Hallo,
Du hast gekündigt und eine Anfechtung wegen Irrtum ist nicht möglich, da kein Irrtum vorliegt (Ihr wolltet kündigen und habt das getan). Falls du es doch versuchst und Erfolg hast, melde dich wieder. Ich das dann auch bei der Telekom. Es war auch ein Irrtum, dass ich nicht bei einem Kurs von 100 Euro verkauft hatte. Mein Irrtum war, dass ich dachte, sie würden noch weiter steigen.
Ihr könnt dort natürlich wohnen bleiben, bis der Vermieter euch rausgeklagt hat, das wird aber eine teure Angelegenheit. Insbesondere weil ihr dann für alles Schadenersatz leisten müsst, inkl. Unterbringung der Neumieter, die nicht einziehen können.
Warum du aufgrund einer ausgebliebenen Besichtigung darauf schließt, dass die Wohnung teurer ist, weiß ich nicht. Aber eurem Vermieter steht es ohnehin zu, für die Wohnung soviel zu verlangen, wie es geht.
Gruß
H H