Hallo,
ich begreife nicht, dass alle so tun, als sei es eine klare Sache.
Dieses "mach dir keine Sorgen", ist völlig fehl am Platze. Wenn der Vermieter den Brief mit dem Postaufdruck "nicht zustellbar, Briefkasten voll" hat, dann sieht die Sache für den Vermieter gar nicht schlecht aus.
Es geht hier um eine ein Zugangsvereitelung:
Der Bundesgerichtshof stellt in seinem Urteil vom 26. November 1997 zu Aktenzeichen VIII ZR 22/97 Folgendes fest:[1]
„Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung muß derjenige, der aufgrund bestehender oder angebahnter vertraglicher Beziehungen mit dem Zugang rechtserheblicher Erklärungen zu rechnen hat, geeignete Vorkehrungen treffen, daß ihn derartige Erklärungen auch erreichen (RZ 110, 34, 36; BGH VersR 1971, 262, 263; BGH NJW 1983, 929, 930; BAG DB 1986, 2336 f.). Tut er dies nicht, so wird darin vielfach ein Verstoß gegen die durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder den Abschluß eines Vertrages begründeten Sorgfaltspflichten gegenüber seinem Partner liegen (vgl. RGZ 110, 34, 36; BGH VersR 1971, 262).“
Aber ich bin jetzt raus aus dieser Diskussion. Soll Strubelpeter machen was er will. Ich finde es nur bedenklich, wenn gerade die, die sonst gerne darauf hinweisen, dass immer Unsicherheiten vor Gericht gibt, hier so tun, als sei es die klarste Sache der Welt.
Gruß
H H