Hallo,
Ich habe folgendes Problem: Wir haben vor 3 Jahren einen Staffelmietvertrag abgeschlossen, der festlegt, dass wir erstmals im Juli 2015 - also in einem Jahr - kuendigen koennen.
Nun wurde ich aber von meiner auslaendischen Firma ab Juli diesen jahres wieder zurueck ins Ausland gerufen und muss den Mietvertrag vorzeitig kuendigen.
Deer Vermieter hat sich mit einer vorzeitigen Kuendigung einverstanden erklaert, verlangt aber, dass wir einen Nachmieter stellen, der die gleichen Konditionen (Staffelmiete) akzeptiert.
Frage: Wenn ein Arbeitsvertrag im Ausland - und der dadurch bedingt Umzug - ein gueltiger ausserordentlicher Kuendigungsgrund ist, bin ich dann verpflichtet, einen Nachmieter zu stellen?
Vielen Dank fuer Ihre Antwort!
discovolante