Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    ich begreife nicht, dass alle so tun, als sei es eine klare Sache.

    Dieses "mach dir keine Sorgen", ist völlig fehl am Platze. Wenn der Vermieter den Brief mit dem Postaufdruck "nicht zustellbar, Briefkasten voll" hat, dann sieht die Sache für den Vermieter gar nicht schlecht aus.

    Es geht hier um eine ein Zugangsvereitelung:

    Der Bundesgerichtshof stellt in seinem Urteil vom 26. November 1997 zu Aktenzeichen VIII ZR 22/97 Folgendes fest:[1]
    „Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung muß derjenige, der aufgrund bestehender oder angebahnter vertraglicher Beziehungen mit dem Zugang rechtserheblicher Erklärungen zu rechnen hat, geeignete Vorkehrungen treffen, daß ihn derartige Erklärungen auch erreichen (RZ 110, 34, 36; BGH VersR 1971, 262, 263; BGH NJW 1983, 929, 930; BAG DB 1986, 2336 f.). Tut er dies nicht, so wird darin vielfach ein Verstoß gegen die durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder den Abschluß eines Vertrages begründeten Sorgfaltspflichten gegenüber seinem Partner liegen (vgl. RGZ 110, 34, 36; BGH VersR 1971, 262).“

    Aber ich bin jetzt raus aus dieser Diskussion. Soll Strubelpeter machen was er will. Ich finde es nur bedenklich, wenn gerade die, die sonst gerne darauf hinweisen, dass immer Unsicherheiten vor Gericht gibt, hier so tun, als sei es die klarste Sache der Welt.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    das ist unsere Post mit ihrem Briefmonopol. Hohe Preise, schlechter Service und ständig irgendwelche Fehler.

    Ich hatte auch schon mehrmals Benachrichtigungen über Briefe im Postkasten. Als ich die im Postamt abholen wollte, hieß es, sie seien nicht auffindbar. Den Nachforschungsauftrag kann aber nur der Absender veranlassen (den kannte weder ich noch das Postamt).

    Vor etwa 10 Jahren habe ich aber aufgehört mich über die Post zu ärgern. Es ist eben ein ehemaliger Staatsbetrieb mit einen großen Teil inkompetenter Mitarbeiter. Diese Plage müssen wir hier leider ertragen.

    Gruß
    H H

    Der Vermerk nutzt genauso viel, wie Zustellung durch Einschreiben. Nichts Lass dich nicht verunsichern. Der VM muss beweisen, dass er zugestellt hat, nicht dass er zustellen wollte. Am besten nicht reagieren und die Emil des Vermieter blocken.


    Naja, ist ja weder dein Risiko, noch deine Nerven.

    Ich weiß nicht wie viele Prozesse du schon geführt hast, aber es ist doch immer wieder überraschend, wie die Richter urteilen.

    Also Strubelpeter, am besten folgst du dem Rat und ignorierst alles. Vielleicht gibt der Vermieter auf und macht gar nichts (er hat ja auch ein Risiko) oder er verklagt dich. Dann wird es interessant.

    Halte uns auf dem Laufenden.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    dein Freund macht die Tür kaputt und jetzt zickt ihr rum, den Schaden zu bezahlen. Kann ja wohl nicht angehen. "Entschlossen wir uns die Tür gewaltsam zu öffnen" und dann die Tür eintreten. Hört man auch nicht alle Tage.

    Grundsätzlich hat derjenige den Schaden zuzahlen, der ihn verursacht hat. Und der Schaden ist hier die Reparatur der Tür. Ich wäre mir nicht so sicher, dass hier ein Zeitwertabzug möglich ist, da es um eine Reparatur geht. Außerdem geht es um eine vorsätzliche Beschädigung. Da kann es nicht sein, dass der Vermieter auf 200 Euro der Kosten sitzenbleibt.

    So wie ihr es seht könnte ja jeder Einbauküche demolieren und sich die neue größtenteils vom Vermieter bezahlen lassen, weil die alte Küche seit 15 Jahren drin war.

    Sag deinem Freund er soll den Schaden bezahlen und freue dich, dass der Vermieter dich nicht wegen vorsätzlicher Beschädigung rausschmeißt.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn ich es richtig verstanden habe, hat der Vermieter den Brief mit dem Postvermerk "Briefkasten voll" zurückbekommen.

    Wenn er das hat, dann nützt dein Herumgejammer wegen der falschen Email gar nichts. Jetzt meinst du sogar noch, er hätte es mehrmals mit der Post versuchen sollen (um zu prüfen, ob der Briefkasten wieder leer ist???) oder sogar selbst bringen sollen. Geht's noch?

    Lass dich gerne verklagen. Kannst dem Richter ja erzählen, dass du es nicht nötig hast, deinen Briefkasten zu leeren und dass der Vermieter den Brief gefälligst selbst übergeben sollte. Vielleicht gewinnst du, vielleicht aber auch nicht und dann wird es teuer.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn der Vermieter wirklich nachweisen kann, dass der Brief vor dem 31.12.2015 zugestellt werden sollte und dies nicht ging, weil der Briefkasten voll war, dann wäre ich mir nicht so sicher, dass die Verfristung eingetreten ist, schließlich hast du die Zustellung "vereitelt".

    Zusätzlich stehen weitere Zustellversuche auch auf der Habenseite des Vermieters, auch wenn es an eine falsche Email-Adresse war. Er kann nachweisen, dass er versucht hat, dir die Abrechnung zu schicken.

    Bei solchen Sachen kannst du keine Rechtsicherheit haben, bis ein Richter darüber entschieden hat. Und da weiß man nie was rauskommt.

    Du musst jetzt entscheiden, ob du das Risiko eingehen willst, verklagt zu werden und im Falle einer Niederlage die Kosten zu bezahlen.

    Ich würde, wenn es um einen geringen Betrag geht, lieber zahlen, als den ganzen Ärger und das Risiko auf mich zu nehmen. Scheinbar war dein Briefkasten ja wirklich überfüllt, so dass dein Vermieter den Nachweise haben sollte.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich dachte Pipi Langstrumpf macht sich die Welt, wie sie ihr gefällt. Nicht JoGerner.

    Wie oft willst du denn noch hören, dass ein einfaches Schreiben nicht reicht. Du brauchst wenigstens einen Zusatz zum Mietvertrag, in dem alle Parteien zustimmen, dass der Mietvertrag von deiner Freundin übernommen wird.

    Ich kann den Vermieter allerdings gut verstehen. Was soll dieses Hin-und Hergeschreibe, wenn sich ohnehin nichts ändert. Das hat nichts mit "Stress machen zu tun". Das hat man scheinbar davon, wenn man als Vermieter "nett" ist. Dann werden die Erwartungen der Mieter hoch.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    25% Mietkürzung? Nur weil du findest, es wäre sogar wenig, heißt das nicht, dass die Mietkürzung rechtens war. Ich hoffe du hast dich nicht nur vage beschwert, sondern Lärmprotokolle und sachkundige Zeugen. Es wäre auch zu überlegen, ob es nicht auch Oropax getan hätten. Mich würde wundern, wenn du mit der Mietminderung in der Höhe durchkommst.

    Sind dir wirklich 2% Zinsen schriftlich zugesichert worden?

    Die BK-Abrechnung ist spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum fällig. Scheint bei dir 01.08.-31.07 zu sein, also ist sie bis zum 31.07.2017 zu erstellen.

    Gruß
    H H

    Hallo HaHa,
    bevor man sich zu einer Sache äußert, sollte man sich vorher erst einmal richtig informieren.
    Das gilt übrigens nicht nur für Dich, sondern für alle Vielschreiber in diesem Forum (Beiträge: Berny 14.623, Kolinum 6.864, Mainschwimmer 5.916).
    Du hast ja erst 822 Beiträge, schreibst aber schon auf dem gleichen Niveau.
    Also erst Gehirn einschalten und dann den Mund aufmachen (bzw. schreiben).
    Gruß Egbert
    Ps.: Ich bin nicht Theinnkeeper

    Oha,
    da bin ich ja tatsächlich auf das Geschwätz eines Forentrolls reingefallen.

    Sorry an den theinnkeeper. Hatte mich schon gewundert, dass ein Fragesteller so unverschämt auftritt.

    Gruß
    H H

    Hallo Andreas,

    immer das Gleiche. Es werden Vereinbarungen getroffen und Verträge unterschrieben, bei denen beide Parteien wissen worum es geht.

    Hinterher wird im Internet recherchiert, ob es nicht irgendwelche winkeladvokatischen Möglichkeiten gibt, dass diese Vereinbarung für einen selbst nicht gilt, weil man im nachhinein etwas Besseres gefunden hat.

    Du bist Mitte 30 und solltest inzwischen wissen, dass Verträge einzuhalten sind.

    Zum Glück für deinen Vermieter scheint der Vertrag aber gültig zu sein und du kannst nicht einfach kündigen. Also entweder einigst du dich gütlich mit deinem Vermieter (Abfindung) oder du gewöhnst dich an das WG-Leben.

    Gruß
    H H

    Hallo Kolinum,
    ich bin es, Egbert.
    Immatrikuieren kannst Du Deine Frau. Wenn Du studieren willst musst Du Dich immatrikulieren (Einschreiben an einer Hochschule).
    Gruß Egbert

    Das ist ja mal was. Lässt sich vom Studentenwerk über den Tisch ziehen, jammert und dann die Ohren voll und hat auch noch die Frechheit Forenmitglieder dumm anzumachen.

    Du hast doch nicht mal einen Schaden gehabt. Es geht dir ohnehin nur um's Prinzip.

    Hol dir deine Hilfe gerne woanders!

    Gruß
    H H

    Zitat von ThornS;75678@H HAmburg:


    ..
    Mit einer 40€-Umlufthaube (nicht Dunstabzug, das macht einen gewaltigen Unterschied!) kann keiner leben. Das Ding ist extrem laut (Gespräche sind dann beim Kochen nicht mehr möglich) und bring nichts, weil es den Dampf nicht wegbringt. Ab 200€ finden sich Geräte, die Laut sind aber auch etwas bewegen. Ab 400€ fangen passable Geräte an. Da ich gute 500€ über der üblichen Miete zahle, glaube ich nicht, mit einer 40€-Haube leben zu müssen.

    Noch eine allgemeine Frage bei dieser Gelegenheit: Elektrische Großverbraucher (Herd etc.) müssen prinzipiell vom Elektriker abgeschlossen werden. Wenn man das selber macht und die Bude brennt deshalb ab, zahlt auch keine Versicherung. Hat jemand einen guten Link, der das im Detail erklärt? Und wie ist die rechtliche Lage, wenn was passiert und ich wusste, dass das schuldige Gerät von einem Laien unter Verletzung aller Normen angeschlossen wurde (Schutzleiter nicht angeklemmt, Verbindung im Feuchtraum nicht vor Spritzwasser geschützt etc.)?


    Eine passable Abzugshaube muss ab 400 Euro kosten. Ja, genau! Das steht so auch in den Genfer Menschenrechts Konventionen.

    Jetzt noch die Geschichte mit den E-Anschlüssen.
    Gibt es da auch eine Norm, was so ein Anschluss mindestens kosten muss?

    Ich denke, du hast ganz andere Probleme. Ziehe doch einfach aus und such dir eine Wohnung, die zu dir passt. Sollte ja kein Problem sein, wenn du soviel für Miete zahlst.

    Gruß
    H H

    Super Hilfen hier bin euch soooo Dankbar. Einige hier haben echt zuviel Langeweile!

    Hallo,

    auch wenn ich den anderen größtenteils Recht gebe, hier noch ein Aspekt, der nicht erwähnt wurde.

    Die Reinigung des Daches wäre über die Betriebskosten umzulegen. D.h. dass du diese am Ende bezahlen müsstest. Ich weiß nicht, wie aufwendig das ist, aber da entstehen leicht Kosten, die um ein Vielfaches über den paar Cent für den Extrastrom gehen. Der eine oder andere würde dann dem Vermieter vorwerfen, er würde das Gebot der Wirtschaftlichkeit missachten, wenn er ein Jahr vor einer anstehenden Sanierung noch viel Geld für eine Reinigung ausgibt.

    Gruß
    H H

    Hallo H. Hamburg,

    wie gesagt, die Umstände möchte ich nicht erläutern, wenn ich es doch tun würde, könntest du mich ganz sicher besser verstehen. Ich hatte vorher 5 Jahre lang eine Mietwohnung und bin erst seit Weihnachten in der jetzigen Wohnung. Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, als wäre ich hier der Böse bzw der Undankbare. Letzendlich geht es mir lediglich um eine objektive Betrachtung der Rechtslage. Beziehen sich deine Äußerungen auf gewisse Gesetze? Wenn ja, würdest du sie bitte mit dazu schreiben?

    Da liegt wohl ein Missverständnis vor. Ich bin weder dein Anwalt, noch werde ich von dir bezahlt. Ich habe lediglich meine Meinung gesagt und werde diese nicht mit Gesetzen begründen.

    Es zeigt sich aber deutlich, dass du einer vom Stamme "Nimm" bist. Alles billig oder umsonst haben wollen, aber bitte mit allen Extras. Du darfst für 150 Euro inkl. wohnen und denkst für dich gelten die Regeln des Hausherren nicht.

    Ziehe ruhig vor Gericht. Obwohl es nicht so schlüssig ist, dass der Bruder einen Mietvertrag hat und du nicht. Wie gesagt, für mich klingt, das, als hätte dein Vater dir Unterkunft gegen Kostenbeteiligung gewährt und nicht eine Wohnung für lau vermietet.

    Aber, jeder wie er meint!

    H H

    Hallo,

    grundsätzlich sind es Wartungskosten und die sind umlagefähig. Bei dir im Mietvertrag ist zusätzlich geregelt, dass du dich um die Wartung zu kümmern hättest. Hast du nicht gemacht, aber der Vermieter.

    Theoretisch könntest du die Rechnung zurückschicken und darauf verweisen, dass der Vermieter der Auftraggeber war. Der wird dann wohl zahlen müssen und dir die Kosten auf die Betriebskosten aufschlagen.

    Es ist also Jacke wie Hose, was du machst, am Ende wirst du das Geld zahlen müssen. Wenn du selbst zahlst ist die Sache durch, wenn nicht hast du möglicherweise noch viel Gelaber und zahlst am Ende trotzdem. Ich würde zahlen.

    Wenn ich die heutigen Handwerkerkosten sehe, sind 120 Euro für eine Wartung nicht zu viel.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich wäre mir gar nicht so sicher, ob hier wirklich ein Mietverhältnis entstanden ist.

    Der Sohn wohnt beim Vater und zahlt 150 Euro "Inklusivmiete" für 70m² Das ist doch keine Miete (auch wenn du es so nennst). Für mich klingt das eher nach Wohnen im Elternhaus unter Zahlung eines "Kostgeldes".

    Ich muss ehrlich sagen, dass ich wenig Verständnis für dich habe. Dein Vater lässt dich fast umsonst wohnen und du stellst Forderungen, als wärst du ein zahlender Mieter. Gleichzeitig schließt du eine Rechtschutzversicherung ab und wetzt du die Messer, um deine "vollen Rechte" einzufordern.

    Auch wenn ich die Verhältnisse nicht kenne, kann ich mir durchaus vorstellen, dass er Gründe hat, seine Ex-Frau nicht in seinem Haus haben zu wollen.

    Wenn du mit deinem Vater nicht klar kommst, dann such dir eine normale Wohnung. Dann kannst du tun und lassen was du willst. Familienprobleme über die Mietrechts zu lösen, wird kaum funktionieren.

    Gruß
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Hallo,

    wenn ihr doch schon eine Anwältin habt, warum fragst du im Forum?

    Ich wäre mir nicht so sicher, dass 40% angemessen sind, aber deine Anwältin hält das wohl für richtig. Die freut sich bestimmt auch schon auf die Kohle von deiner Versicherung, wenn es dann zum Prozess kommt.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn ihr beide im Mietvertrag steht, dann seid ihr ein Gesamtschuldner. Der Vermieter kann die Kaution dann an einen, oder an beide auszahlen.

    Wem von euch beiden die Kaution gehört, müsst ihr untereinander klären.

    Ich an deiner Stelle würde die W-baugesellschaft anschreiben, den Sachverhalt darlegen und bitten die gesamte Kaution zu bekommen. Ob die es dann alles an dich zahlen, ist allerdings deren Sache.


    Gruß
    H H

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