Beiträge von Mullewappe

    Hallo,

    2011 habe ich in einer Mietwohnung gewohnt.
    Im Februar 2013 habe ich eine Mahnung, über die Nebenkosten von 2011, erhalten.
    Nebenbei, die Mahnung wurde an eine Adresse (meine Eltern) gesendet wo ich zu dem Zeitpunkt nicht gemeldet war.
    Eine aufgeschlüsselte Rechnung habe ich vorher nicht bekommen.
    Ich habe einen schriftlichen Einspruch an den Vermieter gesendet und um Aufschlüsselung der Nebenkosten gebeten.
    Weiterhin habe ich meine aktuelle Adresse angegeben.
    Nach ca. 3 Monaten kam eine erneute Mahnung, an die Adresse meiner Eltern, ohne auf mein Schreiben ein zu gehen.
    Ich habe erneut schriftlich Einspruch eingelegt.
    Und es kam erneut eine Mahnung, an die Adresse meiner Eltern, ohne auf meine Schreiben ein zu gehen.

    Nachdem ich wieder schriftlich Einspruch eingelegt habe, habe ich jetzt ein Schreiben an meine aktuelle Adresse erhalten.
    Mit einer aufgeschlüsselten Nebenkostenabrechnung wo handschriftlich einige Posten gestrichen worden sind, wodurch sich der Betrag von ca. 450 EUR auf ca. 260 EUR reduziert hat.
    Dies sei mit der Begründung geschehen, dass der Vermieter nicht genügend Zeit hatte sich mit dem Fall zu befassen.
    Weiterhin setzt mir der Vermieter eine sofortige Frist zur bezahlung, weil er sonst den Fall an seine Rechtsabteilung übergeben würde.

    Nun habe ich gelesen, dass für 2011 eine Frist bis zum 31.12.12 besteht, um die Nebenkosten ein zu fordern und ich bin mir nicht sicher, wie ich mich verhalten soll.

    Vielen Dank für die Antworten

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