Hallo,
folgender Sachverhalt und ich hoffe sehr dass Sie mir helfen können.
Im März traf ich mich mit Makler zur Wohnungsbesichtigung, Whg gefiel, was ich Makler mitteilte und er schickte daraufhin Ende März einen Mietvertrag für diese Whg zu, mdB ihn unterschrieben zurückzusenden.
Im Kopf des MV steht “Wohnraummietvertrag zwischen ... GmbH i. L, bei Abschluss des Mietvertrags vertreten durch ... Verwaltung xy GmbH und Mieter ich”, dann folgt Mietvertragsinhalt.
Am nächsten Tag teilte mir Hausverwaltung xy GmbH per Mail mit, dass diese Wohnung zusammen mit diversen anderen Whg zum 1.04. ein Eigentumswechsel stattfindet mit dann neuem Eigentümer und neuer Verwaltung sowie dass nach Rücksprache mit neuer Verwaltung Mietverträge nur noch zu höherem Mietpreis abgeschlossen werden dürften, sonst käme kein MV zustande.
Es wurden 2 MV zugesendet mit höherer Miete, sonst alles gleich. Ich sendete die 2 unterschriebenen MV direkt an Verwaltung xy GmbH und diese schickte mir einen MV unterschrieben zurück. Mietbeginn und –übergabe soll lt. MV am 1.07. sein.
Kurz später teilte Hausverwaltung xy GmbH per Mail mit, dass wie mir bereits bekannt, es zum 1.04.14 die neue Verwaltung gibt, nannte diese nun namentlich und den Ansprechpartner für künftige Anliegen. Auch wurde mir hierin ein genauer Übergabetermin bereits Mitte Juni mitgeteilt, das sei in Abstimmung mit der neuen Hausverwaltung.
Auf telefonische Nachfrage am 4.04. (weil es eben nur eine Mail ist und ich das gern schriftlich wollte) sagte sie, dass sie seit 1.04.14 nicht mehr zuständig sei und auch bereits alle Unterlagen an die neue Verwaltung gegeben wurden. Seit dem sind Wochen vergangen und ich habe nichts, weder von alter noch von neuer Verwaltung gehört/gelesen.
Ich ging persönlich mit Mietvertrag zur neuen Verwaltung und fragte nach einem Bestätigungsschreiben über neue Zuständigkeit, Übernahmebestätigung d. MV, Bestätigung des Übergabetermins. Mitarbeiterin sagte, es wäre bereits fertig (Bestätigung über alles, auch den Übergabetermin und Mitteilung Zahlungsmodalitäten), es fehle nur noch die Unterschrift des Chefs. Nach jetzt 10 Tagen habe ich aber noch nichts erhalten.
Da ich doch sehr unruhig werde, ging ich zum Mieterverein, wo ich erfuhr was das im Kopf des Mietvertrages bedeutet, also in der Vermieterbezeichnung diese Abkürzung “i. L”, welche ich übersehen hatte und dass es sich hierbei um eine GmbH in Auflösung handele und der MV so eigentlich nicht hätte abgeschlossen werden dürfen.Ich solle jetzt die Reaktion der neuen Verwaltung abwarten. Weiter konnte der Mieterverein nicht helfen, sagte es bliebe mir nichts anderes übrig als abzuwarten wenn auch bis zum 1. Tag des Mietbeginns, auch wenn ich bis dahin kein Zeichen von neuer Verwaltung bekommen habe.
In 8 Wochen soll soweit sein, der Umzugstermin mit Spedition steht nun seit der Mail von der alten Verwaltung mit dem -nach Abstimmung mit neuer Verwaltung- genannten Übergabetermin, für den 27.06.14.
Einen Grundbuchauszug hatte ich noch besorgt, darin steht als letzte Eigentumseintragung die GmbH, welche im Mietvertrag eingetragen ist, nur ohne dem Zusatz "i.L” und auf dem Zusatzblatt Lasten und Beschränkungen steht da als letzte Eintragung "nur mit Veräußerungszustimmung abtret- oder verpfändbare Auflassungsvormerkung für ...Immobilien mbH, in Xdorf, , gemäß Bewilligung vom ..01.2014 (UR-Nr. x1/2014, Notar Dr. ... in Xdorf), eingetragen am 4.03.2014"
Maklercourtage habe ich bereits bezahlt und ich möchte auch diese Wohnung. Davon abgesehen schwierig, auf die Schnelle überhaupt noch eine vernünftige Wohnung zu finden.
Fragen:
- Was hat diese Eintragung im GB , insbesondere im Zusammenhang mit dem Mietvertrag u. für mich relevant, zu bedeuten?
- wie sicher ist der von alter Hausverwaltung in Abstimmung mit neuer Hausverwaltung per Mail genannte Übergabetermin? Darf ich mich darauf verlassen?
- was ist bezüglich der Zahlungsmodalitäten unter solchen o.g. Verhältnissen (neuer Eigentümer Vermiet- und Vermarktungsgesellschaft) zu beachten, wohin Miete zahlen, wohin die Kaution? Kaution möchte ich auf sicherste Weise zahlen, so dass ich sie auch wiederbekomme, vor allem sollte ich vorzeitig wieder aus der Wohnung müssen (bspw. wieder neuer Eigentümer, der Eigenbedarf anmeldet oder auch nicht usw)
- habe ich was befürchten, was kann passieren, was erklären lässt dass ich mit der Mietvertragssache so hingehalten werde? Seit 1.4. soll das Eigentum doch schon übergegangen sein.
- Wenn die neue Verwaltung sich bis Mietvertragsbeginn nicht mehr meldet und auf persönliche Nachfrage auch den Schlüssel nicht übergibt und ich schlussendlich mit Kind auf der Straße sitze (Vermieter der von mir noch bewohnten Wohnung schließt Vermietung/Nutzung über den Kündigungszeitpunkt hinaus ausdrücklich aus!) - wer ist dann zur Verantwortung (Übergangslösung, Umzugsfirma etc) zu ziehen?
- Soll ich wirklich “abwarten” bis zum letzten Tag?
- Wenn ich in nächsten Tagen oder Wochen eine Kündigung (3 Monate Kündigungsfrist?) von neuer Hausverwaltung bezügl. neuer Whg erhalte, habe ich dann Anspruch auf Erstattung der Maklercourtage, weil er der Makler so eine Wohnung aus unsicheren Verhältnissen heraus an mich vermittelte? (ich habe eine Provisionsvereinbarung unterschrieben “wenn es zum Abschluss Mietvertrages kommt, besteht Anspruch auf Provision”)
1000 Dank,wenn jemand helfen kann!!