Beiträge von H Hamburg

    Hallo flow,

    ihr unterschreibt ein einjährigen Verzicht zur Kündigung, wohnt gerade mal einen Monat dort und habt schon mehrere Gründe, warum ihr am liebsten sofort ausziehen wollt.

    Ich hoffe für dich, dass dein Vermieter nachsichtiger ist, als du selbst. Wenn ich sehe, dass du bereits die Messer wetzt, bevor du überhaupt mit dem Vermieter gesprochen hast, hättest du das eigentlich nicht verdient.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich glaube nicht, dass euch jemand helfen kann, denn ihr habt da einen großen Denkfehler. Auch wenn ihr die Wohnung von eurer Mutter "übernommen" habt, seit ihr nicht die Eigentümer. D.h ihr könnt nicht nach Belieben entscheiden, wer wann und wie Mieter wird.

    Und dann wisst ihr das alles seit Januar, hört aber lieber auf einen Wohnungsnothelfer, als auf den gesunden Menschenverstand.

    Findet euch damit ab, dass Bruder B entweder bald auf der Straße sitzt, oder Bruder A, B und C bald reichlich Schulden an der Hacke haben. Da kann der Wohnungsnothelfer wenigstens nochmal zeigen, was er auf dem Kasten hat.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    immer das Gleiche, wenn es gerade mal gut läuft und man nichts bezahlen muss, ist es schön und man kümmert sich um nichts - bis die Rechnung kommt.

    Wenn die Wohnungsgesellschaft so einen "teuren" Vertrag hast, hängst du natürlich mit drin. Für die Wohnungsgsellschaft machen die Tarife, hoher kWh-Preis, keine Grundgebühr, sicher Sinn, da es um leere Wohnungen geht.

    Ich denke, in diesem Fall hast du evtl das Glück dass du ohne eigenen Vertrag zum Grundversorger gelangst und nicht zur Wohnungsgsellschaft, mit der du keinen Stromliefervertrag hast.

    Ich würde mich vom Grundversorger nicht so abbügeln lassen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ein Kündigungsausschluss für Studenten ist vom Vermieter nicht durchsetzbar (Bundesgerichtshofs 2009 Az: VIII ZR 307/08). Das könnstest du theoretisch unterschreiben. Problem ist eher, dass du nicht ohne die Zustimmung der anderen Mieter aus dem Vertrag kommst. D.h. wenn der Vermieter sich querstellt, kommt ihr entweder alle raus, oder keiner.

    Wenn du über deine Eltern mitversichert bist, hast du eine Haftpflicht. Allerdings müsstest du nochmal prüfen, ob die auch gilt, wenn du alleine wohnst. Allerdings lassen sich auch diese Versicherungklauseln vermnieterseitig schwer durchsetzen, wenn du nach Mietvertragsabschluss nichts abschließt.

    Gruß
    H H

    Was die beschädigte Wand betrifft, würde ich den Vermieter per Einwurfeinschreiben auffordern, den vertragsgerechten Zustand der Mietsache zeitnah wiederherzustellen, um Schadenersatzforderungen und evtl. Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB verweisen.

    Alles klar Berny,
    das ist was dir einfällt, wenn man eine inzwischen trockenen Fleck im Flur hat.
    Schadenersatzforderung für ein Augenleiden durch den furchtbaren Anblick?
    Mietminderung von 0,05%?

    Lächerlich. Ich würde den Fleck mit Schimmel-Ex besprühen, einen Pinsel in Hand nehmen und die Stelle überstreichen. Der Vermieter wird auch nicht den ganzen Flur neu malen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    das ist doch Kindergarten: "Mein Vermieter spricht nicht mit mir und ich will die Hausverwaltung auch nicht fragen"

    Natürlich kannst du dich jetzt doof stellen und gar nichts machen. Wunder dich dann aber nicht dass das Verhältnis zum Vermieter.
    noch schlechter wird und zur neuen Hausverwaltung gleich schlecht anfängt.

    Jeder wie er mag.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    wenn das wirklich so ist, dann steckt da wohl ein Fehler drin. Die Energiekosten um 1 m³ Wasser zu erwärmen liegen in der Größenordnung um 5 Euro. D.h. bei dir ist der Faktor 10 drin.

    Am besten du lädst die Abrechung mal hoch.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ja natürlich kann sie das. Du hast die Beschädigungen von der Vormieterin übernommen und dafür den Tisch bekommen. Jetzt willst du deine "Bezahlung" mitnehmen aber deine Verpflichtungen nicht mehr erfüllen.

    Wobei ich mit besten Willens keine Dübelloch vorstellen kann, das man nicht mit etwas Mühe vernünftig verschließen und spachteln kann. Vielleicht solltest du statt deiner Blend-a-med perlweiß mal eine vernünftige Füllmasse verwenden.

    Gruß
    H H

    Darum solltest du dir eine Küche ganz nach deinen Wünschen kaufen und deinen Vermieter fragen, was mit der jetzigen geschehen soll. Vielleicht ist ja im Keller oder auf dem Dachboden Platz zum Einlagern.

    Hallo,

    damit entfällt die Nutzungsentschädigung (ist eigentlich nichts anderes als eine Miete) nicht automatisch. Der Vermieter wird sich nicht darauf einlassen, auf diese 33,54 zu verzichten.

    Gruß
    H H

    Es würde aber niemand behindern oder ähnlich. Mir stellt sich eben die Frage, ob wir rechtlich Chancen haben falls es beim Nein bleibt.

    Hallo,

    auch wenn es niemanden räumlich behindert, so ist ein Wohnmobil vor dem Haus eine optische Beeinträchtigung. Ich kann deinen Vermieter verstehen.

    Rein gewichtsmäßig wird dir hier keiner sagen können, ob deine Parkplatz das Wohnmobil aushält. Bei vielen Parkplätzen erkennt man nach einigen Jahren durchaus Standmulden, selbst wenn nur Autos dort stehen. Bei einem WoMo hätte ich Bedenken.

    Gruß
    H H

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