Beiträge von Garagenmaulwurf

    Hallo zusammen,

    seit 2010 habe ich eine Garage angemietet (Wohnung und Garage in getrennten Mietverträgen bei der gleichen Miet-Genossenschaft). Die Garage befindet sich auf einem Garagenhof, wurde Ende der Sechziger gebaut und zuletzt Ende der Achtziger modernisiert. Seit August letzten Jahres regnet es in meine Garage rein und das teilweise so kräftig, dass ein kleiner Strom zur Gargentür wieder hinausfließt. Die Dichtmasse zwischen den Welleternit-Platten ist im laufe der Jahre zerbröselt. Daraufhin bekam der Vermieter einen Brief von mir wo ich samt Beweisfoto (Pfütze und Rinnsal) auf den Zustand aufmerksam machte. Dieses Schreiben blieb ohne Reaktion. Zwei Monate später fragte ich dann doch mal nach und erfuhr, dass das Problem bekannt sei und eine Modernisierung bald erfolgen würde. Diese Antwort bekam ich auch beim zweiten Nachfragen im Februar, dann im April auch.

    Mitte Mai ging ich wieder mal zum zuständigen Mitarbeiter und sprach ihn erneut darauf an. Er sagte ich sei nicht der einzige der sich darüber beschwert und man werde sich darum kümmern. Ich schlug vor, die betroffenen Garagen bis zur Reparatur doch wenigstens mit Folie notdürftig abzudichten. Der Berater sagte, das sei eine Gute Idee und man werde sich darum kümmern. Als wieder nichts passierte platzte mir endgültig der Kragen. Vor zwei Wochen bekam die Genossenschaft einen Brief von mir in welchem ich sie aufforderte den Dachschaden endlich zu reparieren und setzte eine dreiwöchige Frist. Nach Ablauf dieser würde ich die Miete mindern.

    Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten. Meine Genossenschaft lehnte eine Abdichtung des Daches ab. Als Begründung sagte man mir, dass das Dach komplett ausgetauscht werden wird und sich somit eine Abdichtung des alten Daches bis dahin nicht mehr lohne. Die komplette Sanierung findet angeblich DIESES ODER NÄCHSTES JAHR statt. Gegen eine Mietminderung werde man notfalls gerichtlich vorgehen. Und der Zuständige Mitarbeiter teilte mir mit dass die von mir gesetzte Frist tatenlos verstreichen wird und sagte wortwörtlich: "Bis zur kompletten Sanierung werden Sie wohl oder übel damit leben müssen". :mad:

    Diese Reaktion kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, auch weil die Garage neben mir vor drei Jahren ebenfalls ein undichtes Dach hatte und dort wurde das Leck bis zur Reparatur notdürftig mit Folie abgedeckt (Beweisfotos von damals habe ich noch auf der Festplatte).

    Jetzt meine Frage: Welche Rechte habe ich hier eigentlich? Ist eine Mietminderung meinerseits überhaupt berechtigt, oder lehne ich mich da zu weit aus dem Fenster falls es wirklich zur Gerichtsverhandlung kommen sollte?

    Danke und Gruß

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