also ,es ist so wie es aussieht ein teileigentum.
was bedeutet das jetzt für uns?sperrfrist ja/nein,nur 3 monate kündigung?
Beiträge von eistaucherin
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bisher leider noch nichts genaues
zum einen ist man sich unschlüssig ob die kündigung rechtens ist oder nicht und mit der sperrfrist sieht es wohl wahrscheinlich nicht so gut aus:/
wobei ich das alles noch nicht so verstehe.Der Sohn oben ,hat zu meinem Mann gesagt ,er verstehe nicht das das unten sollange dauert...Seine Bank hätte schon alles überwiesen und bei Ihm wären schon alle Unterlagen fertig.
Da ergibt sich für mich ein riesen ????? weil der steht ja nicht im Grundbuch ,welches ich vorliegen hab....ich hab gestern mit dem vermieter gesprochen in dessen haus wir einziehen könnten...
aber er kann erst zum 1.9. rein,er will schauen ob er noch was drehen kann.
er bot uns an ,im notfall alles unnötige in seinen keller zu lagern ,um zeit zu sparen...das ist zwar total lieb ...aber macht mich nicht gerade glücklich
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vielleicht ist es so etwas übersichtlicher

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Aktuelle eigentümer max und die adresse
lena und die adresse
historische eigentümer: alte (verheiratete) vermieter und adresse
Flurstück: ort Flur 7 Flurstück 589
Erste abteilung(spalten 1-4) ort 5140
LNrE Eigentümer LNrG
3.1 max geburtstag (zum 1/2 anteil) 1
3.2 lena geburtstag (zu 1/2 anteil)
Grundlage der eintragung:
auf grund auflassung von 20.3.2014 eingetragen am 13.52014
schulz
zweite abteilung spalte 6-7 ort 5140
LNr1 löschung
1 gelöscht am 13.5.2014
schulz -
ja das ist mir durchaus bewust
deshalb habe ich dies ja aus dem grundbucheintrag abgeschrieben und hier reingesetzt. -
achso die alten vermieter stehen unter historische eigentümer und waren verheiratet ,falls das wichtig ist

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tjaaaaa gute frage also max und lena sind nicht verheiratet.
LNrE 3.1 steht max mit 1/2 anteil LNrG1
LNrE 3.2 steht Lena mit einem 1/2 teil
Alfred und hilde die bereits oben wohnen sind nicht im grundbuch eingetragen (sind auch nicht verheiratet)
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ist halt schwierig zu erklären

also nehmen wir mal andere namen :max und lena sind im grundbuch eingetragen,lena hat einen sohn alfred .alfred hat eine freundin hilde.alfred und hilde haben die obere wohnung seit einigen wochen bezogen.
max ist 1/2 im grundbuch eingetragen und lena auch 1/2vll ist es so besser erklärt

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obere wohnung wohnt der sohn S.M. mit freundin L.W. seit einigen wochen ,die find ich aber nicht im grundbuch
unten die wohnung in der wir wohnen wollen j.c und b.m einziehen
naja und was in dem grundbuch steht hab ich oben reingeschrieben/abgeschrieben von dem brief -
so habe nun die unterlagen bekommen,und steig da nicht durch

oben steht der neue besitzer und datrunter der alte besitzer
darunter steht irgendwas von flurstücke : stadt flur 7 flurstück 589
dann kommt :Lnre : 3.1. j.c.(name) und geb. Lnrg:1 zum 1/2 anteil
Lnre B.M.(name Vermieter)geb. 1/2 anteil
auf grund auflassung vom 20.3.14 eingetragen am 13.5.14 schulzname von der oberen etage steht da nicht drin s.m und l.w
dazu kam folgender brief:
wir haben die von ihnen angemietete wohnung (eg) mit kaufvertrag 20.3.vom notar xx käuflich erworben.aus beiliegenden grundbuchauszug können sie erkennen das wir bereits eingetragene eigentümer dieser wohnung sind.
wir kündigen hiermit zum 31.08 2014 fristgemäss und fordern sie auf die wohnung zum genannten datum freizustellen.wir haben die wohnung gekauft um sie gemeinsam selbst zu nutzen
bitte um bestätigung
b.m. und j.c. -
ca 202000 tausend inclusiv aller kosten soll dieses haus insgesamt weggegangen sein.also warte ich nun erst auf den grundbucheintrag
und melde mich dann noch mal =)und ja die alten vermieter hatten es sehr eilig das haus loszuwerden,sie drängelten sogar die neuen zum hauskauf.
@Man kann ein Haus aber auch ohne das es umgewandelt wird zusammen kaufen, wird dann einfach zu je 1/2 im Grundbuch eingetragen
wo genau liegt der unterschied?und was genau sollte im grundbuch dann stehen?das ist irgendwie alles verwirrend
ich weiss nur aus dem mund der neuen vermieterin unten ,das sie nur unten gekauft haben,weil sie sich das ganze haus hätten nicht leisten können. -
Nur weil Eltern und Sohn das Haus zusammen gekauft haben, heißt das nicht zwangsläufig, dass es jetzt in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden.
wie gesagt,ich warte auf den Grundbucheintrag,der diese woche kommen soll,inklusiv der kündigung von 3 monaten.Der neue Vermieter hat mir gestern eröffnet das sie das haus in eigentumswohnungen umwandeln mussten ,da sie das haus finanziell hätten nicht stämmen können.
Die Eltern ziehen unten ein, der Sohn oben. Wenn es keine Eigentumswohnungen sind, gilt so bald eine Partei im Haus wohnt auch das erleichterte Kündigungsrecht. Hier kann der Eigentümer ohne Begründung kündigen. Ihr habt dann allerdings 3 Monate mehr Zeit.
dies verstehe ich nicht ganz..wieso 3 monate mehr zeit?sollte die Sperrfrist nicht eintreten,haben sie doch glaub ich das recht innerhalb von 3 monaten zu kündigen,oder versteh ich da jetzt was falsch.
Ansonsten kann man die Umwandlung in Eigentumswohnungen ja auch wieder Rückgängig machen. Allerdings bin ich überfragt wie es dann mit den Fristen verhält.[/QUOTE]
ob so etwas rückgängig gemacht werden kann,weiss ich nicht.ist dies denn noch möglich wenn alles schon notar-mässig beglaubigt ist,und sie bereits im grundbuch eingetragen sind?nach meiner information ist ja schon alles amtlich,oben der sohn hat nur die obere wohnung gekauft und ist bereits eingezogen.untere ist auch verkauft von der mutter,diese kann allerdings nicht einziehen ,weil wir noch hier sind.
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wir haben die 5 jahre noch nicht voll,diese wären erst nächsten oder übernächsten monat überschritten.ich müsste nochmal genau nachsehen.. 1.7.2009 war der Einzug
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Nun ja die neuen Eigentümer wollen natürlich möglichst schnell rein,und haben wohl neben dieser erdgeschosswohnung noch 2 weitere wohnungen zu unterhalten,wobei sie davon bereits eine gekündigt haben.und die andere wohnung in der sie sich noch aufhalten bis wir denn mal ausziehen.Dort sitzen sie schon auf gepackten koffern,wie sie mir gestern berichteten.Wenn sie nun erfahren das die sperrfrist von min. 3 jahren gültigkeit hat und sie nicht wie geplant innerhalb der nächsten 3 monate hier einziehen können,fallen sie zunächst erstmal aus allen wolken.wir haben evl etwas in aussicht,leider habe ich bisher aber noch nichts schriftliches sondern nur eine mündliche zusage.wir könnten ein haus anmieten in dem der besitzer zur zeit noch selbst wohnt.aus beruflichen gründen muss er aber ins sauerland ziehen und sucht dort nun ein haus was er ankaufen kann.erst wenn er dieses hat kann er uns ein termin nennen bzw einen mietvertrag zu wann wir dort einziehen können.Allerdings sind in diesem haus auch noch sehr viel renovierung nötig,daher dachte ich wenn ich mich auf eine abfindung einigen könnt,hätte ich mittel für renovierung und umzug,und die vermieter (a) könnten danndoch früher als min. 3 jahre hier einziehen.Da ich mich mit abfindungen ja nun nicht auskenne,frage ich lieber natürlich hier,bevor ich mich zu etwas verleiten lasse,was ich nachher bereue =)
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naja keine Ahnung.. begründen kann ich dir das auch nicht so richtig...aber da die Gesetze so verschlungen sind,und ich alle Befürchtungen von Schlupflöchern ausschliessen wollte,war dies einfach so eine Theorie / Frage von mir 
Gibt es denn auch etaige Richtlinien im Bezug auf Abfindungen?Mir ist durchaus bewusst,das diese nicht gezahlt werden müssen,aber unter diesen Umständen könnte dies ja für beide Parteien ja Vorteile bringen.Klar weiss ich das das eine Verhandlungssache ist und das dies auch schriftlich niedezulegen ist,aber welche Summen setzt man an bzw sind realistisch?
Zur info :es ist eine 115 - 120 qm große Erdgeschosswohnung(4,5 Zimmer) mit Garage/Keller/Schuppen und Garten.
Da es bei Einzug hiess,wir wollen langfristige Mieter,haben wir uns dementsprechend auch so eingerichtet.Mit dem Auszug kommen echt einige Kosten auf uns zu,da wir sehr viele Dinge Neuanschaffen müssen und einige Dinge auch Rückbauen müssen.Wie zum Beispiel der Teich. -
Nein, es waren definitiv keine Eigentumswohnungen,dies wurde jetzt mit dem Verkauf so gemacht.Dies war ein ganz nomales 2 Familienhaus,welches vermietet war. Der neue Eigentümer gestern selbst hat auch nochmal gesagt, das sie das Haus "aufgeteilt haben,weil sie sonst die Summe des Hauses nicht stemmen könnten.So haben die Eltern(neuer Vermieter-a) ,die Erdgeschosswohnung erworben, und der Sohn (b)von Vermieter -a ,hat die 1 Obergeschosswohnung erworben.Theoretisch müsste doch auch im Grundbucheintrag dann etwas darüber zu finden sein?(dieser soll in den nächsten Tagen als Kopie zu uns per Einschreiben kommen.Ich möchte natürlich einigermaßen sicher sein ,da wenn Eltern (a)und der Sohn(b) kaufen,ob die Klausel dann trotzdem in Kraft tritt.(weil enge Verwante).Aber rein theoretisch, denke ich ,das dies ja eigl. keine Rolle spielt,wer was von dem Haus gekauft hat,wichtig ist doch nur das mit dem Verkauf des 2 Familienhauses nun 2 Eigentumswohnungen gemacht wurden,oder?
Erstmal bedanke ich mich,das in kurzer Zeit soviele auf mein Anliegen geschrieben haben.Und es erleichtert mich,das wir dann wohl nicht in 3 Monaten raus müssen.Da Die Wohnungssuche sich hier sehr schwer gestaltet.Seit wir hier in der Stadt Grundsteuer B+ haben ,sind die Mieten sehr hoch gegangen.So hätte ich ein wenig Spielraum und könnte mit den neuen Vermieter (a) verhandeln.
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ausserdem wäre dann ,wenn die klausel eintrifft ,eine überlegung wert,ob man gegen eine Abfindung gegebenfalls bereit ist eher auszuziehen.Wobei man sich auch da die frage stellt ,wie hoch setzt man so eine abfindung an!?Desweiteren habe ich sie ja noch nicht schriftlich und den grundbucheintrag ja auch noch nicht,dieser sollte in den nächsten 3 tagen eintreffen,so die "neuen"besitzer.
Desweiteren muss doch der neue Vermieter doch auch die kaution übernehmen,so wurde es mir von einem rechtsanwalt mal erklärt,aber wie verhält sich das wenn der "alte vermieter" sich weigert die kaution an die neuen Vermieter rauszurücken?
dazu muss ich sagen das hier echt alles kompliziert ist.. hier war ein wasserschaden,dieser zog sich 5 monate hin weil die alten vermieter sich zunächst nicht kümmerten.nur 2 zimmer von einer 4,5 zimmerwohnung konnten genutzt werden.der alte vermieter weigert sich,die uns entstandenen kosten zu zahlen.unter anderem das neu renovieren und so.also suchten wir einen anwalt auf und hoffen das wir über eine klage unsere kosten wiederbekommen.meine vermutung ist,das der alte vermieter die kaution nicht rausrücken will,weil wir am klagen sind.in diesem chaos stand dann plötzlich ein makler vor der tür und erklärte das er nun das haus verkauft.aber wie gesagt wurde das haus nicht insgesamt verkauft ,sondern als 2 eigentumswohnungen.naja den rest hab ich ja oben schon geschrieben
hoffe das ich alles einigermassen gut erklärt habe,da das ganze hier ja doch kompliziert ist
lg eistaucherin -
Umwandlung und Wohnungsverkauf
ja, diesen Artikel hab ich auch gelesen,aber wie gesagt, ich wollte wissen, ob nach meiner schilderung oben dies auf uns, aus eurer sicht zutrifft,weil auch in dem artikel ist dieses sonderrecht eingebettet.
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Nein ,dies ist mir nicht bekannt,aber für mich ist in erster Linie wichtig ob der sonderkündigungsschutz eintritt,und nicht die 3 monate.
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Sie kamen nur gerade vorbei und teilten uns mit das die Kündigung wegen Eigenbedarf in den nächsten Tagen bei uns im Briefkasten sei und das dies eine 3 Monatskündigungsfrist wäre.Da man Ihnen geraten hat,dies per Einschreiben zu machen ,haben Sie diese nicht mitgebracht.
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