Beiträge von H Hamburg

    Hallo Sparfuchs,

    wenn ich deinen Begriff "fixe Nebenkosten" mit Nebenkostenvorrauszahlung übersetze, dann kann dein Vermieter diese verändern, sobald ein Grund dafür vorliegt. Das kann eine Nachzahlung sein, oder eine plötzliche Steigerung einer der Positionen.

    Unabhängig davon erfolgt am Ende eine Abrechung, so dass du dann ohnehin die Nebenkosten zahlen musst.


    Deine Frage nach der Nachzahlung lässt sich einfach beantworten. Natürlich kann dir eine Nachzahlung drohen. Wer sollte so etwas ausschließen können.

    Gruß
    H H

    eigentlich alles.


    Falsch: Richtig ist wer im MV akzeptiert hat, die Wohnung in sauberem (gereinigtem) Zustand zurückzugeben, darf nicht jammern, wenn er es nicht tut, da er sich nicht an den Vertrag hält.
    Umgekehrt schreiben ganz viele Vermieter aber in den Vertrag die Rückgabe solll in besenreinem Zustand erfolgen und behalten dann Teile der Kaution ein für die Reinigung der Dusche und der Küche.
    Beides kann man aber nicht mit einem Besen reiningen.

    Folglich liebe TE : guck mal in deinen Vertrag, was du denn für einen Zustand schuldest?
    sauber gereiningt? besenrein oder nix?


    Hast du getrunken?

    Und dann singst du die die Hymne der ganz Schlauen: Besenrein --> da muss man noch mal mit einem Besen rein.

    Hier nochmal, damit auch du es kappierst: Ich habe nicht gesagt, der Vermieter sei im Recht, sondern dass jeder der eine dreckige Wohnung übergibt, sich nicht wundern darf, wenn es Ärger gibt!
    Da spielt es keine Rolle, ob man im "besenrein-Recht" ist oder nicht. Ärger gibt es allemal. Selsbt wenn es nur der ist, dass man für 150 Euro einbehaltenen Kaution einen Rechtsstreit führt. Da würde ich lieber ein bisschen besser saubermachen (auch wenn es nicht im Vertrag steht).

    Aber die Aufrechten, wie du, zeigen es lieber der Welt und streiten sich um jeden Scheiß, weil sie ja im Recht sind.

    Gruß
    H H

    Ach und du glaubst der VM des TE ist davon begeistert
    wenn der Nachmieter vom TE beim ihm wegen Hotel oder ähnlichem auf der Matte steht.

    Also als Schadensminderung sehe ich auch die pünktliche Rückgabe der alten Wohnung an...

    VG Syker

    So unklar habe ich mich wohl nicht ausgedrückt, dass du meine Antwort so verstanden haben kannst, dass der Vermiter des TE davon begeistert wäre.

    Es ist nur eine von vielen Möglichkeiten, die man bereits jetzt klären kann. Aber bei dir scheint ja die Meinung zu herschen, dass man sich auf keinen Fall mit der Situation abfinden sollte und gar nicht erst versucht eine Lösung herbeizuführen.

    Bis zum 15.12 sind es noch 7 Wochen. Das Problem jetzt mit allen Beteiligten, alter VM, neuer VM, Vormieter, Nachmieter (falls es den überhaupt schon gibt) zu besprechen ist auf jeden Fall das Beste.

    Gruß
    H H

    was n quatsch. Der Garten ist gemietet. Der einzige der entscheidet, wann der rasen gemäht werden muss ist, der Mieter.

    Ich bin etwas überrascht. Bisher gehörtest du nach meiner Ansicht nicht zu denen, die keine Ahnung haben.

    Selbst dei einem gemieteten Garten kann Gartenpflege anfallen, die umlagefähig ist. Das wäre z.B. Heckenschnitt, Baumarbeiten und wenn der Mieter es so gar nicht selbst macht die Gartenpflege.

    Gruß
    H H

    Hallo HH,

    ich kann es nicht verstehen, dass der Fragesteller gleich so angegangen wird. Woher nimmst du das Recht, so zu schreiben, verdreckt, länger nicht geputzt, furchtbar aussehen....

    Ich persönlich finde deine Antwort anmaßend und von oben herab.

    Gruß unglücklich


    Was ist denn daran anmaßend?

    Wenn ich die Aussage höre, dass eine 8 Jahre alte Küche oder eine ebenso alte Dusche nicht mehr sauber zu kriegen sei, dann stimmt da doch einiges nicht.

    Hier nochmal: wenn jemand eine Wohnung dreckig übergibt, darf er hinterher nicht rumjammern, wenn es Ärger gibt.

    Gruß
    H H


    Wenn die 150 € im Monat also die 11% darstellen sollen, dann müssten die Fliesenlegearbeiten mehr als 16.000 € kosten. Abzüglich des Instandhaltungsanteils müsste der Fliesenleger also Material von ca. 15.000 € verbauen.

    .

    Erschließt sich mir nicht. Warum ist der Materialanteil in diesem Fall 15.000 Euro.

    Grundsätzlich muss lediglich der Reparaturanteil zum erneuern der Rohre rausgerechnet werden. Dafür muss nur ein kleiner Teil der Fliesen getauscht werden. Der Großteil der Fliesenarbeiten, sowie die neuen Sanitäreinbauten wären Modernisierung. Wobei 16000 sicher viel zu viel sind, sogar für ein komplett neues Bad.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    die Frage ist doch nicht komplex.

    Deine Mutter het selbsständig einbauten vorgenommen, die einer energetischen Sanierung im Wege stehen. Zusätzlich sind diese noch in Kabelwurftechnik verlegt.

    Wenn du jetzt erwartest, dass der Vermieter diesen Pfusch korrigiert, damit er sanieren kann, täuscht du dich. Dafür ist der Mieter verantwortlich, der gerne Deckenspots haben wollte.

    Möglicherweise wird es günstiger, wenn deine Mutter nur noch eine Brennstelle pro Raum hat und die Löcher der Spots vernünftig verschließt.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    für mich sieht das nach Kleinigkeiten aus, die sicher mit einem Reparaturset fast unsichtbar zu beheben sind (check mal im Internet Laminat Reparatur Set, gab's auch schon beim Lidl).

    Sprich das mit dem Vermieter ab und biete ihm eine kleine Entschädigung. Wenn das Laminat komplett neu gemacht wird, muss der Vermieter gut 40% selbst tragen (neu für alt bei 10 jähriger Nutzung).

    Gruß
    H H

    Und wie sieht es mit der Pflicht zur Gartenpflege aus? Also muss dies, damit der Mieter dies verpflichtend übernimmt im Mietvertrag so definiert sein oder reicht es das dieser Bereich dem Mieter (nur) zur Verfügung steht, damit er automatisch in der Pflicht ist?

    Hallo,

    du solltest dir darüber im Klaren sein, dass dein Vermieter in deinem Fall die Gartenpflege an einen Gärtner geben kann und die Kosten dafür auf deine Betriebskosten aufschlägt.

    So gesehen solltest du froh sein, dass du es machen "darfst".

    Gruß
    H H

    toller Tipp.

    Was soll ein Hotel denn bringen?

    Die Situation ist sicher völlig unglücklich, wird aber nicht besser, wenn man jetzt auf den Vermieter losgeht. Der ist wohl nach einer mündlichen Absprache mit der Vormieterin davon ausgegangen, dass die rechtzeitig raus ist.

    Ich würde versuchen dass die Vormieterin wenigstens ein paar Tage vorher rausgeht, damit ihr einziehen könnt. Falls gar nicht geht, wäre ein angemessene Schadenminderung, dass ihr zwei Wochen länger in der alten Wohnung bleibt.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    leider immer wieder die gleichen Fälle. Eine verdreckte Wohnung hinterlassen und hinterher beschweren, dass das nicht alle toll finden.

    Eine 8 Jahre alte Küche und eine ebenso alte Dusche muss nicht zwangsläufig schlecht aussehen. Da kann ich deiner Argumentation nicht folgen. Bei den Steckdosen und Fenstern kommt es auf den Reinigunszustand an, ob ihr dafür zuständig seid. Wenn ich aber bei der richtig vermute, sind die nicht nur länger nicht geputzt worden, sondern sahen bestimmt furcvhtbar aus.

    Über wieviel Geld redet ihr denn überhaupt?

    Gruß
    H H

    Ich erhalte, wie bereits bekannt, Leistungen vom Jobcenter und kann nichts selbst bezahlen.

    Zu holen gibt es bei mir auch nichts, leider.

    Also, was kann da geschehen?

    Geld und Besitz habe ich nicht anzubieten.

    Nur Schikane?

    Davon habe ich genug. dieses hat nun ein Ende.


    Tja, Hartz-4 Empfänger müsste man sein. Dann hat man einen Anwalt, den andere für einen bezahlen, und es kann einen ziemlich egal sein, ob es irgendwelche Forderungen gibt. Ist ja eh nichts zu holen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    du hast die Wohnung mit einem WBS angemietet und damit ist die Wohnung rechtmäßig vermietet worden. Wenn jetzt jemand zu dir zieht spielt es für den Vermieter rechtlich keine Rolle.

    Da dein Partner zu viel verdient könnte es zu einer Fehlbelegungsabgabe kommen (gibt es in einigen Bundesländern).

    Mit der Wohnungsgeberbestätigung bescheinigt der Vermieter lediglich den Einzug. Daher geht es auch ohne echten Mietvertrag.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    schwer zu sagen, wer die Kosten für den Mietwagen übernimmt. Möglicherweise hast du eine Chance, dass diese von der Vermieterseite gezahlt werden müssen.

    Allerdings würde ich davon ausgehen, dass du denen vorher deinen Anspruch deutlich machen musst. Schriftlich und nachweisbar zugestellt. Ohne die Anlage zu kennen, denke ich, dass es für einen Fachmann möglich sein sollte, die Hubvorrichtung abzusenken, wenn die Hydraulik ausgefallen ist.

    Bei den Strafzetteln ist die Antwort einfacher. Die musst du auf jeden Fall selber bezahlen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn ich das lese, musst du dir wenig Sorgen machen.

    Bevor dein Vermieter eine Räumungsklage einreichen kann, muss er erst einmal kündigen und du nach Mietende nicht ausgezogen sein. Bevor er wegen Verstößen gegen die Hausordnung kündigen kann, muss er erst mal abmahnen. D.h. selbst wenn du wirklich nachhaltig gegen die Hausordnung verstößt und der Vermieter es drauf anlegt dich loszuwerden, werdet ihr noch etliche Monate zusammen verbringen.

    Gruß
    H H


    Zu Schönheitsreparaturen während des laufenden Mietverhältnis kann er dich ohnehin nicht zwingen.

    Hallo,

    Du hast gekündigt und eine Anfechtung wegen Irrtum ist nicht möglich, da kein Irrtum vorliegt (Ihr wolltet kündigen und habt das getan). Falls du es doch versuchst und Erfolg hast, melde dich wieder. Ich das dann auch bei der Telekom. Es war auch ein Irrtum, dass ich nicht bei einem Kurs von 100 Euro verkauft hatte. Mein Irrtum war, dass ich dachte, sie würden noch weiter steigen.

    Ihr könnt dort natürlich wohnen bleiben, bis der Vermieter euch rausgeklagt hat, das wird aber eine teure Angelegenheit. Insbesondere weil ihr dann für alles Schadenersatz leisten müsst, inkl. Unterbringung der Neumieter, die nicht einziehen können.

    Warum du aufgrund einer ausgebliebenen Besichtigung darauf schließt, dass die Wohnung teurer ist, weiß ich nicht. Aber eurem Vermieter steht es ohnehin zu, für die Wohnung soviel zu verlangen, wie es geht.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    selbst wenn der Wert um 5% zu hoch angesetzt wurde, so sind die Einflüsse nur marginal.

    Der "zu hohe" Verbrauch wird je vom Öl für das Heizen abgezogen. So gesehen zahlt ihr mehr für das Warmwasser, aber entsprechend weniger für die Heizung.

    Jemand der wenig heizt aber viel Wasser verbraucht kommt so etwas teurer, wenn man viel heizt und wenig Wasser verbracht hat man etwas geringere Kosten. Selbst wenn die die Wasserrechnung 5% zu hoch ist wäre deine Gesamtrechnung nur etwa 1% verfälscht, da das Warmwasser nur 25% des Ölverbrauches ausmacht. Ich denke, da redest du über weniger als 20Euro Unterschied nach oben oder nach unten. Wenn Heizungs- und Wasserverbrauch so einigermaßen zu einander passen, kommt nachher das Selbe raus.

    Gruß
    H H

    Die Verstopfung hat der Vormieter verursacht, die Rohrreinigungsfirma kann naturgemäß nur die Ursache aber nicht den Verursacher identifizieren. Darüber hinaus sind im Mietvertrag zwei gleichberechtige Mieter eingetragen, sodass doch auch noch der tatsächliche Ursacher von beiden identifiziert werden muss. Dafür ist die Aussage der Firma wohl unbrauchbar.
    Es kann doch nicht sein, dass ich automatisch die Kosten tragen muss, wenn ich eine Wohnung mit verstopften Rohren beziehe?!

    Dann stelle dich weiter blöd. Es war der Vormieter. Wenn du damit nicht durchkommst, der Mitmieter, sonst irgendwelche Ratten die das Zeug Rohraufwärts geschleppt haben.

    Wenn du keine Kaution gezahlt hast, hast du wahrscheinlich das Glück, dass sich dein Vermieter nicht mit diesem Mist beschäftigen wird. Gibt es eine Kaution, wird er den Betrag wohl abziehen. Dann kannst du dir ja überlegen, ob du deine Geschichte einem Richter erzählen möchtest.

    Gruß
    H H

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