Beiträge von Anders

    Hallo. vielen Dank für die schnellen antworten.

    Zur Antwort von von Mainschwimmer

    In meiner ersten Frage zu 1 Absatz 2 bin ich durcheinander gekommen.

    Hier die Verbesserung

    Das Mietverhältnis verlängert sich nicht auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter die gemietete Wohnung bzw. das Mietopjekt nicht zurückgibt und den Gebrauch fortsetzt.DieRegelung des & 545 BGB, wonach sich einbeendetes Mietverhältnis im Falle der Gebrauchsfortsetzung durch den Mieter auf unbestimmte Zeit verlängert, ist somit ausgeschlossen.Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach Ablauf müssen vereinbahrt werden.

    Zur Antwort von anitari

    Der Vertragsabschluss war mitte Juli 2011
    In dem Fall könnte der Mieter, wenn ich richtig liege, auch vorzeitig kündigen.

    Zum Indexmietvertag
    Kann der Mieter bei Fortsetzung des Mietverhältnisses auf die Indexmiete, die ja schon 4 Jahre Bestand hätte und für den Mieter bei niedriger Inflationsrate im Jahr 2015 möglicherweise auch günstiger wäre, bestehen?

    Danke im Vorraus

    Mieter und Vermieter schließen folgenden Index - Mietvertrag ab.

    1. Mietverhältnis beginnt am 01.11.2011.
    Das Mieverhältnis läuft für unbstimmte Zeit.Eine Kündigung ist jedoch für beide Parteien frühestens
    zum 01.11.2015zulässig. Für die Zeit davor verzichten beide Vertragsparteien wechselseitig auf ihr Kündigungsrecht,
    danach kann das Mietverhältnis untr Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden.

    Das Mietverhältnis verlängert sich nicht auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter die gemietete Wohnung nicht
    oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen vereinbahrt werden. Die Regelung des
    § 545 BGB, wonach sich ein beendetes Mietverhältnis im Falle der Gebrauchsfortsetzung durch den Mieter auf unbestimmte Zeit verlängert, ist somit ausgeschlossen.Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen vereinbahrt werden.

    2.Mieterhöhung, Indexmiete
    Es wurde zwischen den Parteien vereinbahrt, die Grundmiete für das Mietobjekt nach Preisindex für
    Lebenshaltungskosten erstmals nach Ablauf von 4 Jahren oder immer dann verlangt werden kann, wenn die Miete seit mindestens 1 Jahr seit der letzten Anpassung unverändert war.

    Frage

    1.Kann der Vermieter den Mieter zum 01.11.2015 kündigen?

    2.Kann der Vermieter bei Fortsetzung des Mietverhältnisses den Indexmietvertrag in einen normalen Mietvertrag
    mit einem ortsüblichen Mietzins ändern, wenn ja, in welchem Zeitraum?

    Um wieviel Prozent darf der Vermieter bei Fortsetzung des Indexmietvertrags nach Ablauf von 4 Jahren die Miete erhöhen?

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