Hallo. vielen Dank für die schnellen antworten.
Zur Antwort von von Mainschwimmer
In meiner ersten Frage zu 1 Absatz 2 bin ich durcheinander gekommen.
Hier die Verbesserung
Das Mietverhältnis verlängert sich nicht auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter die gemietete Wohnung bzw. das Mietopjekt nicht zurückgibt und den Gebrauch fortsetzt.DieRegelung des & 545 BGB, wonach sich einbeendetes Mietverhältnis im Falle der Gebrauchsfortsetzung durch den Mieter auf unbestimmte Zeit verlängert, ist somit ausgeschlossen.Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach Ablauf müssen vereinbahrt werden.
Zur Antwort von anitari
Der Vertragsabschluss war mitte Juli 2011
In dem Fall könnte der Mieter, wenn ich richtig liege, auch vorzeitig kündigen.
Zum Indexmietvertag
Kann der Mieter bei Fortsetzung des Mietverhältnisses auf die Indexmiete, die ja schon 4 Jahre Bestand hätte und für den Mieter bei niedriger Inflationsrate im Jahr 2015 möglicherweise auch günstiger wäre, bestehen?
Danke im Vorraus