Hallo,
dann gibt es ja eine Gegenleistung für den Behindertenzuschlag. Wenn dieser so vereinbart wurde, dann ist er auch zu zahlen.
Gruß
H H
Hallo,
dann gibt es ja eine Gegenleistung für den Behindertenzuschlag. Wenn dieser so vereinbart wurde, dann ist er auch zu zahlen.
Gruß
H H
Hallo,
bei der Bewertung der Höhe Mietminderung kommt es natürlich auf die Höhe der Gesamtmiete an. Grundsätzlich finde ich allerdings 150 Euro für eine vorläufig fertiggstellte Wand eher viel, als wenig, schließlich konntest du dort wohnen. So gesehen ist klar, dass der Vermieter das nicht als Minderung für einen Monat, sondern total gesehen hat.
Wenn du soviel Minderung für jeden Monat und sogar für einen, indem sie bereits am 19.05. fertig war, haben möchtest, kann ich den Vermieter verstehen, dass er es anders sieht.
Rein rechtlich steht dir ohnehin keine Mietminderung zu, da du sie nicht korrekt angekündigt hast.
Gruß
H H
Hallo H,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ja, hört sich schon nicht ganz koscher an, oder ?
Wie verhält es sich denn mit den rechtlichen Grundlagen in Bezug auf diese Umstände, konkret:
1. Belegbarkeit der Leistungen des Hausmeisters - muss der Mieter solche Kosten bezahlen, wenn sie nicht nachgewiesen werden können ?
2. Nachträgliches Einfordern von zusätzlichen Nebenkosten wie beim Beispiel Küchenpauschale. Wie verhält sich das, wenn das erst nach Zeichnung des Mietvertrags quasi als Addendum zum Hauptmietvertrag gefordert wird, hat der Mieter dem nach zu kommen ?
3. Ist grundsätzlich eine Pauschale für Behinderte überhaupt zulässig ? Ich kenne das von Mietverträgen normalerweise so, dass es höchstens drei Positionen gibt, Kaltmiete, Betriebskosten und separate Heizkosten. Sonst ist alles entweder in den Betriebskosten oder der Kaltmiete inbegriffen. Diese Aufteilung wie oben erwähnt ist verwirrend.
4. Wie verhält es sich denn mit dem Verhältnis Mieter-Hausverwaltung-Eigentümer ? Die Hausverwaltung übernimmt in diesem Fall auch die Vermittlung der Immobilien dieses Hauses, sie muss also vertretungsberechtigt sein wenn sie Mietverträge abschließt, da ja sonst nur der Eigentümer einen Mietvertrag abschließen kann, ist das korrekt ? Kann man sich da eine Vollmacht vorlegen lassen ?
Aufgefallen ist das schon vorher, nur jetzt platzt dem langsam der Kragen und einzelne Mieter tun sich zusammen um zu prüfen, was da Sache ist.
Hallo,
1. ohne Nachweis müssen die Mieter die Kosten nicht zahlen. Allerdings müssen Sie das auch formgerecht ankündigen. Ich kann mir ohnehin nicht vorstellen, dass man Hausmeistertätigkeiten im Wert von 30.000 Euro bei einem 30 Parteinhaus belegen kann. Reparaturen müssen bei der Tätigkeit rausgerechnet werden, da diese nicht umlagefähig sind.
2.Nachträglich kann man fordern, was man will. Wenn der Mieter eine entsprechende Vereinbarung unterschreibt, dann wäre diese auch gültig. Wenn der Mieter nicht zustimmt, dann kommt keine wirksame Vereinbarung zustande. Wenn der Mieter allerdings schon 3 Jahre bezahlt hat, wäre das sicher als Zustimmung zu werten.
3. Gleiche, wie bei 2. Wenn es eine unterschriebene Vereinbarung gibt, dann gilt die ersteinmal. Bei einem Behindertenzuschlag kann man möglicherweise davon ausgehen, dass dieser diskriminierend und sittenwidrig ist. Damit wäre auch eine geschlossene Vereinbarung ungültig.
4. Vermieter ist der, der den Mietvertrag unterschrieben hat. Wie der Vermieter das alles mit dem Eigentümer regelt ist für den Mieter nicht so relevant. Eine Vollmacht ist da nicht erforderlich. Wenn später andere Leute, als der Vermieter an dich herantreten, kannst du natürlich verlangen, dass diese eine Vollmacht zeigen.
Gruß
H H
Hallo,
ich habe es ausgerechnet, der Vermieter hat dich um 12 Euro beschissen.
Das erfordert sofortige Maßnahmen:
Anzeige wegen vorsätzlichen Betrugs
Klage auf Schadenersatz in Höhe von 12 Euro
Mal im Ernst, was willst du denn jetzt machen. Die Hausverwaltungsgesellschaft hat das Geld nicht angelegt. So what?
Gruß
H H
Hallo,
klingt wirklich sehr viel. Alleine die 30.000 Euro für einen Hausmeisten in einem 30 Parteien Haushalt, macht 1000 Euro pro Partei.
Behindertenzuschlag ist ja auch cool. Den würde ich auch nicht bezahlen. Man sollte der Forderung aber dennoch widersprechen.
Der der Mieter allerdings schon 3 Jahre dort wohnt, ist auch merkwürdig, dass es erst jetzt auffällt.
Wievielen Leuten die WEG gehört ist völlig irrelevant. Es bleibt eine WEG, die eben nur aus einer Person besteht.
Gruß
H H
Hallo,
dein Vermieter möchte diese pauschal berechneten Positionen aus der Kaltmiete herausnehmen, um sie dann mit den Betriebskosten umzulegen. Mit einer geplanten Erhöhung der Kaltmiete muss das nichts zu tun haben, die könnte er so oder so machen.
Ich persönlich finde es immer besser, wenn man es so macht, wie es sein sollte: BK als BK und Kaltmiete als Kaltmiete. Dann weiß man wovon man spricht, wenn man das mal vergleichen will. Aber wenn du dich damit unwohl fühlst, lehne die Änderung ab.
Gruß
H H
Hallo,
ihr braucht der Erhöhung nicht zu widersprechen, da es sich bei der Mieterhöhung nicht um eine einseitige Erklärung handelt. Damit die Mieterhöhung wirksam ist müsstet ihr dieser zustimmen, oder konkludent handeln (die Erhöhung bezahlen).
Damit alle wissen, woran sie sind, solltet ihr dem Vermieter aber mitteilen, dass ihr der Mieterhöhung nicht zustimmt und nochmal erwähnen, dass ihr ja zum 31.08. gekündigt habt und so lange die bisherige Miete zahlen werdet. Das würde ich als Einwurfeinschreiben machen.
Wenn ihr dem Vermieter allerdings nicht traut könnt ihr die Kündigung auch erneut zustellen. Wenn sie dem Vermieter bis Samstag 3.6. zugeht gilt sie noch zum 31.08.. Zustellen kann auch durch einen Boten (irgendein Freund/Bekannter), der sich den Inhalt kurz ansieht und bestätigen kann, dass er eine Kündigung in den Kasten geworfen hat. Das würde sogar nach funktionieren, wenn ein Bekannter für euch heute noch ein Einwurfeinschreiben losschickt.
Gruß
H H
Gruß
H H
Verständnisfrage an das Forum: Die ganze Sache mit der Mietpreisbremse bringt mir doch nur etwas, indem ich als Mieter ggf. eine überhöhte Miete mindern kann (soviel ich weiß maximal rückwirkend über die letzten drei Jahre), oder?
Oder kann das für den Vermieter noch andere Folgen haben?
Dem Mietinteressenten bringt sie eigentlich nichts, oder?
Danke.
Hallo,
die Mietpreisbremse wirkt lediglich bei Neuvermietung einer frei gewordenen Wohnung in besonders begehrten Wohnlagen in den gefragten Städten. Dort konnten Mietpreise von 20 Euro/qm legal verlangt werden. Diese sind nun rechtlich nur noch möglich, wenn sie bereits vorher erzielt wurden, da der Mietenspeigel, der meist über die gesamte Stadt gilt so hohe Mieten nicht abbildet.
Das Beste ist, dass diese Reduktion der Topmieten dann nur denen entgegen kommt, die es am wenigsten nötig hätten. Denn die Top-Wohnungen gehen i.d.R. an die bestverdienenden Mieter.
Für Otto-Normalverbraucher, den Niedriglohnbereich und unsere Hartzer ist genau das Gegenteil eingetreten. Die Sozialisten haben mal wieder gezeigt, dass in dieser Republik immer nur der Vermieter gestraft wird, der sich bisher nicht um die Renditemaximierung gekümmert hat. Bei niedrigen Bestandsmieten werden Mieterhöhungen immer mehr reglementiert, bei Neuvermietungen ist der gestraft, der bei langjährigen Verträgen nicht oder kaum erhöht hat.
Dank der ganzen Diskussion hat jetzt auch der letzte Vermieter begriffen, dass man zu jeder Gelegenheit das Maximun an Miete fordern muss, um nicht hinterher der Depp zu sein.
Der Spass geht bald weiter, wenn erst Modernisierungszuschläge reduziert werden. Dann wird erwartet, dass die Eigentümer viel Geld invertieren, dies aber erst nach Jahrzehnten zurückerwirtschaften. Wenn dann viele Menschen in teureren, unmodernisierten Wohnungen leben, werden die Sozies es noch nicht einmal begreifen, dass sie den Schlamassel überhaupt erst angerichtet haben.
Gruß
H H
Hallo,
kommt ja irgendwie aufs Selbe raus, fristgerecht mit drei Monaten zu kündigen und dann für drei Monate auszuziehen oder frsitlos zu kündigen und für drei Monate auszuziehen. In deine Wohnung gehts du in beiden Fällen nicht zurück. Es sei denn es gibt einen Kündigungsverzicht.
ich denke die Wohnungsgesellschaft wäre froh, wenn du denen anbietest das Vertragsverhältnis fristlos zu beenden (Aufhebungsvertrag oder Kündigung). Dann müssen die sich wenigstens nicht um die Umzüge kümmern. Für dich wäre es allerdings ein Nachteil, weil du dann für deine sofortige Unterbringung verantwortlich wärest.
Allerdings hat Leipziger schon recht. Wenn die Unbewohnbarkeit umstritten ist, d.h. die Wohnungsgesellschaft würde dich dort wohnen lassen und eine Campingtoilette ins Wohnzimmer stellen, dann stellt sich die Frage des Umzugs ohnehin nicht. Allerdings bleibt es dennoch relativ neutral für den Vermieter, da du für den Zeitraum ohne Bad und Baumaßnahmen die Miete auf nahezu Null mindern könntest.
Hast du denn schon angeboten sofort auszuziehen?
Weíßt du denn schon wo du wohne wirst?
Gruß
H H
Hallo,
rein rechtlich muss dir Vermieter dir natürlich beweisen, dass du Schuld bist. Wenn es allerdings wirklich nur zwei "BH-Trägerinnen" gibt und bei der Vermieterin kein Bügel fehlt, ist klar, dass die dich für schuldig halten.
Ich würde hier keineswegs auf stur schalten und Beweise fordern, sondern auf Kommunikation setzen. Erkläre denen, dass auch du deine Wäsche auf fehlende Teile untersucht hat und alles da ist. Evtl. hat eine andere Bewohner für jemanden mit gewaschen, oder es gibt auch einen "BH-Träger" unter den Mietern.
Gruß
H H
Hallo,
du bekommst das erste Mal seit 13 Jahren eine Mieterhöhung deiner all inclusive Miete von 11 % und findest das ungerecht?
Weißt du eigentlich was in der Welt um dich herum passiert? Die meisten Menschen wären glücklich und froh, wenn deren Wohnkosten um diesen Betrag gestiegen wären.
Aber du hast die Wahl:
Akzeptiere die (formal inkorrekte) Erhöhung und freue dich, dass dein Vermieter sich nicht zu sehr mit der Vermietung beschäftigen will, oder ingnoriere/widerspreche der Erhöhung. Fordere Nachweise und treibe deinen Vermieter zu einem Anwalt. Dann hast du nicht nur ein schlechtes Verhältnis, sondern einen Vermieter, der den Tipp bekommt, die Miete doch wesentlich mehr zu erhöhen, als die lausigen 11% in 13 Jahren.
Gruß
H H
Hallo,
so ein Index ist in der Regel fair und transparent. Das Einzige was dagegen spricht, ist die Hoffnung, dass es niemals zu einer "normalen" Mieterhöhung kommt, wenn man einen Vertrag ohne Index hat. Das ist aber eine vage Hoffnung.
Gruß
H H
Hallo,
wenn man sich nicht für drei Jahre binden möchte, dann sollte man keinen entsprechenden Vertrag unterschreiben.
Obwohl ich den Vermieter relativ entgegenkommend finde. Auch wenn seine Formulierung nicht rechtsicher ist, so zeigt sie auf jeden Fall, dass er flexibel sein wird, wenn es zu einer vorzeitigen Kündigung kommen sollte. Da muss jeder selbst wissen, ob er sich darauf einlassen würde. Je nachdem, wie der Wohnungsmarkt aussieht, würde ich es sogar tun.
Gruß
H H
Kannst du mir nach der Logik bitte 300€ überweisen? Dein Posting geht mir auf den Keks, ausserdem Fordere ich das Geld von dir. Einen Grund hab ich zwar nicht, brauch ich aber auch nicht. Bin ja schließlich Vermieter. Zwar nicht deiner aber auch das ist nach deiner Logik egal. Alles andere als mir sofort 300€ zu überweisen, lohnt den ganzen Stress für dich nicht.
Paypalkonto kommt gleich als PN.
*kopfschüttel*
Ich denke wir sollten Akkarin jetzt in Ruhe lassen. Auf diese einsame, merkwürdige Rechtsauffassung kann er doch gerne beharren. Wichtig war, dass klar geworden ist, dass die meisten anderen Forumsteilnehmer die 300 Euro nicht skandalös finden.
Gruß
H H
Hallo Leland Gaunt,
wirklich sehr interessant was Sie in meine Fragen hinein interpretiert haben.
Ich fand es unverschämt.
Hallo,
Leland hat sich sehr viel Mühe gemacht und eine sehr umfassende Antwort gegeben. Diese als unverschämt zu bezeichnen zeigt sehr deutlich, wie du tickts.
Mach doch was du willst.
Over and Out
H H
Was denkst du denn, was die Zeit des Vermieters wert ist? /QUOTE]
Nichts. Ist reiner Verwaltungsaufwand des VMs. Den kann man nicht in Rechnung stellen. Wären hier reale Kosten angefallen, könnte man die durchaus erstatten aus Kulanz, aber so?
Das ist genau das was ich meine. "ist reiner Verwaltungsaufwand". Natürlich ist das Verwaltungsaufwand; der aber nur dadurch entsteht, dass sich jemand mal wieder nicht an eine getroffenen Vereinbarung halten will.
Dem Vermieter vor Augen führen, dass er jetzt ein Problem haben könnte, weil er netterweise sofort einen Nachmieter gefunden hat, ist doch eine weitere Sauerrei.
Aber so lange es solche Leute gibt, wie dich, die der Meinung sind, man muss dreist sein, sobald man das hat was man wollte, wird die Kluft zwischen Mietern und Vermietern in diesem Land immer größer.
Gruß
H H
Hallo,
es gilt gemietet, wie gesehen. D.h. die Tür ist so wie sie ist und ihr habt keinen Anspruch darauf, dass die Tür getauscht wird.
Bei der Reparatur sieht es natürlich anders aus. Dafür ist der Vermieter zuständig. Allerdings wird er nicht sonderlich motiviert sein, wenn die Mieter ihn gleich damit überfällt, dass die Tür eine Zimmertür sei, ohne Klimaklasse (was auch immer das ist) usw..
Was ihr machen könnt ist, den Vermieter zu fragen, wann die Zarge repariert wird und evtl anbieten, dass ihr den Termin mit dem Tischler macht.
Gruß
H H
Hallo,
du ziehst doch in 2 Monaten aus. Warum willst du dir die Reparatur, inkl. Ankündigung, Zahlung der Rechnung mit Abzug von der Miete, Zuhause sein für den Handwerker, ggf. Streit mit dem Vermieter überhaupt noch antun.
Übergib die Wohung mit defekter Spülung und gut ist.
Gruß
H H
Hallo,
immer das Gleiche. Einen Mietvertrag unterschreiben, den man dann aus irgendwelchen Gründen nicht einhalten will. Da ist es ziemlich egal, was rechtlich möglich ist. Wenn es dann darum geht, dass man dem Vermieter den Aufwand erstatten muss, dann wird haarklein gerechnet.
300 Euro, um aus dem Mietvertrag rauszukommen ist doch nicht viel. Ebay-Kleinanzeigen hin oder her.
Was denkst du denn, was die Zeit des Vermieters wert ist?
Was ist, wenn der Nachmieter doch noch abspringt?
Jetzt, wie Akkarin noch zu überlegen, dass man ja dem Vermieter eins auswischen kann, wenn man einfach so tut, als will man diue Wohnung doch haben, kann extrem nach hinten los gehen. Wenn alles falsch läuft, dann hat der Vermieter ein Problem, aber du eine Wohnung, die du gar nicht willst.
Aber jeder, wie er meint.
Gruß
H H
Die alte Balkontür, bestehend aus einem festem Teil und einer Schiebetür wird ausgetauscht. Aber aus Kostengründen wird statt einer Schiebetür neben dem festen Teil eine zweiteilige Schwenktür eingebaut. Muss der Mieter das akzeptieren? Schließlich hat er die Wohnung mit einer Schiebetür gemietet.
Gruß Mitchelangelo
Hallo,
durch eine Balkontür muss man auf den Balkon gelangen. Wenn eine Schiebetür nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist eine Tür eine Tür.
Unglaublich, dieses Anspruchsdenken.
Gruß
H H
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