Beiträge von H Hamburg

    Hallo Miramanee,

    die Lösung ist doch ganz einfach. Kaufe oder miete ein Einzelhaus, dann bekommst du weniger von Nachbarn mit.

    Wer in einem Mehrfamilienhaus lebt, muss sich damit abfinden, dass dort mehr Familien leben, die sich gegenseitig durchaus beeinträchtigen. Nerviger als Mitbewohner, die Ihre Wohnung renovieren, damit sie sich dort wohlfühlen, sind aber die, die sich über jede Kleinigkeit beschweren.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    du kannst eine Wohnung schlecht für unbewohnbar erklären und dann trotzdem drin wohnen!

    Sowieso interessant, ihr bekommt ein komplett neues Bad und statt dich darüber zu freuen, siehst du nur die Einschränkungen in der Bauphase. Diese "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" Mentalität kann ich nicht verstehen. Wenn ich dann jetzt noch den Schwachsinn mit der Heizung höre, dann merke ich aber wie du tickst. "Kein Duschspaß". "Der Vermieter hätte Glück gehabt, dass ihr nicht in ein Hotel gegangen seid", geht es noch? Du solltest mal dein Anspruchsdenken ändern.

    Selbst wenn du es richtig angestellt hättest, wäre eine 100%ige Mietminderung sicher nicht möglich gewesen. Jetzt im Nachhinein wird es für dich ohnehin schwierig.

    Finde dich damit ab, dass die Welt sich nicht um dich dreht und freue dich, dass du bald ein neues Badezimmer hast, statt deine Negativität auf deine ganze Familie zu übertragen.

    Gruß
    H H

    Hallo,
    ich sehe das genauso. Lass dich bloß nicht von deinem neuen Vermieter über den Tisch ziehen. Der nutzt doch nur deine Gutgläubigkeit aus.

    Die Vereinbarungen zu den Schönheitsrenovierung sind nicht durchsetzbar. Schon gar nicht ein komplette Renovierung. Wenn die Wohnung in einem vernünftigen Zustand ist (3 Jahre nach einer Renovierung gehe ich davon aus) dann sollte es reichen, sie besenrein zu übergeben.

    Du kannst auch fast davon ausgehen, dass der neue Eigentümer zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht im Grundbuch eingetragen war (bitte prüfen), so dass die Kündigung unwirksam ist und du jetzt am längerem Hebel sitzt.

    P.S. Wenn seine Mutter nicht wirklich krank ist und nicht in die Wohnung einzieht, hast du sogar einen Schadenersatzanspruch. Z.B. Umzugs- und Renovierungskosten.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    auch wenn der Vermieter nicht verlangen kann, dass eine alte Armatur ausgetauscht wird, nur weil sie alt ist, sieht die Sache bei dir etwas anders aus.

    1. scheint sie nicht nur alt, sondern auch beschädigt zu sein.
    2. du hast bei der Übergabe den Austausch schriftlich zugesagt. Wenn du das nicht gemacht hättest, sähe es für dich gar nicht mal so schlecht aus.

    Ich würde da jetzt nicht so viel Aufwand machen. Dass du das beschädigte Waschbecken tauschen, steht ja außer Frage. Dafür muss die Armatur sowieso ausgebaut werden. Dann eine neue Baumarktarmatur für 20 Euro einzubauen ist einfacher, als jetzt den ganzen Ärger aus sich zu nehmen.

    Und noch etwas zur Versicherung: einen 70 Euro Schäden zu melden, macht nicht unbedingt Sinn. Wenn du das zwei- bis dreimal machst, schmeißen die dich raus und dann kriegst du Probleme eine neue Haftpflichtversicherung zu finden.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich würde nicht gleich von Ausnutzung sprechen. 600 Euro Kaltmiete für ein Haus scheint mir sehr günstig. Selbst 720 Euro klingt nicht nach viel. Du musst bedenken, dass eine 7-köpfige Familie ein Haus mehr verschleißt, als eine 4-köpfige.

    Da die Mieterhöhung aber rechtlich nicht zulässig ist, wäre es ein Leichtes diese abzulehnen. Ob die bereits zu viel gezahlte Miete zurückgefordert werden kann, ist nicht so einfach zu sagen, da sie sicher vorbehaltlos gezahlt wurde.

    Wenn ich in der Lage der syrischen Familie wäre, würde die nächste Zahlung wieder auf den Ursprungsbetrag reduzieren. Die 480 Euro würde ich zurückverlangen aber nicht einklagen.

    Wenn du hier schreibst, dass der Vater 1200 Euro in der Pizzaria verdient, erwähnst du nicht, dass es dazu noch gut 1000 Euro Kindergeld uns bei Bedarf noch Unterstützung vom Staat gibt.

    Gruß
    H H

    Hallo Kolinum

    ...

    Da die von dir erhaltene Mieterhöhung unbegründet ist, ist sie hinfällig.
    Dies würde ich deinem Vermieter kurz vor Ablauf der Frist ( Beginn des 3. Monats nach Erhalt der Erhöhung) mitteilen und weiterhin die Normalmiete zahlen.

    Wahrscheinlich wird der Vermieter dann versuchen, eine begründete Erhöhung zu fordert, was an sich kein Problem darstellt, solange man nicht in einem kleinen Dorf wohnt (, da es dort meist weder einen Mietpreisspiegel oder genügend vergleichbare Wohnung gibt - ein Sachbeauftragter ist meist eh zu teuer).
    Um einen Streit zu vermeiden, kannst du ihm auch einsam von Anfang an einen Kompromiss vorschlagen (zB. eine Erhöhung von 10 Euro).

    Liebe Grüße,

    Abenteuer-Immobilien.de

    Hallo Abenteurer,

    Kolinum ist doch gar nicht der Fragesteller??

    Auch wenn diese Mieterhöhung ´rechtlich nicht korrekt und damit kaum durchsetzbar ist, würde ich mir gut überlegen, ob ich widerspreche und den Vermieter zum Anwalt treibe. Es kommt natürlich darauf an, wie hoch die Miete im Vergleich ist und wann das letzte Mal erhöht wurde. Aber die Erhöhung ist gerade mal 6,7%, da könnte ein Anwalt auch empfehlen gleich mehr zu nehmen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    kündigt doch fristgerecht und zieht zum 31.07. aus. Dann seid ihr die Sorgen los.

    An eine fristlose Kündigung sind hohe Auflagen gebunden, das ist nicht so einfach und gibt üblicherweise viel Ärger. Ihr müsstest am Ende alles beweisen und das ist nicht immer einfach. Und ihr müsstet auch sofort ausziehen (habt ihr schon eine neue Wohnung?).

    Ob ihr vorher noch zu einem Anwalt gehen wollt ist eure Entscheidung. Ich würde die Zeit und das Geld sparen. Was soll der schon erreichen? Die Frau wird er kaum ändern.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich denke du liegst richtig.

    Du hast ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung, so dass der Vermieter deinen Untermieter nicht ablehnen darf. Der Schufaeintrag spielt dabei keine Rolle, das der Vermieter mit dem Untermieter keinen Vertrag schließt sondern du.

    Du bist dem Vermieter gegenüber allein für die Zahlung der vollen Miete verantwortlich.

    Ich würde die Zustimmung beantragen und wenn er ablehnt, den Mitbewohner trotzdem einziehen lassen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    750 Euro für diverse Hausgeräte und Möbel, klingt nicht so überteuert. Wenn der Mietverein jetzt sagt, der Vertrag sei nichtig, weil der Zeitwert überschritten sei, musst du vorsichtig sein.
    1. das kann der Mietverein gar nicht beurteilen
    2. dort arbeiten meist nur Gurkenanwälte
    3. der Mietverein wird nicht verklagt, sondern du.

    Also von mir aus mach was du willst, ich finde es aber ein Schweinerei, Vereinbarungen zu schließen und diese hinterher nicht einzuhalten.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wurde die Taubenplage der Verwaltung jemals angezeigt?

    Ich denke, dass die Verwaltung nicht so falsch liegt, wenn sie verlangt, dass der Zustand aus 1991 wieder herzustellen ist, wenn es sich tatsächlich um übernommene Mietverträge handelt. Mit Zustand meine ich "ohne Tauben".

    Was ich nicht verstehe ist, dass du und dein Vormieter es zulassen, dass der Balkon von Tauben bevölkert wird, ohne etwas dagegen zu unternehmen. Da grenzt an Sachbeschädigung.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn der WBS im Mietvertrag nicht erwähnt wurde, ist es nicht dein Problem, sondern das des Vermieters.

    Kündigen kann er dir deshalb nicht und auch eine Mieterhöhung scheidet aus, da hier die Berechnungsverordnung gilt. Die hat nichts mit der Anzahl der Personen zu tun.

    Mach dir also keine Sorgen, weder der Vermieter, noch das Amt kann dir Schwierigkeiten machen, schließlich kannst du nichts für das Problem. Deinem Vermieter/ der Verwaltung würde ich empfehlen, dem Wohnungsamt den vorhandenen WBS zu schicken und zu erklären, dass es ein Missverständnis gab. Was die dann daraus machen, muss man sehen. I.A. passiert aber nicht viel. Schließlich ist die Wohnung ja nicht viel zu groß und an einen Berechtigten vermietet worden.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    das ist sicher komplexer, als es klingt. Aber ich denke, du hast höchstens einen Rückzahlungsanspruch gegen den vorherigen Vermieter. Dem neuen Vermieter mit der Überzahlung und Gegenrechnung zu kommen, halte ich für unangemessen. Es hat Anspruch auf die volle Miete, schließlich scheint die Wohnung ja wieder in Ordnung zu sein.

    Gruß
    H H

    P.S. warum hast du denn die Miete um 100% mindern dürfen?

    Hallo,

    ich sehe gar nicht, wo dein Problem ist. Du hast versucht die Kontonummer zu kriegen, hast sie nicht bekommen und kannst die Kaution nicht zurückzahlen. Ist ja kein Problem das Geld so lange zu behalten, bis sich die Mieterin meldet. Falls sie sich nicht mehr meldet kannst du das Geld nach 3 Jahren behalten.

    Ich würde auf gar keinen Fall ein Sparbuch an eine Adresse schicken. Höchstens nochmal die Aufforderung die Kontodaten bekannt zu geben.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ohne den Schaden zu kennen, kann hier keiner genau sagen, ob es sich um normalen Gebrauch oder eine Beschädigung handelt.

    Deine Berechnung mit 7 Euro/qm beinhaltet nicht, dass das Laminat auch noch verlegt werden müsste (vom Vermieter oder von einem Handwerker). Auch wenn ich dich verstehe, würde ich wegen 150Euro nicht so einen Aufriss machen. Wenn es wirklich zu einem Rechtstreit kommt, sind die 150 Euro, um die es hier geht, nichts gegen die entstehenden Kosten. Von der Zeit und den Nerven, die ein Rechtstreit kostet mal ganz abgesehen.

    Ich würde das unter Sauerei abhaken und es gut sein lassen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    eine Grund für die Untervermietung musst du dem Vermieter sicher mitteilen, da er schließlich dein berechtigtes Interesse erkennen muss. Bei der Untervermietung der ganzen Wohnung hat der Mieter keinen Anspruch auf Erlaubnis, da dann nicht §553 BGB, sondern §540 gilt. Ich habe aber mal von Urteilen gelesen, bei denen der Vermieter trotzt der fehlenden Verpflichtung ein Ansinnen, wie eures kaum ablehnen kann.


    Auch wenn es kein Mietrecht ist, möchte ich zum Thema Elterngeld Stellung nehmen.

    Wie du richtig schreibst steht euch Elterngeld nur zu, wenn man seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Trotz einer gemieteten Wohnung hast du weder das eine, noch das andere, wenn du ein Jahr ins Ausland ziehst.
    Gleiches gilt für das Kindergeld. Das steht euch auch nicht mehr zu, wenn ihr und das Kind im Ausland wohnt.

    Wenn du mit der Absicht ein Jahr ins Ausland zu gehen unser Land verlässt, dann musst du dich umgehend hier abmelden.

    Ich unterstelle dir keine böse Absicht, aber das was du vorhast wäre Sozialbetrug. Leider stehen gerade Ausländer (oder Mischfamilien) unter dem Generalverdacht unser Sozialsystem auszunutzen. Durch solche Vorgehensweisen, hier kassieren und woanders leben, wird dies (auch leider) viel zu oft zur bitteren Wahrheit.

    Also, wenn ihr im Land deines Mannes leben wollt, dann solltet ihr euch auch von diesem Land versorgen lassen.

    Gruß
    H H

    ...
    Die weissen Gipskartonplatten sind für Feuchträume völlig ungeeignet,
    ....

    Zum Glück haben wir einen Sachverständigen im Forum, der ohne die Situation vor Ort zu kennen, genau weiß, dass Pfusch am Bau vorliegt. Drucke den Post von Berny aus und zeigt das dem Vermieter. Dann wird der sofort einsehen, dass es seine Schuld ist.

    Bitte schreib kurz, was er gesagt hat - und wie lange er lachen musste.

    Nun zur Sache:
    Wenn die Gipskartonplatten wirklich seit 40 Jahren eingebaut sind und so lange gehalten haben, würde ich bezweifeln, dass eine Nichteignung vorliegt. Ich würde mir vielmehr Gedanken machen, warum die Gipsplatten gerade bei dir den Geist aufgegeben haben.

    Wenn du normal gelüftet hast, dann würde ich nicht davon ausgehen, dass es an dir liegt, sondern eine andere Ursache vorliegt. Möglicherweise kommt die Feuchtigkeit von hinten durch ein Dachleckage. Dann bist du natürlich nicht dafür verantwortlich.

    Gruß
    H H

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!