Hallo allerseits,
Es geht um meine Wohnung die sich im Dachgeschoss (Flachdach) eines 9-Parteien Mietwohnhauses (Baujahr 1950) befindet.
Die Wohnung befindet sich im 4ten Stock, pro Etage liegen sich 2 Wochnungen (Wohnungseingänge) gegenüber außer im obersten, dort befindet sich nur eine Wohnung, welche auch kleiner ist als die anderen.
Gegenüberliegend ein nicht isolierter und unbeheizter Trockenspeicher. Die Trennwand im Wohnzimmer an der längstseite ist anliegend zum Dachboden (Trockenspeicher), und besteht nur aus einer dünnen Rigibswand.
Rundherum in dem angliegendem Haus ist ebenfalls nur ein Trockenspeicher. Der einzige anliegenede Nachbar ist unter mir, dadurch bekommt die Wohnung kaum wärme ab. Das bedeutet die Wohnung hat NUR Außenwände.
Im Winter bei Minustemparaturen beschlagen die Wände (Tau) und der Kühlschrank fängt an abzutauen wegen der Kälte. Wenn ich die Wand anhauche kann ich meinen eigenen Atem sehen! Die Heizung wird zwar ordentlich heiß, jedoch bekomm ich die Wohnung nichtmal nach 2 Tage durchheizen richtig warm.
Dadurch entstehen jedesmal riesige Heizkostennachzahlungen, auf meine Briefe, Anrufe und Mails reagiert mein Mietverein nicht. Stattdessen werde ich ständig aufgefordert die Heizkosten nachzuzahlen.
Zur eigentlichen Frage:
Die Frage ist ob man ich mich dagegen rechtlich wehren kann oder den Vermieter dazu verpflichten kann wenigstens eine vernünftige Wand einzubauen?
Gibt es Rechtliche Vorschriften zur Isolierung der Außenwände (Rigibswände)?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
MfG