Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    seit drei Monate laufen Trockner und Waschmaschine über deinen Zähler. Was denkst du denn wieviel Strom die verbraucht haben, wenn du tatsächlich darüber nachdenkst einen Experten einzuschalten?

    Gefühlsmäßig würde ich einen Betrag unter 50 Euro annehmen.

    Wieviel Strom ist ib der Zeit insgesamt über deinen Zähler geflossen?

    Gruß
    H H

    Wir hatten mal einen ähnlichen Fall in dem ich ernsthaft überlegt habe, ob die haftpflicht zahlt, falls rein zufällig und versehentlich jemand stolpert und ein großer schwerer Schrank ganz unglücklich auf dem Mercedes der Vermieterin landet.


    Toller Tipp, was nützt es, wenn man fremdes Eigentum zerstört und die eigenen Versicherung den Schaden bezahlt. Verstehe ich nicht?

    Ich würde der Vermieterin schriftlich mitteilen, wann ich umziehe und wo ich den Lkw hinstelle. Gleichzeitg üwrde ich ihr empfehlen das Auto so zu parken, dass es nicht zugestellt wird. Wenn sie dann rumzickt, hat sie selbst Schuld.

    Gruß
    H H

    ,... ist -meiner unverbindlichen Meinung nach- deine Unterschrift aber völlig egal/nicht relevant. .....

    Aber:

    Meiner Ansicht nach musst du tatsächlich auch für die Räumung der Wohnung sorgen, denn: in dem ersten (gemeinsamen) Mietvertrag warst du ja auch Vertragspartner. Und zum Ende der Kündigungsfrist (euerer gemeinsamen Wohnung) muss die Wohnung geräumt sein. Dabei ist es meiner Meinung nach unerheblich, dass ja eigentlich der Ehemann nahtlos die Wohnung weiter bewohnen wollte. Er hat ja einen neuen (!) Mietvertrag abgeschlossen.


    Hallo,

    das zweite meinst du doch nicht im Ernst. Wieso in aller Welt sollte der Vormieter für die Räumung der Wohnung des Nachmieters verantwortlich sein?

    Stelle dir diese Konstellation mal so vor, dass du kündigst und deine Möbel an den Nachmieter verschenkts oder verkaufst. Dieser macht sich aus dem Staub und der Vermieter fordert dich auf, die Wohnung zu räumen.

    Hier hat der Vermieter ein Problem nicht der Vormieter.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    lass dich durch Berny bitte nicht verunsichern. Das ist seine Standardantwort, wenn seine Antworttextbausteine nicht passen.

    Grundsätzlich ist es bei solchen Sachen ein Geben und ein Nehmen. Sowohl ihr, als auch der Vermieter müsst entscheiden, was euch die Sache wert ist.

    Ihr bekommt eine Wohnung zu einer günstigen Miete und müsst dafür einiges in der Wohnung machen.
    Neuer Bodenbelag, eine Trockenbauwand, Malerarbeiten. Das klingt nicht nach einer Komplettsanierung. Einige dieser Arbeiten fallen auch in normalen Wohnungen an.

    Wenn du dafür eine Wert von fast 5000 Euro ansetzt, scheint mir das relativ hoch. Das Argument, dass der Vermieter eine Verbesserung des Objektes bekommt, zieht auch nicht vollständig. Schließlich seid ihr die Nutznießer dieser Verbesserung. Zumal ihr diese Verbesserung auch wieder abwohnt- und das bei einer günstigen Miete. Mir perönlich scheint das Angebot des Vermieters 3 MM zu erlassen realistischer.

    Ein Vergleich mit dem Betrag, den ein professioneller Handwerker kosten würde, hinkt meist. Wenn die Wohnung kompltt renoviert wird, kann der Vermieter sicher teurer an andere Vermieten und sich einen großen Teil der Mehrkosten wieder reinholen.


    Also wie gesagt, ihr solltet euch überlegen, was es euch wert ist in dieser Wohnung zu wohnen und dabei Miete und den Aufwand zusammenrechnen. Wenn es euch zu viel ist, dann sucht euch etwas anderes.

    Gruß
    H H

    Das Waschen von Wäsche in der Duschwanne.

    Ja, es geht um ein Zimmer in einer WG. Der Internetzugang gehört dem Vermieter, ist hier aber nicht so wichtig.

    Was ich soweit mehr oder minder handfestes aus den bisherigen Beiträgen entnehmen konnte, ist, dass die neue Regelung in der Hausordnung insofern unwirksam ist, weil diese Einschränkung beim Abschluss vom Mietvertrag noch nicht bestanden hatte. Würde man eine solche Einschränkung als eine Regelung von Details auffassen können, sodass der Fall, dass durch die Hausordnung Rechte eingeschränkt werden, nicht gegeben ist? Der Vermieter stellt keinen Waschraum oder sonstige Alternative zur Verfügung, wohl aber die Möglichkeit, die Wäsche im Garten zu trocknen (klappt aber logischerweise nicht bei Regen oder starkem Wind).

    Ist die Hausordnung überhaupt gültig, wenn 1 Mieter nicht unterschreibt?

    Danke für die Hilfe.

    Hallo,

    und da haben wir scheinbar wieder eine Jurastudentin im ersten Semester.

    Denkst du wirklich, dass du mit der Argumentation, was nicht verboten ist, sei erlaubt, durchkommst. Wenn ich schon sehe, wie du mit den Forumsteilnehmern umgehst, dann kann ich mir gut vorstellen, dass du eine unmögliche Mitbewohnerin bist. Die anderen tun mir echt leid.

    Dein Problem kannst du von mir aus gerne mit den anderen weitererörtern (irgendeiner findet sich immer); ich bin raus.

    Over and out!
    H H

    Kann man das so pauschal sagen?

    Was ist, wenn im Mietvertrag nichts von einem Herd erwähnt wird?

    Und ist es nicht so, dass eine Küche bzw. die einzelnen Komponenten entweder als Leihe zum Gebrauch überlassen werden oder als Teil der Mietsache zu betrachten und damit vom VM instandgehalten werden müssen?

    Bei einer Gebrauchsüberlassung/Leihe kann ich doch als Mieter nicht verpflichtet werden, die Sachen zu behalten oder sehe ich das falsch?

    Gruß
    Patrick

    Hallo Patrick,

    für solche hypotetischen Diskussionen solltest du dir jemanden anderes suchen. Ich habe darauf keine Lust.

    Gruß
    H H

    Ein Verkauf des Hauses ist nicht zu verhindern, da spielt es überhaupt keine Rolle, ob ihr nun einen schriftlichen Mietvertrag habt oder nicht. Ihr habt aber auf jeden Fall einen mündlichen Mietvertrag und habt den kompletten Schutz als Mieter durch die Mietrechtsgesetze.

    Wenn der neue Eigentümer des Hauses selbst einziehen möchte, kann er nach erfolgtem Verkauf und Eintrag im Grundbuch eine Wohnung für sich beanspruchen. Hier ist auf jedem Fall Eigenbedarf vorhanden.


    Hallo,

    der Verkauf ist nicht zu verhindern, allerdings muss ihr ihn auch nicht unterstützen.

    Zuersteinmal müsst ihr den Erbschein haben und alle gleichberechtigt ins Grundbuch eingetragen werden. Wenn einer von euch dann sagt, er wolle nicht verkaufen, muss dein Onkel vor dem Amtsgericht die Aufhebund der Gemainschaft beantragen, was zu einer Zwangsversteigerung führt. Nach Verfahrenseröffnung wird ein Gutachten in Auftrag gegeben und dann der Versteigerungstermin angesetzt. Da gehen Jahre ins Land.

    Dann kommt dazu, dass du den Gutachter nicht in die Wohnung lassen musst. Gleichzeitig machst du jedem Interessenten klar, dass du nicht ausziehen willst. Mache den Deal so unatraktiv wie es irgend geht. Mit Glück können du und dein Vater den Teil deines Onkles so günstig ersteigern.

    Alternative ist, das Haus in 3 Eigentumswohnungen aufzuteilen und jedem eine davon zuzuteilen (evtl. mit Wertausgleich) Dann kann dein Onkel seine Wohnung auch deparat verkaufen. Aber auch das dauert ewig. Abgeschlossenheitsbescheinigung, Teilungserklärung, Eintragung ins Grundbuch.

    Du brauchst dir mittelfristig also wenig Sorgen machen, dass du ausziehen musst. Und selbst wenn das Haus irgendwann verkauft wird, hast du einen gültigen Mietvertrag.

    Gruß
    H H

    Also wenn du mich fragst, ist das unter normalen Menschen, gar keine verzwickte Sache. Was bitte hast du im Keller das dein Nachbar in einem zwei Familienhaus nicht sehen darf?
    Man kann es natürlich zu einem Problem aufblasen, aber entweder willst du den Nachbarn nerven, oder den Vermieter, kommt mir jedenfalls so vor.

    Hallo,

    na, endlich einer, der auspricht, was ich auch gedacht habe. Es geht hier doch nach dem Motto "bloß keine Kompromisse eingehen". Und einige Forenmitglieder halfen noch diese Sau durchs Dorf zu treiben.

    ZTum Vertragsgemäßen Zustand kann man auch sagen "gemietet, wie gesehen". Und da war der Sicherungskasten bereits im Keller.

    Das mit dem versiegelten Umschlag für Notfälle ich doch völlig praktikabel und sollte das Problem lösen. Ein Zwischenzähler ist dagegen ein Schnappsidee. Es geht ja nicht nur um den Zählerstand, sondern auch um die Sicherungen.

    Gruß
    H H

    Ich möchte hier keine Streitigkeiten lesen, sondern effiziente Antworten...dafür ist dieses Forum auch geschaffen;)

    Hallo,

    für dein Problem gibt es doch nur eine Lösung: Zieh aus!

    Statt röchelnd und keuchend darauf zu warten, dass irgendjemand herausfindet, wo das Problem liegt. Feuchtigkeit oder Schimmel oder nicht getrocknete Farbe oder weiche Wände oder ...

    Selbst wenn es ein Problem ist, dass sich bautechnisch lösen ließe, so geht das nicht von heute auf morgen. Wenn du auf Kosten deiner Gesundheit so lange durchhalten willst, halte ich das für sehr riskant.

    Gruß
    H H

    Lange Rede kurzer Sinn: Würdet ihr zu einem Mieterbund gehen, dort die Mitgliedschaft für ein halbes Jahr investieren, um notfalls rechtlich abgesichert zu sein?

    Spot

    Hallo,

    Mieterbund und rechtliche Absicherung sind zwei Paar Schuhe. Beim Mieterbund wirst du lediglich beraten (leider oft sehr schlecht) und die schreiben mal einen Brief für dich. Wenn es dann zur Sache geht werden die nicht viel für dich tun.

    Da du bereits einen Auszugstermin hast, ist die Sache für dich ohnehin bald vorbei. Um die Kaution wirst du sicher separat kämpfen müssen. Da würde ich aber etwas warten. Wenn dein Vermieter sie nicht zurückbezahlt und auch nicht vernünftig aufrechnet, dann hast du sehr gute Karten, bei einer evtl. Klage.

    Gruß
    H H

    Hallo,

    da haben unsere Mietrechtsexperten ja das wesentlich außer Acht gelassen.

    Wenn es wirklich so ist, wie du schreibst, hast du eigentlich gar kein Problem, da du lediglich einen Vertrag mit deinem Vormieter hast. Durch diesen bist du nicht Mitglied der Vertragsgemeinschaft geworden und deshalb nicht auf deren Zustimmung angewiesen. Um in den "richtigen" Mietvertrag aufgenommen zu werden hätten sämtliche Vertragspartner (Vermieter und Mieter) zustimmen müssen.

    Was du jetzt tun musst, ist deinen "Übernahmemietvertrag" bei deinem Vertragspartner (das dürfte dein Vormieter sein) firstgerecht zu kündigen. Wenn die Kündigung nicht beiderseitig ausgeschlossen wurde, gilt hier die gesetzliche Frist von 3 Monaten (d.h. zum 31.10.18).

    Ist jetzt natürlich blöd für deinen Vormieter, da er dann wieder im Vertrag drinhängt.

    Gruß
    H H

    ... und welcher erbärmliche Trittbrettfahrer sich hinter den "Köbes" versteckt, ist mir ohnehin bekannt. Erstaunlich, wie manche (in ihrer Eitelkeit gekränkte) Zeitgenossen um sich schlagen können...:eek:

    Helche geheime Identität hat denn Köbes?

    Ein Milliardär, dessen Eltern vom Joker getötet wurden?
    Ein Reporter vom Daily Planet?

    Würde mich echt interessieren.

    Gruß
    H H

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