Beiträge von finnbob

    Die Auffassung von Andreas ist mir sehr sympathisch ;)
    Mal im Ernst: Wir sind äußerst pfleglich mit der Mietsache umgegangen, so dass wir mit sehr gutem Gewissen sagen können, dass grundsätzlich überhaupt keine Renovierungsbedürftigkeit besteht. Es sind Abnutzungsspuren vorhanden, die sich aber auf das, nach 2,5 Jahren übliche, Maß reduzieren.

    Da die Formulierungen im Mietvertrag unglücklich und die Sache ohnehin diffizil ist, habe ich der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter (= mehr oder weniger derselbe Verein), ja extra das Angebot unterbreitet, dass wir uns einigen. Ich hätte also sogar das eine oder andere gemacht.... Leider will man das nicht, sondern stellt die Maximalforderung das Haus komplett zu renovieren.

    Entweder bluffen die, oder aber man ist dort von der Richtigkeit der Rechtsauffasung so sehr überzeugt, als dass man es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen will. Auch okay, könnte ja sogar ein wenig Spannung bringen.

    Bedauerlicher Weise müsss ich dann aber wohl auch bis zur Klärung auf die Rückzahlung der Kaution warten, bzw. ist ja zu befürchten, dass die Hausverwaltung die Kosten für die aus ihrer Sicht notwendige Renovierung mit der Kaution zu verrechnen gedenkt. Und das stört mich wirklich sehr.

    Hallo Andreas,

    nach der Vorabnahme wurde mir von der Hausverwaltung zunächst mündlich mitgeteilt, wir hätten das ganze Haus zu renovieren. Auf meine Bitte hin mir das noch einmal schriftlich zu bestätigen erhielt ich auch diese Bestätigung mit dem Hinweis auf § 9 des Mietvertrages. Meine nochmalige Nachfrage (schriftlich), ob ich die Vorschrift des Mietvertrages zu den Schönheitsreparaturen also so zu verstehen hätte, dass bei Auszug IMMER Schönheitsreparaturen durchzuführen seien, wurde ebenfalls schriftlich mit einem "Ja" beantwortet.

    Aus meiner Sicht bringt die Hausverwaltung hier doch deutlich zum Ausdruck, dass man der Auffassung ist, eine Endrenovierung sei zwingend erforderlich, weil ich Mietvertrag angeblich so vereinbart.....

    Hallo allerseits,

    unser Auszug naht und ich habe mit der Hausverwaltung einen Vorabtermin vereinbart.
    Dieser lief sehr kurz ab, der Mitarbeiter der Hausverwaltung stellte fest, dass wir das ganze Haus komplett zu renovieren haben.

    Heute schrieb ich die Hausverwaltung noch einmal per Mail an und stellte fest, dass Schönheitsreparaturen nach 2,5 Jahren ja grundsätzlich noch nicht fällig sind und sich etwas anderes nur dann ergibt, wenn es Abnutzungsspuren gäbe, die über denen eines vertragsgemäßen Gebrauches hinausgingen.
    Ich bat die Hausverwaltung darum, mir nochmals schriftlich zu bestätigen, dass das ganze Haus aus deren Sicht renoviert werden muss.

    Daraufhin erhielt ich eine Nachricht, in der ich auf § 9 (siehe mein ersters Posting ganz oben) des Mietvertrages verwiesen wurde:

    "Schönheitsreparaturen sind bei Auszug durchzuführen, dieses können Sie in Ihrem Mietvertrag unter dem § 9 noch einmal nachlesen."

    Ein wenig verwundert fragte ich nochmals bei der Hausverwaltung nach, ob der § 9 des Mietvertrages dahingehend zu verstehen sei, dass Schönheitsreparaturen bei Auszug immer durchzuführen sind....

    Ich bekam eine süffisante und kurze Antwort: "genau so ist § 9 zu verstehen".


    Jetzt meine Frage: Wenn der § 9 des Mietvertrages so zu verstehen ist, dass bei Auszug immer Schönheitsreparaturen durchzuführen sind, was mir die Hausverwaltung ja heute schriftlich bestätigt hat, dann handelt es sich doch vorliegend, für mein Verständnis, um eine "Endrenovierungsklausel".... Ich soll bei Auszug immer renovieren müssen, ohne Rücksicht auf Fristen und auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung.
    Aus meiner Sicht war der § 9, insbesondere die Ziffer 3. ohnehin schon unglücklich und míßverständlich formuliert. Reicht die Bestätigung der Hausverwaltung (schriftlich per Mail) aus, um argumentieren zu können, dass die gesamte Klausel zu den Schönheitsreparaturen ungültig ist, weil ich wegen der aus Vermietersicht bestehenden Verpflichtung zur Endrenovierung, unangemessen benachteiligt bin?

    Wie soll ich mich verhalten? Die Hausverwaltung besteht weiter darauf, dass ich alles renovieren muss, ich bin der Auffassung, dass das Haus völlig i.O. ist und lediglich die üblichen Gebrauchsspuren aufweist, die nach 2,5 Jahren üblich sind.

    Danke für Ihre/eure Anmerkungen und ein schönes Wochenende.

    Finnbob

    Hallo Berny,

    das Haus war zum Zeitpunkt unseres Einzuges nagelneu. Es gibt ein "Übergabeprotokoll" in dem aber nur steht, dass im jeweiligen rahm Malerfließ an der Wand ist, de Wände weiß gestrichen sind und der Fußboden gefliest bzw. mit Laminat ausgestattet ist. Wir haben bestätigt, dass kein Mängel vorhanden sind. Das war es dann auch schon.

    Aber, wie gesagt, es war komplett neu.

    Hallo Kolinum,

    vielen Dank soweit.

    Wann besteht denn, losgelöst von meinem konkreten Fall, d.h. abstrakt ein
    "Renovierungsbedarf"?
    Anders gefragt: Müssen Spuren im "normalen Rahmen", d.h. nach Nutzung über 32 Monate alle beseitigt werden, das Haus also komplett renoviert übergeben werden oder dürfen normale Abnutzungsspuren, die typischer Weise bei Gebrauch der Mietsache entstehen, vorhanden sein....

    Hallo,

    bei der Internetrecherche bin ich auf dieses Forum aufmerksam geworden und melde mich sozusagen als "Frischling" gleich mit einer Frage. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

    Ich werde nach 2 Jahren und 7 Monaten aus einem gemieteten Haus (Erstbezug) ausziehen.
    Im Mietvertrag findet sich zu den Schönheitsreparaturen die folgende Formulierung:

    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
    § 9 Schönheitsreparaturen

    1. Die regelmässigen Schönheitsreparaturen während der Mietzeit übernimmt auf eigene Kosten der Mieter.

    2. Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere das Anstreichen der Wände und Decken.

    3. Die Schönheitsreparaturen sind je nach Art der Mieträume bei tatsächlichem Renovierungsbedarf vorzunehmen. Erfahrungsgemäß und in den meisten Fällen ist bei Auszug eine Renovierung aller Räume erforderlich.


    § 23 Rückgabe der Mietsache

    1. Bei Vertragende hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben. Die bis dahin fälligen Schönheitsreparaturen (vgl. § 9) müssen ausgeführt sein.

    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Weitere Regelungen zu Schönheitsreparaturen finden sich im Vertrag nicht.

    Mein Frage ist nun, was diese Regelungen konkret für mich bedeuten. Die Wände waren bei unserem Einzug mit Malerfließ ausgestattet und weiß gestrichen. Das ist immer noch so. Die Abnutzung ist nicht übermässig, sondern eher unterdurchschnittlich, aber das ist ja immer sehr subjektiv. Wir haben keine Wand farblich gestaltet, es ist also alles immer noch weiß.

    Da wir nach gut 2,5 Jahren nun ausziehen, frage ich mich was ich renovieren muss. Einerseits spricht der Vertrag davon, dass Schönheitsreparaturen nur bei tatsächlichem Renovierungsbedarf auszuführen sind, andererseits unterstellt die Formulierung, dass "in den meisten Fällen" und "erfahrungsgemäß" eine "Renovierung aller Räume erforderlich sein soll". Ich empfinde diese Regelung für mich als völlig unklar.

    Muss ich bei Auszug das Haus wieder in einen Zustand zurückversetzen, der dem bei Einzug (Erstbezug) entspricht? Oder dürfen "normale" Abnutzungsspuren" durchaus vorhanden sein.

    Vielen Dank für Eure Anregungen schon jetzt.

    Grüße

    Finn

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