Beiträge von Tam71

    Hallo Tam,

    ist der Zusatz im MV das einzige bzgl. des Zustandes der Mietsache oder gibt es noch ein Übergabeprotokoll mit Details und Vereinbarungen?
    Verbesserungen der Mietsache kann der VM eigentlich nicht verlangen, ausser, dass sie ausdrücklich und individuell vereinbart wurden.

    Hallo, im Mietvertrag stehen folgende Passagen:

    Schönheitsreparaturen:
    1. Der Mieter ist verpflichtet, in den Mieträumen auf seine Kosten die regelmäßigen Schönheitsreparaturen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, soweit sie durch seinen Mietgebrauch und nach dem Grad der Abnutzung erforderlich sind.
    2. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen von Wänden und Decken sowie Holzwerk, Streichen der Fußböden, -leisten und Treppenstufen, der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie der Innenseitenseiten der Balkone/Loggien.
    Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung sind alte Tapeten zu entfernen.
    Naturlasiertes Holzwerk darf nicht mit Deckfarben überstrichen werden. Das Streichen der Kunststoffrahmen ist nicht erlaubt.
    3. Der Vermieter ist zur Durchführung reglemäßiger Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet.


    Ein paar Seiten weiter:

    Beendigung des Mietverhältnisses

    1. Die Mieträume sind beim Auszug vollständig gereinigt an den Vermieter zurückzugeben, wobei Rechte des Mieters aus § 193 BGB ausdrücklich ausgeschlossen werden.

    2. Die fälligen Schönheitsreparaturen hat der Mieter nach Maßgabe (Passage oben) auszuführen.
    Der Mieter hat dem Vermieter den Zeitpunkt und den Umfang der letztmaligen Schönheitsreparaturen nachzuweisen.


    Unter Sonstige Vereinbarungen ist dann der handschriftliche Vermerk:
    Die Wohnung wird unrenoviert übergeben und ebenso zurückgegeben.


    Ansonsten gab es keine weiteren Schriftstücke. Die Mietverträge wurden unterschrieben, Schlüssel übergeben - dieses quittiert und gut.

    Danke für die Mühe! :)

    Hallo zusammen,
    ich habe mittlerweile Ewigkeiten im Netz gesucht, leider nur ähnliche aber keine passende Antwort gefunden.
    Wir sind vor 5 Jahren in eine Wohnung eingezogen. Kahle Wände, kahler Boden. Laminat wurde vom Vermieter gestellt, wir haben verlegt. Die Wände mit farbigen Tapeten versehen. Dieses natürlich auf eigene Kosten. Nun wollen wir ausziehen. Im Mietvertrag ist der handschriftliche Zusatz vermerkt: Wohnung wurde im unrenovierten Zustand übergeben und wird ebenso wieder übergeben.
    Für uns bedeutet es; Tapeten runter, fertig. Aber der Vermieter möchte weiße Wände! Laut des Urteils von 2007 sei es so. Das würde bedeuten wir hätten am Anfang alles machen müssen und hinterlassen eine bezugsfertige Wohnung? Unserer Meinung nach steht es nicht im Verhältnis zu den Einzugsbedingungen, oder sind wir auf dem Holzweg?
    Vielen Dank für einen Tipp voraus geschickt …
    Gruß
    Tam

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!