ja ich denke auch, da hilft mir nur ein anwalt weiter..vielen dank!
Beiträge von Nordlicht123
-
-
Aber kann ich die gesamten drei Monate nach meinem Auszug zurückfordern oder nur diesen einen Monat? Kriech echt schon aufm Zahnfleisch, wäre einfach froh, wenn das schnell ein Ende hat
-
Das klingt ja schonnmal gut..die kanzlei war eine versicherungskanzlei.
Also Miete zurück fordern werde ich auf jeden fall, nur ich weiß jetzt nicht ob ich die drei Monatsmieten zurückfordern darf oder bloß die eine , die den Monat des Durchbruches betrifft.
Die haben mir jetzt 200€ angeboten, damit ich die sache dann ruhen lassen soll, habe ich aber ausgeschlagen -
Hallo,
Ich bräuchte mal euren Rat.
Ich habe meine Wohnung gekündigt, daraufhin hat meine Vermieterin ihren Schwager als Nachmieter genommen, sodass ich früher aus dem Mietverhältnis austreten durfte.
Ich bin dann ausgezogen und habe mit meinen Vermieter eine Schlüsselübergabe gemacht (leider nicht schriftlich, waren eine kleine Hausgemeinschaft und es lief auf Vertrauensbasis ab), zwei Wochen später bekam ich dann die Nachricht, dass der Schwager abgesprungen sei und ich jetzt weiter Miete zahlen soll.
Ich habe mich daraufhin weiter um Nachmieter bemüht, die sie alle abgelehnt hat.
Ihre Erklärung dazu war dann, dass sie einen Nachmieter für die gesamte Etage sucht ( Die Wohnung war an ihrer Kanzlei angeschlossen und wurde vor meinem Einzug auch schon als Gewerbefläche genutzt) und sie diesen wohl erst nach Ablauf der Kündigsfrist finden würde.
Alles in allem schon sehr ärgerlich, aber ich habe weiter die Miete bezahlt, obwohl ich ja bereits ausgezogen war und die Räume daher auch nicht mehr nutzen konnte.
Jetzt war ich heute da, um letzte kleinere Reparaturen vorzunehmen und musste entsetzt feststellen, dass Sie ohne mein Wissen bereits einen Durchbruch von der Bürofläche zu meiner Wohnung gemacht hat!Meine Nachbarin sagte mir, dass das bereits vor 3 Wochen geschah.
Ich fall jetzt aus allen Wolken, 1. darf sie überhaupt ohne mein Wissen in die Wohnung und 2.) darf sie so große Veränderungen vornehmen, die ja die Wohnung so wie sie ist eigentlich unbewohnbar machen und 3.) darf ich die Miete zurückverlangen?Danke schonmal
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!