Hallo bin neu hier und hab ein kleines Problem.
Also hab zum 31.03.2014 gekündigt und im Mietvertrag steht bei Beendigung der Mietvertrag " bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume im sauberen Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter zurückzugeben. Nach Räumung ist der Vermieter nach Ankündigung berechtigt, die mietsache auf Kosten des Mieters zu öffnen, zu reinigen, zurückgelassenen einzelne Gegenstände zu verwahren und wertlose Gerümpel zu vernichten". Es gibt eine weitere Klausel in der steht " die Mieter tragen die kosten der Schönheitsreparaturen"
Jetzt ist meine Frage muss ich Schönheitsreparaturen vornehmen oder nicht
...müssen laut aktueller Rechtslage beim Auszug nicht mehr ausgeführt werden soweit ich informiert bin.
Das wurde sogar angefochten, wenn es (unrechtmässig) in Mietvertrag steht.
Das Hauptproblem liegt dabei bei deiner Unterschrift...du hast es unterschrieben und darauf berufen sich die Vermieter.
Ich schliesse mich der Aussage von Berny an. Wer die Musik, bestellt hat bezahlt sie auch.
Ich kann mich an Zeiten erinnern als Wohnungen entweder neu tapeziert und/oder wieder und wieder gestrichen werden mussten bis der Vermieter endlich zufrieden war. Gut dass das vorbei ist.