Hallo zusammen, folgende Problematik:
in meinem Mietvertrag werden explizit und detailliert alle Betriebskosten aufgelistet nach aktueller BetrkV §2. Dabei wird (kurioserweise) §2, Punkt 7 (Aufzugskosten) als "entfällt" angegeben, was ja nur den Schluss zulässt, dass die Aufzugskosten aus nicht näher genanntem Grund nicht berücksichtigt werden.
Nun sind diese aber mit der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt und umgelegt worden. Ich würde jetzt mit Verweis auf den Mietvertrag dem widersprechen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Danke...
Beiträge von chris.lowe
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