Beiträge von H Hamburg

    Es ist richtig, dass der Vermieter die Gebrauchsüberlassung nicht genehmigen muss, aber greift dann nicht § 549 BGB? Damit würde sich der Vermieter ja ins eigene Fleisch schneiden, denn damit wäre wieder die Kündigung des Mietverhältnisses möglich.

    Hallo,

    verstehe ich nicht, was hat denn §549 mit Gebrauchsüberlassung zu tun?

    Wenn es wirklich so wäre, dass man einen Kündigungsausschluss einfach dadurch umgehen kann, dass man die Wohnung anderen Leuten überläßt, würde es mich stuzig machen.

    Unabhängig davon hat eine Gebrauchsüberlassung auch immer den großen Nachteil, dass man als "echter" Mieter voll in der Haftung ist, wenn der "neue" Mieter die Bude zerlegt oder nie wieder auszieht.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    du schließt einen Vertrag mit einem Kündigungsverzicht über zwei Jahre und nach einem halben Jahr willst du wieder raus. Das nenne ich wohlüberlegt.

    Allerdings ist der Grund "ich möchte mit meiner Freundin zusammenziehen" kein wichtiger Grund, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt.

    Du könntest dir beim Vermieter allerdings die Genehmigung zur Untervermietung holen. Eine Teil unterzuvermieten kann er dir kaum ausschlagen, eine komplette Untervermietung allerdings schont, da es eine Gebrauchsüberlassung wäre.

    Gruß
    H H

    Hallo,
    Du hast wohl eine Jahreszahl vergessen. Info: Wohnraummietverträge enden regelmässig zum Monatsletzten. Der Vermieter kann eine Verbesserung der Mietsache nicht verlangen. Dass Du keinen Mietvertrag hast und ein Übergabeprotokoll fehlt, ist leider Dein Pech... Ich würde die Mietsache besenrein und ohne Beschädigungen übergeben, vorher mit dem VM eine Vorabnahme machen.

    Hallo Bernie,

    dass die Jahreszahl fehlt siehst du, aber dass eine Vorabbesichtigung schon stattgefunden hat nicht???

    Lies dir deine letzten 7.853 Beiträge mal durch. Du trägst doch nur zur Verwirrung bei und hilsft nicht die Bohne.

    Wenn es kein Übergabeprotokoll gibt, ist das kein Nachteil für den Mieter, sondern eher ein Vorteil. Der Vermieter müsste nachweisen, dass die Wohnung komplett renoviert war, was er jetzt nicht kann. Gleiches gilt für den Mietvertrag. Ohne Mietvertrag keine Übertragung der Schönheitsreparaturen, damit auch keine Verpflichtung zu streichen.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    Souterrainwohnungen sind nicht nur wegen der Einbruchsgefahr unbeliebt, es gibt meist Feuchtigkeitsproblem.

    Bei Altbeiten kommt oft Feuchtigkeit von außen, bei Neubauten sind die Wände so dicht, dass sie nicht zur Feuchtigkeitsregulieren beitragen. Ein große Gefahr ist dann immer Schimmelbildung.

    Ein Luftentfeuchter kann da sicher helfen. Allerdings nicht so ein "Salzteil" von Budni. Wenn du dir einen elektrischen Entfeuchter kaufst, kannst du die gewünschte Raumfeuchte selbst einstellen (z.B. 50%). So ein Teil kostet 100-150 Euro zieht dann locker 2 Liter Wasser pro Tag raus.Den erhöhten Stromverbrauch sparst du meist bei den geringen Heizkosten wieder ein.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    ich weiß nicht, wie eine Wohnung nach 16 Jahren ohne Renovierung aussieht, allerdings ist wahrscheinlich die eine oder andere Renovierung fällig.

    Wenn du die Wohnung nachweislich unrenoviert übernommen hast, dann musst du sie allerdings nicht renoviert übergeben. Lediglich Schäden müssen behoben werden. D.h. du musst die Wohnung frei von Beschädigungen und besenrein übergeben.

    Ein dezentes gelb wäre nach derzeitiger Rechtsprechung keine Beschädigung.
    Der Vermieter hat ohnehin nicht das Recht die Wohnung bis zum Ausgang eines evtl. Prozesses leer stehen zu lassen und, falls er gewinnt, sie anschließend auf deine Kosten renovieren zu lassen. Er müsste, wenn er sich im Recht sieht, die Wohnung renovieren lassen und vermieten. Für die Renovierungskosten und den Mietausfall während der Renovierung könnte er dich haftbar machen. Aber in deinem Fall hat er keinen Anspruch auf eine komplette Renovierung, so dass selbst im schlimmsten Fall nur ein kleiner Anteil an dich berechnet werden könnte.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    die Rechtslage ist da eindeutig, der Vermieter hat den vertragsgemäßen Zustand wieder herzustellen.

    Ein manueller Rolladen ist sicher schlechter, als ein elektrischer. Allerdings dürfte es sich dabei nur um einen geringefügigen Mangel handeln, bei dem es schwer würde deine Rechte durchzusetzen.

    Mich wundert es allerdings, dass der aufgesetzte Motor zu teuer sein soll. So ein Teil kostet um die 200 Euro und ist schnell installiert.

    Gruß
    H H

    Meiner Meinung nach stellt das durchaus ein Sicherheitsrisiko dar, weil jeder der dort hergeht leichten Zugang direkt über die Treppe zur Terrasse und somit auch zur Wohnung, hat. ( Diese verfügt zwar über Rolläden, diese können aber herausgerissen werden)

    Den Begriff "Törchen" muss ich, denke ich, nicht näher erläutern...

    Hallo,

    ein Törchen, das Einbrecher abschreckt, wie witzig.

    Die meisten Erdgeschosswohnungen haben ein erhöhtes Einbruchsrisiko, selbst wenn die Terasse nicht so leicht zugänglich ist. Leider sind die wenigestens Einbrecher kletterfaule Zwerge, die sich durch eine Pforte aufhalten lassen. Wenn du sogar Rolläden hast, dann wird es nicht am Terassenzugang leigen, wenn jemand bei dir einbricht.

    Ein Mietminderung ist da weder möglich noch angemessen. Aber du scheinst einer dieser Genossen zu sein, der wegen jedem Scheiß versucht die Miete zu mindern.

    Gruß
    H H

    Viele wissen nicht was der Unterschied zwischen einem Törchen, einer Pforte und einer Tür ist. Kannst du uns mal erleuchten.

    Hallo,

    raussuchen muss er gar nichts für dich. Mich wundert es allerdings, wie ein Verhältnis so schlecht sein kann, dass dein Mieter so eine Kleinigkeit nicht für dich erledigt.

    Dann kündige doch ein Speicherbegehung an, um zu sehen, ob die von dir bereitgelegten Ersatzfliesen noch vorhanden sind. Dann muss er dich dort ober reinlassen.

    Gruß
    H H

    Hatte ich ebenfalls. Eine Dose Bauschaum hat dem abgehelft.:o

    Bauschaum, hast du damit die Kloschüssel gefüllt?

    Um die Fuge zwischen dem Rohr und dem Boden abzudichten nimmt man ein Dichtungsmittel (Silikon, Acryl, PU) in der Kartsuche oder Spritztube.

    Schön ist, dass der Grund für den Kanalgeruch gefunden wurde. Dieser Bereich liegt nämlich hinter dem Geruchsverschluss und damit reicht ein Spalt aus.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    das macht inzwischen gar keine Sinn mehr.

    Willst du die Wohnung behalten oder ausziehen?

    Du hast jetzt folgende Möglichkeiten:
    1. Behalt die Wohnung als Hauptmieter mit einem neune Mietvertrag und hol dir ein bis zwei Untermieter. Die Zustimmung dazu kann der Vermieter dir kaum verweigern.

    2. Kündige mit allen zusammen und such dir etwas günstigeres.

    Gruß
    H H

    Ich denke, ich habe ausreichend erklärt, dass mein Problem nicht spielende Kinder sind sondern erwachsene Nachbarn, die mir neuerdings Sonntagmorgens im Schlafanzug an meinem Esstisch aus vier Metern beim Kaffee sitzend in die Augen schauen (können). Außerdem habe ich auch erwähnt, dass ich bereit bin, nach Kompromissen zu suchen.

    Mir geht es auch weder um eine Eskalation noch darum, Kindern das spielen zu verbieten. Ich hatte die Hoffnung, dass sich in diesem Forum Leute beteiligen, die juristisch eine Ahnung vom Mietrecht haben und nicht nur die typischen Forentrolle, die einen in die Kinderhasser-Schublade stecken und ihre persönlichen Ansichten hier ausbreiten.

    Da habe ich mich wohl getäuscht...

    Dein Anwalt, der dir aus Gefälligkeit oder gegen Vergütung genau das erzählt, was du hören willst, kennt sich aus, die Forenmitgleider, die dir sehr fundierte Meinungen geben, sind Trolle. Alles klar!

    Dein Problem ist scheinbar, dass du so borniert bist, dass nicht einmal erkennst, ob jemand Ahnung hat oder nicht. Wir geben hier Tipps und teilen unsere Erfahrungen. Wenn irgendein Spinner meint, es sei sein Recht, auf einen Sichtschutz irgendeiner Art zu verzichten und dass ihn dann trotzdem niemand im Schlafanzug sehen soll, dann sagen wir unsere Meinung dazu.

    Hier noch ein Tipp: such dir eine andere Wohnung und ein anderes Forum.

    Gruß
    H H

    UPDATE: Ich habe mich bei einem Anwalt erkundigt. Es handelt sich klar um eine (nachträgliche) Einschränkung der Wohnqualität, die eine Mietminderung rechtfertigt.
    Außerdem dürfen die Nebenkosten, die durch den Garten verursacht werden (Gärtner usw.) nicht mehr wie bisher auf alle Mieter umgelegt werden, sondern nur auf diejenigen, die ein Nutzungsrecht haben.
    (Ich bin nach wie vor bereit für Kompromisse, wollte aber vorher Klarheit bzgl. der Rechtslage haben)

    Hallo,

    da hast du dir ja einen tollen Anwalt herausgesucht. Oder war das ein frankfurter Taxifahrer, der mal Jura studiert hat.

    Kinderlärm ist im Mewhrfamilienhaus eine Einschränkung der Wohnqualität???
    Mieter mit eingeschränkter Nutzungserlaubnis für den Garten müssen die Pflege alleine bezahlen???

    Das klingt doch schon lächerlich. Hat er dir auch noch bestätigt, dass ein Sichtschutz am Balkongeländer geben deine Menschenrechte verstößt?

    Aber, mach was du willst. Lass dich ruhig auf deinen tollen Anwalt ein. Der kriegt sein Geld so oder so, ob er recht hat oder nicht.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    du kannst einen seitenlangen Roman schreiben, schaffst es aber nicht im Internet zu googlen, ob man die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen muss, oder bis zum dem Tag, an dem es einem am besten passt auszuziehen.

    Hier die Antwort:
    Natürlich musst du bis zum Ablauf des Mietvertrages die Miete bezahlen. Es sei denn es ist etwas anderes vereinbart, oder es zieht in der Zeit jemand anderes ein.

    Auf der anderen Seite kannst du aber auch den Schlüssel noch bis zum Ablauf der Mietzeit behalten. Wenn ich die Sache richtig verstehe, ist deine Vermieterin aber auch froh, wenn du raus bist, so dass es möglich sein könnte, dass du mit ihr eine Vereinbarung für die vorzeitige Übergabe abschließt.

    Gruß
    H H


    Ich möchte darauf hinweisen, dass es hier nicht um Lärm oder spielende Kinder geht, sondern ausschließlich um unsere Privatsphäre. Unter den gegebenen Bedingungen hätten wir die Wohnung niemals gemietet und schon die Tatsache, dass man jederzeit damit rechnen muss, dass Nachbarn im Garten auftauchen (keine fünf Meter von unserem Esstisch entfernt mit direkter Sicht in unsere Wohnung) empfinden wir als massive Einschränkung.

    K

    Hallo,

    das ist ja ein Skandal. Der Vermieter erlaubt Kindern im Garten zu spielen, unglaublich!

    Ein Sichtschutz am Balkongeländer ist natürlich auch unzumutbar.


    Interessant, was für ein Anspruchsdenken einige Leute haben. Du wohnst in einem Mehrfamilienhaus. Dort gibt es, wie der Name sagt, mehr als eine Familie. Wenn du nicht in der Lage bist Kompromisse einzugehen, dann solltest du in ein Einfamilienhaus ziehen und hoffen, dass die Nachbarn nur das machen, was du möchtest.

    Gruß
    H H

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