Beiträge von mengin

    Hallo, lieben Dank für die Antwort. Gibt es dazu denn einen Gesetzestext?

    Ich wohne nun 5 Jahre in der Wohnung und nun will er die Miete erhöhen...erst nur so, jetzt mit der Terrasse....ärgert mich.

    LG


    Der Vermieter kann 25 % - 50 % der Fläche von Balkon oder Terrasse zur Wohnfläche rechnen.

    Aber nicht nachträglich. Wenn hätte er das schon bei Vertragsabschluß tun müssen.

    Hallo zusammen, mein Vermieter hat mir eine Mieterhöhung geschickt. Der habe ich widersprochen, weil der Mietspiegel schon überschritten wurde. Jetzt sagt er, dass er die Terrasse als Wohnfläche in die Berechnung darlegen kann und fordert 1/4 qm der Dachterasse an.

    Was meint Ihr, geht das?

    Vielen Dank, Gruß

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