Hallo,
habe da ein Problem.
Wir sind zum 01.06.2013 in ein Mietshaus mit 3 Parteien gezogen.
Jetzt kam die Nebenkostenabrechung, in der einiges unklar ist.
Vor allem die Zeiträume der Abrechnung.
Versicherung usw sind anteilmäßig runtergerechnet. Ist ja auch OK.
Heizkosten sind sehr zweifelhaft. Diese wurden laut irgendeiner Formel errechnet.
Allerdings stellt dieses den Verbrauch für das ganze Jahr dar und nicht ab dem 01.06.2013 bis 31.12.2013.
Wir haben leider auch keinen Anfangsbestand vom Wärmemengenzähler.
Der Endbestand soll wohl am 02.04.2014 abgelesen sein. Sollte dieses nicht Zeitnah geschehen?
Ich weis auch nicht ob der Wärmemengenzähler für alle Parteien sind oder ob für jede Partei ein separater existiert.
Wasser wurde auch erst am 02.04.2014 abgelesen.
Kann ich dann fordern, dass meine Vorrauszahlung auch bis 02.04.2014 berücksichtigt wird? Da ja sonst völlig falsche Endbeträge rauskommen. Zumal wir zum 30.04.2014 umgezogen sind?
Und warum wird eine Formel verwendet, wenn angeblich Wärmemengenzähler vorhanden sind oder ist?
Blick irgendwie nicht mehr durch.
Beiträge von schnuffel
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!