Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    wer soll das denn verstehen.
    Ein befristeter Vertrag, der vom Vermieter vorzeitig gekündigt und anschließend nachträglich verlängert wurde; das alles mit fiktiven Daten.

    Grundsätzlich ist ein befristeter Vertrag ein Vertrag mit einer bestimmten Laufzeit. Dieser kann normalerweise nicht so einfach einseitig gekündigt werden. Wenn es allerdings in eurem Fall doch möglich war, dann besteht jetzt das Problem, dass du nicht nachweisen kannst, dass du eine angebotene Vertragsverlängerung tatsächlich angenommen hast. Der "Fehler" im Anschreiben spielt dabei keine Rolle.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn die Häuser gleich sind und die gleiche Anzahl an Wohnungn haben, sollte die Grundsteuer identisch sein, das diese nach dem rechnerischen Mietertrag berechnet wird. Der Ansatz die Gesamtsteuer durch 2 zu teilen ist damit vielleicht nicht 100% koreekt, aber auch nicht wirklich falsch. Die Garagenmieter müssten allerdings ihren Teil der Grundsteuern tragen.

    Ich würde allerdings davon ausgehen, dass eine 100% korrekte Abrechnung dir nur ein paar Euro Einsparungen im Jahr einbringen würden.

    Gruß
    H H

    Okay, danke für die Antworten, das dachte ich mir schon fast. Hat vielleicht jemand noch eine andere Sicht der Dinge?

    Hallo,

    ich habe noch eine Sicht:

    Ihr schafft es jahrelang nicht eure Wasserzähler richtig abzulesen, obwohl die Vermieterin euch darauf hingewiesen hat, dass ein Zähler fehlt. Jetzt wird er mit Verspätung abgerechnet und das einzige was euch einfällt, ist zu prüfen, ob ihr nicht den Vermieter für euch zahlen lassen könnt, weil er nicht mit genug Nachdruck auf den fehlenden Zähler hingeweisen hat.

    Mein Tipp: macht hier ein richtiges Fass auf und verweigert dem Vermieter die Bezahlung. Selsbt wenn er euch nicht verklagt, so hättet ihr es auf jeden Fall geschafft, dass ein weiterer Vermieter nie wieder an eine WG vermieten wird.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    Gewerbemietrecht ist nicht Wohnraummietrecht. Da gelten größtenteils andere Bedingenen. Z.B. im Standardgewerbemietvertrag vom Hamburger Grundeigentümerverband ist so ein Fall im §11 eindeutig geregelt.

    Demnach ist der Mieter für Instandhaltung und -setzungen innerhalb seiner Mieträume zuständig. Für allgemein genutzte Einrichtung muss er anteilig die Kosten tragen.

    Wäre interessant, was hier im MV steht.

    Gruß
    H H

    Ich habe noch keinen Mietvertrag mit Geburtsdatum des Mieters gesehen, mag sein, dass es diese gibt. Sonst sind ausser dem Namen und der jetzigen Wohnung im MV nichts vermerkt. Ob diese Daten geschützt werden müssen/sollen ist Sache der Verhandlung.

    Hallo,

    heute in Hochform beim Schwafeln?

    In einen Mietvertrag gehören die Geburstdaten des Mieters hinein. Die allermeisten Vordrucke sehen das auch vor. Meist sogar Angaben zum Beruf. Nur weil es in deinem Mietvertrag anders ist, kannst du das nicht verallgemeinern.

    Datenschutz ist gesetzlich geregelt und keine Verhandlungssache. Wie kommst du auf so einen Schwachsinn?

    Zum Thema:
    Chavez ist völlig im Recht, Bedenken wegen das Datenschutzes zu haben. Allerdings sind die Mieterdaten bei einem Verkauf nicht irrelevant, da der Käufer den Mietvertrag übernimmt und sich ein genaues Bild machen muss. Da können Alter und andere Angaben zum Mieter durchaus eine Rolle spielen.
    Ich würde in diesem Fall den derzeitigen Eigentümer und den Makler klar zu verstehen geben, dass du dich mit dem derzeitigen Vorgehen nicht wohl fühlst und dass du darauf bestehst, dass deine Daten nur mit deiner Zustimmen herausgegeben werden dürfen. Dann lässt du dir genau mitteilen, wer delche Daten bekommen soll. Verbieten kannst du die Weitergabe allerdings kaum. Das sorgt allerdings dafür, dass der Mietvertrag nicht wie ein Flugblatt verteilt wird.

    Gruß
    H H

    Im MV muss die genaue Anschrift des Vermieters angegeben sein. An wen will sich der Mieter bei Problemen wenden, wenn er keine genaue Anschrift hat, z.B, bei Kündigung? Ob der Mietvertrag desalb ungültig wäre kann ich nicht mit Sicherheit sagen,, auf jeden Fall bedenklich.

    Hallo,
    wenn man nur Briefe schreibt, ist das vielleicht wirklich schwer. Es gibt aber auch Telefon und Email, so dass die fehlende Straßenangabe nicht bedeutet, dass man den Vermieter nicht erreichen kann undUnd schon gar nicht, dass der Mietvertrag nicht gültig ist. Kritisch wird das erst bei einer Kündigung, die in der Tat schriftlich erflgen muss, aber das ist hier nicht das Thema.

    Da du es bedenklich findest, würde ich mich freuen, wenn du deine Gedanken mit uns teilst. Was wäre denn deiner Meinung nach, wenn der Mietvertrag nicht gültig ist?
    Kein Mietvertrag?
    Ein anderer, nur nicht der?

    Unglaublich, was hier teilweise geschrieben wird!

    Gruß
    H H


    Dann schreibst du von einer oberen Wohnung, dass soll heissen, dass es zumindest noch eine untere Wohnung gibt oder?

    Wenn ja, wie bitte möchtest du das dann in einer Eigenbedarfskündigung begründen, wenn doch mehrere Wohnungen zur Verfügung stehen, dass du genau diese Wohnung der Mieterin benötigst, sollten es sich hierbei um 2 abgeschlossene Wohneinheiten handeln?

    Hallo,

    Was habt ihr denn daran nicht verstanden?
    "Ich möchte der Mieterin wegen Eigenbedarf kündigen, wir erwarten Nachwuchs und die untere Wohnung alleine ist zu klein für 3 Personen"

    Zum Thema:
    Ich denke die Eigenbedarfskündigung ist, nach eurer Eintragung im Grundbuch, durchaus möglich. Die Kündigungsfrist dürfte 12 Monate betragen.

    Wie der Wunsch der Erblasserin sich auswirkt, ist schwer zu beurteilen. Die Verfügung dürfte deutlich genug sein, so dass der Testamentsverwalter möglicherweise einen Kündigungsausschluss für die Mieterin ins Grundbuch eintragen lässt. Dann ist es sowieso vorbei mit der Kündigung.

    Insgesamt musst du dich darauf einstellen, dass du sehr lange auf die obere Wohnung warten musst. Selbst wenn du wegen Eigenbedarf kündigen kannst, wird das locker 1,5 Jahre dauern, bis die Mieterin raus muss - und dass auch nur, wenn sie sich nicht wehrt.

    Ich persönlich würde die Finger davon lassen, wenn du auf die Nutzung der oberen Wohnung angewisen bist. Das wäre mir zu unsicher. Unabhängig davn finde ich es auch moralisch nicht einwandfrei ein Mieterin nach 50 Jahren aus der Wohnung zu werfen. IHr seid schließlich nicht in einer Notlage.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn es Betriebskosten sind (und davon würde ich ausgehen), dann kann dein Vermieter eine Nachzahlung verlangen. Wenn du mit deinem Mieter vereinbart hat, dass er die Betriebskosten zahlt (was ich betweifel), dann kannst du diese weiterberechnen. Sonst musst du wohl in den sauren Apfel beißen und die 120 Euro abschreiben.

    Das würde allerdings dazu führen, dass nicht die Stellplatzmiete erhöht werden darf, sondern "nur" die Bk-Vorrauszahlung.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich verstehe das Geschreibe über widersprüchliche Angaben nicht. Bei einem auf 12 Monate befristeten Vertrag hast du hast eine schriftlich fixierte Sonderkündigungsfrist von 6 Wochen. Diese beisst sich nicht grundsätzlich mit dem befristeten Vertrag. Dieser soll nur dafür sorgen, dass der Mieter nach 12 Monaten wirklich wieder draußen ist.

    Tollen Anwaltsfreund hast du da.

    Da ist kein Widerspruch und damit ist sowohl die Befristung, als auch das zusätzlich eingeräumte einseitige Kündigungsrecht gültig. Ist doch alles sehr mieterfreundlich.

    Gruß
    H H

    Naja aber eine Wohnung, in der man kein Bücherregal aufstellen kann, ist schlicht untauglich.

    Tolle Aussage!


    Es geht hier nicht um ein Bücherregal, sondern darum, dass die die Wohnung, bzw. einige Räume davon voller Bücherregal sind. Bei der selbstberechneten Last von "durchschnittlich nicht mehr als 100kg/m²" reden wir über 1.200 kg Bücher in einem 12 m² Zimmer. Das ist nicht unerheblich.

    Ich denke auch, dass der Vermieter hier ein Besichtigungsrecht hat.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    bevor du deine Wohnung mit Binderfarbe streichst, solltest du mit dem Vermieter sprechen. Meist hat die Verwendung von Siikatfarbe einen Sinn (z.B. auf Silikatfarbe entsteht kein Schimmel).

    Bei der Frage ob es zulässig ist oder nicht, ist natürlich noch interessant, ob diese Vereinbarung im Mietvertrag steht (dann wäre sie ungültig) oder ob es eine gesonderte Vereinbarung ist (dann könnte sie gültig sein).

    Gruß
    H H

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich würde auf den Flurfunk gar nichts geben.

    Wenn ich es richtig verstanden habe werden die Verbräuche der Fussbodenheizungen einzeln erfasst und der Rest auf die Wandheizkörper verteilt. Da du schreibst, dass diese wiederum 70% nach Verbrauch und 30% nach Wohnfläche verteilt werden. Für mich klingt das nicht nach einem Verstoß gegen die HK-VO. Durch die Zähler bei den Fussbodenheitzungen findet eine Vorerfassung statt.

    Aber selbst wenn es so ist, dass es an einer Stelle eine Ungenauigkeit gibt, so heißt das nicht, dass nicht Verbrauchsabhängig abgerechnet wird. Das würde ja bedeuten, dass bei einem defekten Einzelzähler grundsätzlich um 15% gekürzt werden könnte. In der Realität werden die Verbräuche bei defekten Zählern geschätzt. Dann ist es immer noch eine Verbrauchsabhängige Abrechnung.

    Ich würde mich nicht verrückt machen, nur weil irgendwelche Nachbarn eine 15% Kürzung der Heizkosten in Aussicht stellen.

    Gruß
    H H

    Also kann ich frühstens zum 31.12. ausziehen und nicht schon zum 30.09. mit Kündigung zum 30.06.?

    Hallo,

    genau so ist es. Da es um gerade mal 11 Monate Bindung geht, ist das allerdings keine allzu harte Klausel. Der Vermieter will eben nicht, dass die Mieter nach wenigen Monaten wieder ausziehen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich glaube kaum, dass es generell möglich ist, die Wohnung innerhalb der Familie weiterzugeben. Es gibt sicher Einzelfälle, wo irgendwelche Amtsgerichte dem Zustimmen, aber das gilt i.a. wenn der verbliebene Elternteil stirbt und das Kind noch in der wohnung lebt. Nicht wenn es Mutti ins Ausland zieht und die Kinder sich für die günstige Wohnung interessieren.

    Das wäre ja noch schöner, wenn man gute und günstige Wohnungen in der Familie halten könnte. Wo soll das dann aufhören? Vor dem Auszug zieht der Cousin noch mal ein, der dann die Wohnung übernimmt und als nächster sein Blutsbruder.

    Gruß
    H H

    Ich würde mal den VM nach der Rechtsgrundlage fragen.

    Ja, genau. Am besten über einen Anwalt.

    Ich würde mich mit so einem 11 Euro Problem gar nicht beschäftigen. Selbst wenn du über die 11 Euro überrascht bist, so kriegst du schließlich etwas dafür - 3 Namenschilder.
    Was wäre denn die Alternative? Du kaufst die Schilder selbst, oder du schreibst es mit Wachsmalstift auf Leukoplaststreifen.
    Sei doch froh, dass der Vermieter sich um ein einheitliches Bild kümmert.

    Gruß
    H H

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