Beiträge von Commander

    Auch wenns schon nicht mehr nützt:

    AG Köln 209 C 542/02

    Ein Vermieter muss sicherstellen, dass ein Mieter zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in einem Wohnung einziehen kann. Geschieht dies nicht, muss der Vermieter eventuell mit Mehrkosten rechnen.

    Fallen durch eine Verzögerung der Wohnungsübergabe zusätzlich Kosten an, muss der Vermieter diese übernehmen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Köln macht jetzt der Deutsche Mieterbund in Berlin aufmerksam (Az.: 209 C 542/02).

    In dem verhandeltem Fall erschien die neue Mieterin am vereinbarten Einzugstermin samt Umzugswagen zur Übergabe. Dazu kam es jedoch nicht, weil die Wohnung nicht bezugsfertig war. So war der von der Vormieterin verlegte Laminatboden nicht entfernt, und es fanden sich noch Einrichtungsgegenstände der Vormieterin in der Wohnung.

    Die Mieterin forderte die Hausverwaltung auf, die Wohnung in den vertraglich vereinbarten Zustand zu versetzen. Wegen der hierzu erforderlichen Arbeiten verzögerte sich die Wohnungsübergabe um weitere vier Tage. Die Mieterin verlangte Schadensersatz für die zusätzlichen Umzugskosten und bekam Recht.

    Auch eine im Mietvertrag enthaltene Regelung, dass das Mietverhältnis am vereinbarten Einzugstermin beginnt, soweit die Wohnung bezugsfertig oder beziehbar ist, sahen die Richter als unwirksam an. Der zwischen Mieter und Vermieter abgeschlossene Mietvertrag, der die Übergabe zu einem vorher festgelegten Datum vorsah, sei ein "absolutes Fixgeschäft".

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