt es doch eher an deiner Mutter, als an der Verwaltung!!

    Gruß
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Hallo,

    Nutzung nur in der Woche und fürs WE 25 Euro extra, um sein Zimmer für eine Nacht zu nutzen. So etwas würde ich niemals unterschreiben. Da ist der Ärger doch schon vor der Unterschrift vorprogrammiert.

    Rein rechtlich steht deiner Vermieterin die Bezahlung der einen Nach durchaus zu. Wenn im Mietvertrag steht Montag bis Freitag, dann gilt 00:00 Uhr bis 24:00. D.h. Wenn du Sonntags um Mitternacht kommst, ist es bereits Montag.

    Gruß
    H H

    Vielen dank für die vielen schellen Antworten.
    Ich schreibe nochmal den genauen Grund für die Mieterhöhung.

    wegen Wegfall eines Teilbetrages des Aufwendungsdarlehens durch die Wohnungsbaufördeungsanstalt NRW

    m2 Preis von 5,70 auf 5,90€ gestiegen

    Hallo,

    du wohnst scheinbar in einer preisgebundenen Wohnung. Dann gelten die Fristen nach §10 WoBindG und die Mieterhöhung wäre fristgerecht eingegangen und ist auch ohne deine Zustimmung gültig (vorausgesetzt der angegebene Grund ist richtig). Ein Sonderkündigungsrecht hättest du bis zum 6. Januar gehabt. Das hätte aber lediglich geändert, dass du in der verbleibenden Zeit die Mieterhöhung nicht hättest zahlen müssen.

    D. h. du musstest die neue Miete ab 01.01. zahlen. Kündigen kannst du innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Monaten. Wie Berny schreibt zum 30.04.2016, wenn die Kündigung noch heute beim Vermieter eingeht.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    du hast leider zu dulden, dass Handwerker zur normalen Arbeitszeit kommen und nicht am Wochenende oder nach Feierabend arbeiten, damit es in deine Planung passt.

    Wenn der Vermieter sagt, deine Anwesenheit ist nicht erforderlich, heißt das nicht automatisch er hätte einen Schlüssel. Es kann auch bedeuten, dass wenn du dafür sorgst, dass der Vermieter in die Wohnung kommt, dann musst du nicht da sein. Sollte er tatsächlich einen Schlüssel haben, kannst du darauf bestehen, diesen ausgehändigt zu bekommen.

    Gruß
    H H

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