Beiträge von Lugens

    Hallo miteinander,
    ich habe folgendes Problem:

    Ich bin zusammen mit meiner Freundin im Februar letzen Jahres in eine Altbauwohnung gezogen.
    An der Nordseite der Wohnung befinden sich drei ältere Holzfenster welche größtenteils undicht sind und bei Temperaturen unterhalb von 5°C beschlagen, wenns noch kälter wird bilden sich dort gelegentlich auch Eisblumen.

    Bei der Übergabe haben wir dieses Problem schon angesprochen, da uns die Vormieter gewartet hatten und es ist im Übergabeprotokoll auch vermerkt das die Fenster gemacht werden müssen.

    Ganz genau steht dort folgendes: „4. und 5. Zimmer Fenster undicht und Beseitigung der Mängel durch den Vermieter erfolgt bis zum 31.03.2013 für weitere Mängel / Fenster im Sommer.“

    Leider haben wir es versäumt auf eine Jahreszahl zu drängen.
    Daher nun meine Frage, ist es unbedingt notwendig, dass dort eine Jahreszahl steht oder sollte es selbstverständlich sein wenn der Vertrag Ende Februar 2013 unterschrieben wird das auch der Sommer 2013 gemeint ist?

    Ich habe den Vermieter im letzen Jahr natürlich mehrfach genervt und nach dem aktuellen Stand gefragt, er hat uns allerdings stets hingehalten und es kamen Aussagen wie „ich bin hier aktuell mit Fensterbaufirmen im Gespräch und komme zeitnah auf diese Angelegenheit zurück.“ oder „....kann dieser Punkt erst ab Mitte August geklärt werden.“

    Naja, Ihr könnt es euch denken, es ist nichts mehr passiert.
    Vor zwei Wochen habe ich erneut eine Mail mit meinem Anliegen verfasst und bisher noch keine Antwort erhalten.

    Wie soll ich mich nun verhalten? Wie belastbar ist der Zusatz „Sommer“ und besteht hier die Möglichkeit einer Mietminderung da der Vermieter seiner Verpflichtung nicht nach gekommen ist?
    Ich mein, wir wollen keine Kündigung provozieren sondern bis spätestens August neue Fenster haben.

    Besten Dank für Eure Antworten.
    Steve

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