Beiträge von FeuchtvonLipwig

    Moin,

    Ich habe leider ein kleines Problem mit den Vermietern meiner ehemaligen WG:

    Und zwar ist meine WG am 31.08.13 geschlossen aus einer Wohnung ausgezogen. Die Kaution wurde jedoch teilweise einbehalten wegen eventueller Nebenkostennachzahlungen ((1/3 der gesammten Kaution, für Wasser und Heizung bei Betriebskosten sollten ja keine Überraschungen entstehen).

    Jetzt wurde auf mein Bitten von der Hauptmieterin der Wohnung nachgeforscht, wie es denn mit dem einbehaltenen Restbetrag aussieht. Darauf hin wurde ihr gesagt, dass eine Abrechnung erst am 31.10.2014 erfolgen würde, was mir ein bisschen sehr spät vorkommt. Auch unter anderem da das Haus, in welchem sich die Whg. befand, in den nächsten Wochen abgerissen werden soll.

    Meine Frage ist nun ja offensichtlich: Ist das mit deutschem Mietrecht vereinbar, eine Nachkostenabrechnung erst, nachdem wir ja 14 Monate nicht mehr in der Wohnung gewohnt, haben zu erstellen?

    Vielen Dank für eure Hilfe schonmal und freundliche Grüße aus dem schönen Ankh-Morpork

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