Beiträge von corvex

    Okay, bedeutet das ich muss nach 4 Jahren wohnen nur "Küche, Bad und Dusche" streichen? Ist das nun "schwammig" weil "je nach Grad..." oder ist das gültig weil "Im Allgemeinen"

    Sorry, kann dieses Vertragsdeutsch nicht interpretieren.

    Naja, klar versucht man immer zu feilschen. Leider herrscht bei Mieter vs. Vermieter immer ein recht harsches Verhältnis. War hier nicht anders. Leider muss da jeder sehen wo er bleibt. Auch bei mir gab es "versteckte", nicht unerhebliche Kosten (wie z.b. das Namensschild das in extra goldenem Rahmen stecken musste). Daher die Intention.

    Hallo Gemeinde,

    ich ziehe ende April aus und habe eine frage ob ich Streichen muss. Der Vermieter ist der Meinung ich muss streichen, aber ich habe gehört das es da Gerichtsurteile gab. Ich werde insgesamt genau 4 Jahre in der Wohnung verbracht haben und fragen mich nun ob ich streichen muss. Die Wände sind alle weiß. Natürlich sind hier und da kleine Abnutzungsspuren zu sehen (Geflickte Bohrlöscher die einen Tick dunkler sind als die weiße Wandfarbe, kleine Löcher von Nägeln, hier und da ein kleiner grauer Strich von einem Schuh, und ein kleiner Wasserfleck (leicht bräunlich, ca 5cm weil die Pflanze zu nah an der Wand stand). Also wenn Streichen dann müsste man nur einmal drüber weil kaum was zu sehen ist.

    Nun zu meinem Mietvertrag. Da drin findet sich folgendes

    Zitat

    §8 "Gebrauch und Pflege der Mieträume, Schönheitsreperaturen"

    Der Mieter ist verpflichtet, die während des Mietverhältnisses erforderlichen Schönheitsreperaturen auf eigene Kosten durchzuführen.
    Die Schönheitsreperaturen sind fachgerecht auszuführen und umfassen das Tapezieren, Ansreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.

    (1) Im Allgemeinen werden Schönheitsreperaturen in den Mieträumen -jeweils gerechnet ab Mietbeginn- in folgenden Zeitabständen fällig:

    in Küchen, Bädern und Duschen ca alle 3 Jahre je nach Grad der Abnutzung
    in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten ca alle 5 Jahre je nach Grad der Abnutzung
    in anderen Nebenräumen ca alle 7 Jahre je nach Grad der Abnutzung

    (2) Hat sich der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreperaturen verpflichtet, und beabsichtigt der Vermiter, nach Beendigung des Mietverhältnisses bauliche Veränderungen, insbesondere Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, ist der Mieter zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung anstelle der geschuldetetn Leistung verpflichtet

    Ferner steht im Absatz

    Zitat

    §19 Rückgabe der Mietsache

    (1) Bei Ende des Mietvertrages hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Insbesondere sind hier die Küchenschränke evtl. begehbare Schränke und mitvermietete Geräte, wie Kühl- und Gefrierschränke, Herde, als auch Mikrowellen und Spülmaschinen gemeint. Darüber hinaus sollten die Fußböden, Fenster und sämtliche Sanitärobjekte, als auch Entlüftungsanlagen im Bad sauber an den Vermieter übergeben werden.
    Alle Schlüssel, auch vom Mieter selbst beschaffen sind dem Vermiter zu übergeben.
    Der Mieter haftet für alle Schäden, die dem Vermieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen
    ......

    Sonst steht bezüglich der Renovierung nichts im Mietvertrag.

    Zudem war heute eine Vorabnahme in der es Hauptsächlich um technische Schäden ging und da stand schon drin es muss überall eine

    Zitat

    "fachgerechte malertechnische Farberneuerung"

    stattfinden. Ich habe das Protokoll unterschrieben und unter meine Unterschrift geschrieben

    Zitat

    "unter Vorbehalt der maltertechnischen Farberneuerung. Klärung mit HV"

    .


    Kann mir jemand sagen ob

    - ich auf jeden Fall streichen muss
    - ich eine Chance habe das Streichen zu umgehen (die Wohung sieht wirklich 90% ungenutzt aus), und auf welche Gerichtsurteile ich mich da beziehen kann
    - sich ein Anwalt lohnt


    Vieeeelen vielen dank schon mal für das lesen!

    Grüße
    Martin

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!