Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    aber natürlich müssen die Kosten für Lieferung und Aufbau eingerechnet werden. Das kostet die Küche eben.

    Ich persönlich finde 1430 Euro für eine 3 Jahre alte Küche, die 2044 gekostet hat, allerdings relativ viel. Bei einer Rollerküche würde ich max. die Hälfte zahlen (wobei ich 270 Euro für den Aufbau sehr günstig finde).

    Da du den Mioetvertrag schon hast, steht es dir allerdings frei zu entscheiden, ob du die Küche nimmst oder nicht. Du kannst ja lieber 2000 Euro investieren und dir eine neue Rollerküche einbauen lassen.

    Gruß
    H H

    Das ist mir klar, Steht auch so im Hauptmietvertrag. Das Problem ist: es ergeben sich Betriebskosten, die von der Wohnung gezahlt werden muessen. Der hauptmieter hat aber den Fehler gemacht, auch diese Betriebskosten auf die einzelnen Zimmer der Mitbewohner nach Quadratmeter aufzuteilen und nicht gleichmäßig nach köpfen aufzuteilen, wie er eigentlich wollte. Somit hat jeder Mieter einen unterschiedlichen Anteil an den Betriebskosten gehabt. Jetzt möchte der hauptmieter diese Differenz ausgezahlt bekommen.

    Hallo,

    wenn ihr vereinbart habt, dass die auf die Wohnung entfallenden Betriebskosten nach Köpfen aufgeteilt werden, dann könnte er das machen. Vertraglich Aus deinen bisherigen Informationen geht das aber nicht hervor.

    Möglicherweise könnte er das für die Zukunft ändern, rückwirkend aber nicht.

    Gruß
    H H

    Ah, ich meinte eher dass man es als Mieter hier nicht mehr aushalten könnte, wenn die alles um mich herum sanieren/renovieren etc.!

    Hallo,

    bei deiner Kündigung brauchst du dir wohl wirklich nicht viele Sorgen zu machen. Die scheint weder plausibel begründet, noch stimmt der Termen. Aber dass in anderen Wohnungen gearbeitet wird, wirst du kaum verhindern können. Du kannst dann lediglich die Miete mindern, wenn es über das normale Maß hinaus geht.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    sieht für mich ok aus, da der Abrechnungszeitraum bis 30.04. geht.

    Auch die Höhe ist nicht überraschend, da 130 Euro Vorrauszahlung für 100 qm nicht sonderlich viel ist. Außerdem musst du bedenken, dass in deiner 10 momatigen Mietzeit sämtliche Monate mit viel Vebrauch waren, die eher günstigeren Monate April und

    Mai jedoch nicht.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    der Satz ist doch nicht schwer zu verstehen.

    Er kann mit der gesetzlichen Frist kündigen (wenn er bis 5 Febr. gekündigt hat der 30.04), wenn er Nachmieter stellt. D.h. die Kündigungsfrist ist selbst dann der 30.04. wenn du keinen Nachmieter akzeptierst.

    Das mit den Nachmietern spielt erst ab dem 30.04. eine Rolle. Wenn er keinen angemessenen Nachmieter liefert, müsste er sogar noch länger bezahlen, wenn ihr einen wirksam vereinbarten Kündigungsausschluss habe.

    Lass dir von dem Anwalt bloß keine Angst machen. Das was er dir sagt, würde er sicher nicht vor Gericht behaupten, weil er weiß, dass er sich dort lächerlich machen würde.

    Gruß
    H H

    Dass (auch) ich nicht lache...: Nebenkosten sind Teil der Miete (schon vergessen?)
    Falls keine Miete gezahlt wird, ist der mdl. MV trotzdem existent und gültig.

    Wieder Langeweile Berny?

    Seit wann ist eine Unkostenbeteiligung eine Miete? Auch wenn Nebenkosten ein Teil der Miete sind, dann heißt dass nicht, dass die Zahlungen lediglich eines Tels der Nebenkosten aus den Zahlungen eine Miete macht.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    klingt für mich eher nach Hausbesetzung, als nach WG.

    Wem gegenüber wollt ihr denn rückdatieren?
    Wenn die Leute am 01.02. eingezogen sind haben sie mit dem Datum einen "mündlichen" Mietvertrag". Diese wurde 3 Wochen später schriftlich verfasst, spricht ertseinmal nichts dagegen. Allerdings ist euer Vertragsgewurschtel ohnehin rechtlich nicht haltbar. Ihr könnt keine Mietverträge ohne Zustimmung des Vermieters machen.

    Wenn der Vermieter euch wirklich loswerden will, hat er jetzt gute Karten. Er könnte die ausziehenden Parteien "einfach" nicht aus dem Vertrag entlassen. Dann könnt ihr entweder alle kündigen oder keiner.

    Was sagt denn euer ehemaliger Anwalt zu der Sache?

    Gruß
    H H

    Hallo,

    was ist denn dein Problem?

    Dein Vermieter will nur Klarheit haben, was du denn eigentlich willst. Möglicherweise hat er die Kündigung wirklich nicht erhalten und mit deiner Aussage, du hättest gekündigt, wüsstest aber nicht zu wann und ein Kopie hättest du auch nicht, wäre ich als Vermieter auch äußerst irritiert.

    Du kannst ihm also wie gewünscht mitteilen zu wann du denn gekündigt haben willst und wann du demzufolge ausziehen möchtest. Dann wirst du ja sehen, was er daraus macht.

    Du kannst allerdings auch zum nächstmöglichen Termin (wahrscheinlich 31.05.) nochmal kündigen.

    Oder du gehst zu einem Anwalt und erzählst ihm die Geschichte. Dann wird der dir erzählen, dass jemand, der zu doof ist richtig zu kündigen, sich nicht einmal den Kündigungstermin merken kann, eben nochmal kündigen muss. Dann wird der Anwalt eine Rechnung schreiben und wieder etwas in Richtung ..wer zu doof ist... denken.

    Gruß
    H H

    Die Ankündigung bzw. Mängelmeldung ist unbedingt notwendig, um nachträglich noch die Miete mindern zu dürfen. Dies ist unter engen Voraussetzungen möglich, den Paragraphen muss ich raussuchen.

    Was soll das alles bringen, 50 Euro gespart für viel Aufwand und möglichen Ärger mit dem Vermieter?

    Andere in diesem Forum beschweren sich, dass der Vermieter nichts repariert und hier haben wir endlich einen, der sich kümmert. Ich denke, dass er es sich auch nicht ausgesucht hat, dass es längern dauert. Ich würde ihn nachdrücklich darauf hinweisen, dass er alles machen soll, damit die Sache mit der zweiten Woche wirklich abgeschlossen ist.


    Gruß
    H H

    Hallo,

    wegen der Sache zum Anwalt würde ich nicht gehen. Du könntest maximal für die Zukunft (1 Woche) die Miete anteilig (evtl. 20%)kürzen, wenn du es heute korrekt ankündigts. Das lohnt hinten und vorne nicht. Wir reden über eine Kürzung von evtl. 5% einer Monatsmiete.

    Gruß
    H H

    Der TE postet seit vielen Jahren sein Problem durch das Netz und hat wohl alle Möglichkeiten bzw Betrachtungsweisen aufgezeigt bekommen. Ich meine auch beim Überfliegen der unzähligen Beiträge etwas von “Rechtsberatung“ gelesen zu haben. Was erwartet wird, das bleibt unergründet !

    Das ist wohl so, wenn man die moralische Rechtfertigung für etwas sucht, bei dem man weiß, dass es nicht richtig ist.

    Hallo,

    wenn ihr neimals ein schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung erhalten habt, könnt ihr das gelassen sehen. Dann ist der Vermieter auf jeden Fall im Unrecht.

    Unabhängig davon ist es grundsätzlich fraglich, ob ihr wirklich für diese Reparaturen aufkommen müsstet, selbst wenn es eine Fristsetzung gegeben hätte. Der Vermieter hat keine Anspruch auf eine frisch renovierte Wohnung auf Kosten des Mieters.

    Am besten mal den Passus des Mietvertrgs einstellen, der sich mit Schönheitsreparaturen befasst.

    Gruß
    H H

    Hallo Andras,
    ich meine, dass Du einen mdl. MV hast und schlimmstenfalls zum 15.d.M. zum Monatsablauf gekündigt werden kannst.
    Bei wem krieselt es denn?
    Btw, die Hauseigentümer versteuern doch sicherlich die Mieteinnahmen...?

    Ein Mietverhältnis??? Das ich nicht lache. Zu einem Mietverhältnis gehrt zuerst einml eine Miete und die wird hier nicht gezahlt. Ein Nebenkostenbeitrag ist keine Miete.

    Gruß
    H H

    Hallo Sophie123,
    einen Grund für eine MEH kann ich hier nicht erkennen.
    Ich würde meinem VM sagen, dass nur ein Kompletttausch der Fenster eine (nennenswerte) Energieeinsparung (und damit Gebäude-Werterhöhung) bringen würde.
    Als VM hatte ich in meinem MFH mal fünf Fenster austauschen lassen und hierfür eine Ausschreibung gemacht und Angebote angefordert. Von den angeschriebenen 12 Firmen hatten 10 geantwortet. Die Angebotspreise beliefen sich auf zw. 1451€ und 2036€. Der Preiswerteste wurde genommen, die eingebauten Fenster ("System Thyssen") sind auch heute nach 8 Jahren noch wie neu. Kannst das ja mal Deinem armen phantasielosen Hauseigentümer mitteilen.

    ... und noch ein Schwank aus Bernies Leben.

    Natürlich kann dein Vermieter eine Modernisierungserhöhung auch beim Austausch von nur 2/5 der Fenster durchführen. Diese ist vom Betrag allerdings auch geringer, als wenn 5/5 der Fenster ausgetauscht werden.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    du hast 5,5 Jahre keine Miete bezahlt und fängst jetzt an über Verjährung zu sprechen. D.h. du willst allen Ernstes die Kirche bescheißen, die dich hat sehr günstig wohnen lassen?

    Und den Verwalter, der das alles möglich gemacht hast drohst du ans Messer zu liefern.

    Von mir gibt es da keinen Rat, für so einen unsozialen Schnorrer.

    Gruß
    H H

    Hallo Kahlo,

    was erwartest du? Dass all Entscheidungen, die das Haus betreffen demokratisch abgestimmt werden?

    Das Haus gehört euch nicht und damit könnt ihr nicht bestimmen, was gemacht wird. Ihr habe auf das anspruch, was in eurem Mietvertrag geregelt ist, nicht mehr nicht weniger.

    Gruß
    H H

    Yeah......

    Hallo,

    sicher ist das nicht.

    Da es hier ja scheinbar um's Prinzip geht: Der Vermieter kann die Rückgabe der vollständig geräumten Wohnung verlangen. D.h. der Vormieter übergibt sie geräumt und der Nachmieter baut seine Küche als erstes wieder ein.

    Das alles macht sicher wenig Sinn, aber wenn es bei der Übergabe richtig los geht, dann könnte so etwas passieren. Ich würde die ganze Sach mit der Verwaltung absprechen, bevor du irgendwelche Verträge machst.

    Gruß
    H H

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