Beiträge von Nicker

    Hallo bin neu hier und hab ein kleines Problem.
    Also hab zum 31.03.2014 gekündigt und im Mietvertrag steht bei Beendigung der Mietvertrag " bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume im sauberen Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter zurückzugeben. Nach Räumung ist der Vermieter nach Ankündigung berechtigt, die mietsache auf Kosten des Mieters zu öffnen, zu reinigen, zurückgelassenen einzelne Gegenstände zu verwahren und wertlose Gerümpel zu vernichten". Es gibt eine weitere Klausel in der steht " die Mieter tragen die kosten der Schönheitsreparaturen"

    Jetzt ist meine Frage muss ich Schönheitsreparaturen vornehmen oder nicht

    ...müssen laut aktueller Rechtslage beim Auszug nicht mehr ausgeführt werden soweit ich informiert bin.
    Das wurde sogar angefochten, wenn es (unrechtmässig) in Mietvertrag steht.
    Das Hauptproblem liegt dabei bei deiner Unterschrift...du hast es unterschrieben und darauf berufen sich die Vermieter.
    Ich schliesse mich der Aussage von Berny an. Wer die Musik, bestellt hat bezahlt sie auch.
    Ich kann mich an Zeiten erinnern als Wohnungen entweder neu tapeziert und/oder wieder und wieder gestrichen werden mussten bis der Vermieter endlich zufrieden war. Gut dass das vorbei ist.

    Hallo,

    ich habe eine Frage:
    Kurz vor Weihnachten letztes Jahr wurde von mir Schimmel in der Wohnung festgestellt, an 2 Fensterstürzen an den Seiten tauchten dunkle Flecken auf und breiteten sich im Lauf der Zeit nach oben hin aus, also hab ich dem Vermieter, einer Genossenschaft, Bescheid gegeben.

    Die Genossenschaft hat zügig Experten bestellt und die haben sich den Schaden angesehen und festgestellt, dass der Schimmel durch von aussen eindringende Feuchtigkeit entstanden ist und dringend was getan werden muss.
    Nun hat man also die Tapeten und Rigipsreste samt Putz im Sturzbogen bis runter und an einem Teil der Wand in 2 angrenzenden Zimmern entfernt.
    Es geht um ein Kinderzimmer und das Wohnzimmer.
    Erste Versuche der Feuchte Herr zu werden bestand in der Aufstellung eines Luftentfeuchters, brachte jedoch gar nichts...Feuchte an den Wänden 97%. Also hat man zwei sehr laute Bau-Trocknungsgeräte aufgestellt, die liefen jetzt gute 2 Monate 12-14h am Tag und die Feuchte ist besser, in einem Raum 13% und im Kinderzimmer knapp 45%.
    Laut Aussage der Baufirma und des Schimmelexperten genügt das für die weitere Arbeit an den Wänden. Man versprach eine völlige Wiedererstellung des Zustands, also neu verputzen, Rigips mit Dämmung,Tapeten und neu streichen.
    Inzwischen wurde der Schaden an der Hauswand repariert, neue Dachrinne, Riss ist zu, alles ok also kann nichts mehr passieren.

    Habe ich Anspruch auf Minderung der Miete bzw. finanzielle Entschädigung im Nachhinein noch?
    Man sagt, die Stromkosten werden erstattet, die Trockner hätten eigene Zähler, und seit knapp einem Monat warte ich auf Weiterführung der Arbeiten bzw Renovierung durch Baufirma. Im Augenblick rührt sich einfach nichts.

    Hat jemand einen Rat für mich? Ich habe die Miete nicht gemindert weil ich mit der Genossenschaft sehr gut klar komme und selbst (Kautions-)Anteile besitze.

    Gruß N

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