Unter welchen Voraussetzungen kann Vermieter Zutritt zur Wohnung verlangen?
Im konkreten Fall hat die Hausverwaltung des Hauseigentümers eine Besichtigung
aller Wohnungen der Wohnanlage zusammen mit einem sog. Bausachverständigen
angekündigt. Diese Ankündigung erfolgte ohne weitere Begründung, ob der sog.
Sachverständige wegen vermuteter oder tatsächlicher Baumängel gleich alle
Wohnungen begutachten müsse. Kann man dieses Zutrittsverlangen verweigern,
wenn nicht konkret begründet wird, weshalb die Hausverwaltung zusammen mit
einem Bausachverständigen die Wohnungen inspizieren müsse?
Manchmal werden Bausachverständige von Eigentümern auch für die Erstellung
von Wertgutachten über das ganze Haus (z.B. für bevorstehenden Verkauf einer
Anlage) eingesetzt. Ist der Vermieter auch in diesem Fall zum Wohnungszutritt
berechtigt - oder ergeben sich Anhaltspunkte für Wertschätzung eines Hauses
nicht auch durch äußeren Augenschein sowie durch Bebauungspläne bei Erstellung
der Anlage? Und kann man sich dann auch auf letzteres berufen und Wohnungszutritt
ebenfalls verweigern als Mieter?
Beiträge von frankieboy
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