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Überwiegend sind nachhaltige Störungen des Hausfriedens durch den Mieter Hauptanwendungsfälle des § 543 Abs. 1 in Verbindung mit § 569 Abs. 2 BGB. Schließlich steht beiden Mietparteien ein Recht auf ungestörten Hausfrieden zu. Bei Verstoß ist der Gestörte zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Voraussetzung
Die Störung durch den Mieter/Vermieter muss nachhaltig, d.h. dauerhaft, sein, da lediglich auf dieser Basis begründet werden kann, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Mieter/Vermieter nicht länger zumutbar ist.
Unzumutbarkeit
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Unzumutbarkeit vorliegt, wenn und soweit das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter in dem Maße beeinträchtigt ist, dass unter Abwägung aller Gesamtumstände eine ordnungsgemäße Durchführung des Mietverhältnisses gefährdet ist (Siehe: LG Siegen WuM 2006, 158, 160).
Beweismittel
Zum Nachweis von Lärmbelästigungen ist die Anfertigung von “Lärmprotokollen” erforderlich, aus denen sich chronologisch die Störungszeiten und deren Intensität ergeben.
Fallbeispiele für eine begründete Mieter-Kündigung
Straftaten des Vermieters (Siehe: AG Pinneberg NZM 2003, 553)
Beleidigungen durch den Vermieter (Siehe: OLG München ZMR 1997, 557)
Gerüche (Siehe: LG Siegen WuM 2006, 158)
Prostitution (siehe: AG Neustadt ZMR 1998, 785)
Beispiele für Kündigungsgründe des Vermieters:
Lärmstörungen durch nächtliche laute Musik (Siehe: AG Dortmund DWW 1990, 242)
Nächtliches Türenschlagen (Siehe: AG Ebersberg WM 1980, 235)
Unberechtigtes Anzapfen einer Stromleitung (Siehe: LG Köln NJW-RR 1994, 909)
Heroinhandel im Hausgang (Siehe: AG Pinneberg NJW-RR 2003, 904)
Mehrfache Polizeieinsätze verursacht durch gewalttätiges Verhalten des Mieters (Siehe: LG Hamburg NJW-RR 2006, 296)
Unrichtige Selbstauskunft des Mieters zu zulässigen Fragen des Vermieter (Siehe: LG Mannheim ZMR 1990, 303)
Vornahme von baulichen Veränderungen entgegen einem rechtskräftigen Urteil (Siehe: BVerfG NJW 1996, 1736)
Beleidigungen gegenüber dem Vermieter oder anderen Hausbewohnern (Siehe: LG Köln DWW 1988, 325)
Vorsätzliche Sachbeschädigung (Siehe: LG München I WuM 2006, 524)