Hallo liebe Forumsmitglieder!
Ich bin zum ersten Mal hier und hoffe, dass ich mit meiner Frage im richtigen Unterforum gelandet bin.
Leider haben wir ein Problem, wo wir nicht wirklich fündig geworden sind im www...
Seit dem 01.07. haben wir einen Mietvertrag für eine neue 180 qm Wohnung. Die Wohnung wurde von uns in einem "Sammeltermin", noch völlig bewohnt, besichtigt und uns wurde erklärt, dass die Wohnung renoviert und mit gereinigten Decken (Vormieter waren sehr starke Raucher) übergeben wird. Den Schlüssel erhielten wir am 01.07., konnten jedoch erst am 02.07. einen Übergabetermin mit der Vermieterin vereinbaren. Zu unserer Überraschung war vom Vormieter nichts gemacht in der Wohnung. Die Decken vergilbt und durchlöchert, die Wände nicht weiß, sondern ein "leuchtendes Nikotingelb" (ALLE Wände!!), Treppe und Rollokästen beschädigt und Teile des Badezimmerinterieurs fehlten, bzw. waren ebenfalls beschädigt. Natürlich haben wir dies alles fotodokumentiert. Die Vermietern beschuldigt nun den Vormieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen zu sein (in einer sehr unschönen Szene bei der mit uns vereinbarten Wohnungsübergabe, bei der der Vormieter dann aufeinmal auch anwesend war...). Dieser geht jetzt davon aus, dass die Vermieterin ihm eine angemessene Nachfrist zur Renovierung einräumen muss. Nun reicht aber ein einfaches "Streichen" aufgrund des Nikotins an den Wänden und den Decken nicht aus, vielmehr müssen die Wände in diesen 180qm mit entsprechender (und teurer!) Sperrfarbe gestrichen werden. Dies wurde auch von einem hinzugezogenen Malermeister bestätigt. Die Vermieterin geht davon aus, dass der Vormieter auch ohnehin nicht in der Lage ist, die Renovierung in angemessener Art zu leisten. Daher lehnte sie sein Verlangen nach einer Nachfrist ab und sicherte uns eine Renovierung durch entsprechende Fachbetriebe zu. Dies ist ja so weit auch ganz schön, ABER: Wir können jetzt dort nicht einziehen, Umzugsunternehmen, Helfer alles musste abgesagt werden, wer trägt die Kosten?
Wir haben einen Nachmieter zum 01.08. Wenn wir nicht zeitnah in die neue Wohnung können, was dann?
Wenn die Vermieterin nun tatsächlich zur Einräumung einer Nachfrist verpflichtet ist und diese (wieder Erwarten, dass tatsächlich renoviert wird)einhalten will, um bei einem Prozess bessere Karten gegenüber dem alten Mieter zu haben, wie lange müssen wir dann noch "warten" bis sie uns einen definitiven Termin zum Einzug zusagen muss?
Wir möchten uns ungern direkt mit der neuen Vermieterin vor dem Richter oder beim Anwalt treffen, da es definitiv nicht ihre Schuld ist und sie im bisherigen Verlauf den Eindruck vermittelt hat, dass sie definitiv alles unternehmen will, um die Wohnung in den vereinbarten Zustand zu bringen. Nun hoffen wir daher, dass sich die Dinge zeitnah klären, nichts desto trotz, wollten wir eigentlich heute umgezogen sein und sitzen jetzt hier und wissen noch nicht mal wie lange noch...
Kann uns jemand einen Tipp geben, was wir jetzt zu beachten und wie wir uns zu verhalten haben?
Ganz lieben Dank und viele Grüße
Irmi