Beiträge von Rappelkiste

    Hallo,
    wir sind ein gemeinnütziger Verein für Kinderbetreuung. Zwei Vormittage in der Woche haben wir bei der evangelischen Kirche einen Raum mit Garten gemietet um unsere 12 Kinder von zwei Erzieherinnen betreuen zu lassen. Der Mietvertrag kann in den ersten 3 Werktagen zum Monatsende auf Beschluss des Kirchenvorstandes gekündigt werden.
    Nun wurde am Samstag ein Kirchenasyl gestartet und wir stehen mit unseren 12 Kindern quasi auf der Straße oder müssen in den Nachbarort fahren. Dort hat die Kirche auch noch Räumlichkeiten aber diese sind nicht für Kleinkinderziehung geeignet.
    Wir haben aktuell noch keine Kündigung, können aber die Räumlichkeiten aufgrund der Nutzungsänderung und dort nun herrschenden hygienischen Bedingungen für eine Kleinkinderziehung nicht weiter nutzen.

    Da wir von der evangelischen Kirche keine weitere Unterstützung bekommen haben wir ein Notfallgesuch an die Gemeinde eingereicht.

    Meine Frage ganz konkret: Welche Mittel stehen uns hier zur Verfügung? Wer trägt die Kosten für den doppelten Umzug, die Arbeitsstunden die wir hier rein stecken müssen? Gibt es Anspruch auf Entschädigung? Müssen wir uns das einfach so bieten lassen?

    Vielen Dank

    Alle Kinder der Rappelkiste

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