Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    das ist ja ekelig. Ich verstehe nicht, warum du die Wohnung überhaupt angenommen hast. Ich vermute mal, du hattest keine andere Wahl.

    Steht in deinem Mietvertrag irgendetwas über den Zustand der Wohnung? Nicht dass der Vermieter da etwas reingeschrieben hat, dass die Wohnung wie besehen übernommen würde. Falls nicht drin steht, ist das auf keine Fall ein vertragsgemäßer Zustand.

    Ich denke, du solltest dem Vermieter schriftlich und nachweisbar zugestellt eine Mängelliste schicken, mit Fristsetzung die Mängel zu beheben (1 Woche für die dringensten Sachen, 14 Tage für die weniger dringenden und 1 Monate für nicht dringendes) Gleichzeitig eine 100%ige Mietminderung ankündigen und vornehmen.

    Wenn der Vermieter sich dann nicht rührt, dann kannst du fristlos kündigen. Das ist schließlich keine Wohnung, sondern ein Sanierungsfall.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    du bist genauso an deinen Vertrag gebunden, wie deine Nachbarn an Ihren. D.h. du hast eine Staffel, die nicht. Vielleicht zahlen deine Nachbarn schon jetzt eine höhere Miete als du, oder aber sie haben einfach besser verhandelt.

    Je nachdem, wie die Wohnungssituation ist, hast du aber immer die Möglichkeit mit deinem Vermieter neu zu verhandeln. Du musst aber bereit sein, mit dem Auszug zu drohen.

    Gruß
    H H

    [quote='1']Ausserdem ist der Ausdruck "renoviert" nicht klar bzw. rechtssicher definiert.[/QUOTE

    Hallo HH, aber die Wände sind ja nach einigen Jahren trotz Nichtraucherin und nicht mehr richtig weiss...Und demnach muss ich doch vermutlich den Anfangszustand wieder herstellen, oder? Und die genannten Schönheitsreparaturen wären ja nach 7 Jahren fällig gewesen, ich habe nach ca 5 Jahren das Wohn-Esszimmer und Küche gestrichen....
    LG u danke!

    Hallo,

    du musst den Ausgangszustand nicht zwingend wieder herstellen. Vorrausgesetzt deine Schönheitsreparaturklausel ist überhaupt gültig, musst du lediglich die Räume Streichen, wenn es "fällig" wäre. Und das lässt sich sehr schwer definieren. Die im Mietvertrag aufgeführten Abgeltungsklauseln sind sowieso nicht mehr wirksam.

    Wenn du allerdings 10 Jahre dort gewohnt hast, in der Zeit nur Wohn-Esszimmer und die Küche gestrichen hast und das auch schon 5 Jahre her ist, dann könnte das eine oder andere "fällig" sein. Das kann von hier aus aber keiner beurteilen.

    Die ganze Sache mit der Schönheitsrenovierung ist heute so rechtsunsicher geworden, dass es das Beste ist, man einigt sich mit dem Vermieter. Z.b. Streich ein paar Räume, die anderen läßt du wie sie sind.

    Gruß
    H H

    Und was ist das?
    https://forum.mietrecht.de/thread/12217-B…-Mietvertrag-0/

    Hallo,

    nochmal für Mainschwimmer: Eine Betriebskostenvorauszahlung von 0 Euro heißt nur, dass man keine Vorrauszahlung leisten muss. Es heißt nicht, dass die in Ziffer 2 wirksam vereinbarten Betriebskosten nicht gezahlt werden müssen. Die sind dann theoretsich bei Abrechnung zu 100% fällig, da je keine Vorauszahlung geleistet wurde.


    Gruß
    H H

    Over and Out!

    Hallo,

    es ist eindeutig, dass unter Ziffer 2 die Zahlung der Betriebskosten wirksam vereinbart wurde. Dass keine Vorrauszahlung verlangt wird hat damit gar nichts zu tun.

    Ich würde an deiner Stelle die geforderte Nachzahlung leisten und auch die neu geforderte Verrauszahlung. Dein Vermieter fordert ja nur die Zahlung der Grundsteuer, alle anderen Betriebskosten verlangt er doch gar nicht. Deshalb auch nur knapp 300 Euro BK-Forderung für das ganze Jahr. Sämtliche Betriebskosten gehen locker auf 1.200 Euro bei einem Reihenhaus.

    Aber du kannst natürlich auf die "tollen" Tipps hier im Forum hören und dich auf die Barrikaden stellen. Dann geht dein Vermieter möglicherweise zu einem Anwalt und wird sicher höchst erfreut sein, dass er sämtliche Betriebskosten umlegen darf.

    Jeder, wie er meint
    Gruß
    H H

    Meine schlimmste Befürchtung ist, dass wenn ich zurück in die Wohnräume komme, der Mietbewohner samt Sachen verschwunden ist und ich keine Kontaktmöglichkeiten habe. Welche Rechte habe ich? Was kann ich tun?
    Darf ich das Türschloss auswechseln, da die Person gar nicht an der Wohnung gemeldet ist?

    .

    Hallo,

    wenn du denkst, das sei das Schlimmste was passieren kann, dann goolge mal das Thema Mietnomanden. Das Schlimmste was dir passieren kann, ist dass dein Mieter keine Miete bezahlt aber bei dir wohnen bleibt, bis du ihn rausgeklagt hast, oder er ist weg, aber seine Sachen sind noch da.

    Sei froh, wenn er weg ist. Dann tauscht du das Schloss aus, weil das alte "defekt" war. Deine Möglichkeit ist dann zu ermitteln, wo dein Ex-Mieter sich aufhält (es gibt derartige Service Leistungen z.B. Demda.de). Wenn du ihn zufassen kriegst, dann kannst du versuchen deine Forderung einzutreiben (Mahnbescheid).

    Falls er nicht weg ist, unverzüglich fristlos kündigen und so schnell wie möglich auf Räumung klagen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich denke nicht, dass dein Vermieter etwas machen kann. Du kannst die Vorfälle leider nicht beweisen, so dass er gar keine rechtliche Handhabe hat.

    Was du machen kannst, ist beim nächsten Vorfall eine Anzeige zu erstatten. Dabei rede ich nicht von grimmigen Blicken, sondern wenn er wirklich körperliche Gewalt anwedet. Die Polizei wird letztendlich, außer deinen Nachbarn dazu zu befragen, nicht viel machen, aber dein Nachbar weiß dann, dass sein Verhalten aktenkundig ist.

    Wie Homer Simpson so schön sagte: "Bei solchen Bullies hilft nur eins, petzen"

    Gruß
    H H

    Hallo,

    Wenn die Wohnung nach Rauch stinkt ist sie beschädigt und lässt sich nicht vermieten.

    Schlimm genug, wenn man heutzutage noch in der Wohnung raucht. Schlimmer ist es allerdings, wenn man für den dadurch angerichteten Schaden nicht gerade stehen will.

    Es kommt der Tag, an dem Menschen, die rauchen gar keine vernünftigen Wohnungen mehr finden.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    peilst du es nicht, dass dies Ausführungen mit Herrn T und Frau D. völlig unverständlich sind.

    Grundsätzlich hat der Vermieter jetzt die A.-Karte. Von der Mutter wird er kaum etwas verlangen können, da er ja einen neuen Mieter hat. Wenn die Mietschulden (1320 Euro) das doppelte der Bruttomiete ausmachen, kann der Vermieter auch direkt fristlos und hilfsweise fristgerecht kündigen. Mit der Kündigung gleich auf Zahlung der ausstehenden Miete klagen.

    Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass die Miete ja scheinbar teilweise vom Jobcenter übernommen wurde. Wie können dann in 3 Monaten 1320 Euro Mietschulden aufgelaufen sein?

    Wie gesagt, wenn man einen Sachverhalt so schlecht darstellt, dann wird es wirklich schwer Hilfe zu bekommen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    und wieder einer, der etwas unterschrieben hat und nun rumheult, dass er sich nicht daran halten will. Zu deinem Glück hat der Gesetzgeber ein Herz für Menschen, die nicht wissen, was sie tun, so dass du tatsächlich nicht an die Befristung gebunden bist.

    Wer weiß was dein Vermieter dazu sagt, ob er die Kaution einbehält oder ob er dir die letzten Wochen zur Hölle macht.

    Gruß
    H H


    Und genau das verstehe ich nicht. Nach allem was ich bisher gelesen habe ist geplante Sanierung sehr wohl ein Kündigungsgrund (Verwertungskündigung), und das ist hier ein altes Haus mit vielen maroden Elementen, und man kann sicherlich mit genügend Sorgfalt eine solche Kündigung wirksam formulieren. Klar, die Anforderungen daran sind relativ hoch, aber mit Sachverstand sollte das locker machbar sein? Und dann habe ich den Salat, wenn ich meinen Vermieter dazu animiere.

    Also nach allem was ich bisher gehört habe ist das wohl kleinste Risiko für mich, einfach gar nichts zu machen. Sieht das jemand anders?

    Hallo,

    dein Vermieter will das Haus aber nicht abreißen, sondern sanieren. Da sind die Hürden extrem hoch, die vorhandenen Mieter rauszuschmeißen und gegen neue auszutauschen. Allerdings musst du damit rechnen, dass du nach einer Sanierung eine entsprechende Mieterhöhung kriegst.

    Ich gebe dir aber recht, das beste ist, die Sache auszusitzen, wenn du einschätzen kannst, wie der Vermieter weiter reagiert. Du willst dir sicher nicht antun, dass der Vermieter gar nicht begreift, dass er im Unrecht ist und nicht mehr rational reagiert.

    Gruß
    H H

    Gruß
    H H

    "Unter welchen Umständen kann man denn seinen Anwalt vom Vermieter bezahlen lassen? Kann ich das irgendwo nachlesen? Was ist die Grundlage dafür?"
    - Lass' Dich nicht in's Bockhorn jagen! Den Anwalt hat grundsätzlich sein Auftragsgeber zu bezahlen. Erst wenn eine Sache vor Gericht geht, wird der Unterlegene alles zu bezahlen haben
    ".

    Berny, du hast doch gar keine Ahnung, warum schreibst du so etwas?
    Ich lege zwar keine Wert darauf dich schlau zu machen, aber ich denke, die Fragesteller haben es nicht verdient, sich mit inkompetenten Anworten herumzuschlagen.

    Aus Haufe.de:
    Es geht um die Frage, wann die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts möglicherweise zurückgefordert werden können, die der Auftraggeber als Mandant dem Anwalt schuldet und die er aus rechtlichen Gründen von seinem Vertragspartner aufgrund dessen Verhaltens erstattet haben möchte. Kommt es in der Folge nicht zum Gerichtsverfahren, kann in bestimmten Fällen ein sogenannter materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch gegeben sein: Beispielsweise schaltet der Vermieter bei Verzug des Mieters mit der Mietzahlung einen Rechtsanwalt mit der Kündigung und Zahlungsaufforderung ein. Oder der Mieter erhält eine Eigenbedarfskündigung oder Betriebskostenabrechnung, die er mithilfe seines Anwalts abwehren kann.

    Was die Gerichte meinen:
    Die Einschaltung eines Rechtsanwalts mit der Folge einer Erstattungsmöglichkeit ist dann gerechtfertigt, wenn der Geschädigte die Einschaltung des Anwalts für erforderlich halten durfte (BGH, Urteil v. 12.12.2006, VI ZR 224/05, WuM 2007 S. 62; BGHZ 127 S. 348, 351). Weiter wird darauf abgestellt, dass der Hilfesuchende selbst in einfach gelagerten Fällen regelmäßig einen Rechtsanwalt beauftragen darf, wenn er geschäftlich ungewandt ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 7.12.2006, I–10 U 115/06, WuM 2007 S. 65; Palandt-Heinrichs, § 249 unter Verweis auf OLG Jena, OLG-NL 2002 S. 121). Ähnlich führt das Kammergericht Berlin aus, dass die Einschaltung eines Anwalts erforderlich ist, wenn die Rechtslage aus der Sicht des Betroffenen nicht eindeutig in die eine oder andere Richtung einzuordnen ist, wobei es in diesem Zusammenhang um die Beurteilung der Rechtswirksamkeit einer mietrechtlichen Formularklausel ging (KG Berlin, Urteil v. 18.5.2009, 8 U 190/08, GE 2009 S. 144).


    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn die Geschichte stimmt, dann stehen die Chancen für den Vermieter ausgesprochen gut Du kannst das Kündigungsschreiben ja mal hochladen (ohne pers. Daten). Evtl. ist es a voller Fehler und nicht durchsetzbar.

    Bei einer wirksamen Kündigung wäre es riskant einen Rechtstreit zu riskieren, weil die Kosten an euch hängen bleiben.

    Möglicherweise gibt der Vermieter euch etwas mehr Zeit, wenn ihr anbietet innerhalb eines Zeitraumes von 4 oder 5 Monaten auszuziehen. Dann macht ihr eine Vereinbarung darüber und ihr habt ein paar Monate gewonnen und der Vermieter weiß woran er ist.

    Gruß
    H H

    Interessant! Aber würde das nicht dazu führen, dass ich dann morgen eine begründete Kündigung im Briefkasten hätte? Wäre es nicht viel sinnvoller, den Vermieter auflaufen zu lassen?

    Unter welchen Umständen kann man denn seinen Anwalt vom Vermieter bezahlen lassen? Kann ich das irgendwo nachlesen? Was ist die Grundlage dafür?

    Der "nette" Syrer stand heute wieder in meiner Tür und hat mich gefragt, ob ich die Kündigung erhalten habe. Ich habe ihm gesagt, dass ich den Brief seines Anwalts bekommen hätte.


    Natürlich kannst du ihn auch auflaufen lassen, wobei dein Vermieter dir das sicher sehr übel nehmen würde und ich weiß nicht wie er dann reagiert. Ich persönlich bin immer eher für klare Verhältnisse. Die Gefahr einer begründeten Kündigung ist ja am ende sehr gering. Eine geplante Sanierung ist kein Kündigungsgrund und mit Eigenbedarf kann er jetzt nicht kommen, da dieser vorgeschoben wäre.

    Du hast grundsätzlich einen Anspruch deine Rechtskosten von der Gegenseite erstattet zu bekommen, wenn du genötigt wirst Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen. Damit gilt immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel und dein Rechtsschutzbedürfnis. Mit dem Rechtschutzbedürfnis bei Kündigungen ist allerdings immer so eine Sache, da du hier theoretsich vom Gesetz geschützt bist. Deshalb würde ich so einen Schritt vorher ankündigen.
    Du kannst natürlich auch ohne Anwalt schreiben, dass du die Kündigung nicht akzeptierst. Oder auch gar nicht reagieren und abwarten, was passiert.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    sehr ärgerlich, aber so wie ich das sehe, hast du die Wohnung unrenoviert übernommen, so dass du sie nicht renoviert zurückgeben musst. Beschädigungen musst du natürlich reparieren, aber sicher nicht die ganze Wohnung streichen.
    Wenn die farbigen Räume bereits bei deinem Einzug in den Farben gestrichen waren, brauchst du nicht einmal die streichen, da das eine Verbesserung der Wohnung bedeuten würde, auf dei der Vermieter keinen Anspruch hat.

    Ich würde noch mal prüfen, ob mit der Nachmieterin ein Mietvertrag zustanden gekommen war. Wenn es einen gab, der dann in gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst wurde, dann gilt die Nachmietervereinbarung durchaus. Es wäre dann das Problem des Vermieters, wenn sie den Nachmieter aus dem Vertrag entlässt.

    Gruß
    H H

    Nun fordert der Vermieter die Räumung des Kellers. Verständlich aber ohne Licht, wie soll das gehen?
    .... Was kann ich tun?
    Mit der Taschenlampe in der Hand ausräumen oder wie sonst?

    Hallo,

    du hast doch die Lösung bereits genannt. Nimm eine batteriebetriebene Lampe und schaffe dir Licht. Was erwartets du, dass der Vermieter Licht installieren lässt oder dass jemand aus dem Forum kommt und dir leuchtet?

    Gruß
    H H

    Hab' bitte Verständnis dafür, wenn ich mich über die nicht äussern möchte...:eek:

    Ich äußere mich da gerne.

    Beim Mieterschutzbund arbeiten oft nur Anwälte, die nichts anderes haben. Dementsprechend schlecht sind die dort entsprechedn oft (nicht immer). Ich persönlich würde mir die Jahresgebühr sparen.

    Deine Angelegenheit ist rechtlich allerdings nicht allzu kompliziert, so dass du da relativ gelassen sein kannst. Wenn du allerdings zu deiner Beruhigung eine rechtssichere Meinung haben möchtest, könntest du dem Anwalt deines Vermieters screiben, dass du die Kündigung als unbegründet zurückweist und für den Fall, dass sie dich weiterhin unter Druck setzen einen REchtsanwalt hinzuziehen wirst. Die Kosten für diesen Anwalt würdest du dann vom Vermieter zurückfordern, da dieser dich zu diesem Schritt gezwungen hätte.

    Gruß
    H H

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