Dann schreibst du von einer oberen Wohnung, dass soll heissen, dass es zumindest noch eine untere Wohnung gibt oder?
Wenn ja, wie bitte möchtest du das dann in einer Eigenbedarfskündigung begründen, wenn doch mehrere Wohnungen zur Verfügung stehen, dass du genau diese Wohnung der Mieterin benötigst, sollten es sich hierbei um 2 abgeschlossene Wohneinheiten handeln?
Hallo,
Was habt ihr denn daran nicht verstanden?
"Ich möchte der Mieterin wegen Eigenbedarf kündigen, wir erwarten Nachwuchs und die untere Wohnung alleine ist zu klein für 3 Personen"
Zum Thema:
Ich denke die Eigenbedarfskündigung ist, nach eurer Eintragung im Grundbuch, durchaus möglich. Die Kündigungsfrist dürfte 12 Monate betragen.
Wie der Wunsch der Erblasserin sich auswirkt, ist schwer zu beurteilen. Die Verfügung dürfte deutlich genug sein, so dass der Testamentsverwalter möglicherweise einen Kündigungsausschluss für die Mieterin ins Grundbuch eintragen lässt. Dann ist es sowieso vorbei mit der Kündigung.
Insgesamt musst du dich darauf einstellen, dass du sehr lange auf die obere Wohnung warten musst. Selbst wenn du wegen Eigenbedarf kündigen kannst, wird das locker 1,5 Jahre dauern, bis die Mieterin raus muss - und dass auch nur, wenn sie sich nicht wehrt.
Ich persönlich würde die Finger davon lassen, wenn du auf die Nutzung der oberen Wohnung angewisen bist. Das wäre mir zu unsicher. Unabhängig davn finde ich es auch moralisch nicht einwandfrei ein Mieterin nach 50 Jahren aus der Wohnung zu werfen. IHr seid schließlich nicht in einer Notlage.
Gruß
H H