Beiträge von childintime

    Ohne ein klärendes Gespräch bei der Hausverwaltung geht nichts. Was wollen Sie eigentlich? Sie wünschen hier von fremden Leuten eine Art Persilschein. Bloß mit den Verantwortlichen nicht reden. Aber Sie müssen nicht, dann lassen Sie es eben und hadern weiter.
    Jedem das Seine.

    Ich *habe* mehrmals mit der HV gesprochen, wie man meinem Beitrag unschwer entnehmen kann. Zu einem "klärenden Gespräch" gehört aber nicht nur eine höfliche Frage, sondern auch auch eine klärende Antwort, und die habe ich nicht erhalten - wie man meinem Beitrag ebenfalls entnehmen kann.

    Was ich wollte, kann ich in einem Satz sagen: Ich wollte etwas Unterstützung bei der Klärung einer einfachen Frage. Da diese hier offensichtlich nicht zu finden ist, entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihre Zeit in Anspruch genommen habe.

    Danke für die Antwort.


    Richtig! Dir ist die Einsichtnahme während der Bürozeiten bei der Verwaltung möglich zu machen, mehr nicht.

    Ist nicht in einem BGH-Urteil zu diesem Thema die Rede von "Angabe und Erläuterung" der Umlageschlüssel? Ich zweifle ja die Höhe der einzelnen Beträge zunächst nicht an, sondern möchte nur die Richtigkeit der Umlage nachvollziehen können.

    Was soll das bringen? Diese Berechnung wird nur bei einer Zentalheizung angewandt, nicht bei einer reinen Ölversorgung für Einzelöfen.

    Frag doch nicht mich! Ich versuche nur, in den mit vorliegenden nackten Zahlen irgendeinen Sinn zu erkennen, und da sind mir halt die Gradtagzahlen eingefallen. Wie gesagt, der Betrag ist mit keinem Wort erläutert.

    Dieses Wissen ist falsch. Wenn du der Meinung bist, dass die Abrechnung falsch ist, dann hättest du dich kümmern müssen und die Fehler anhand der Unterlagen, in die du Einsicht nehmen konntest, angeben.

    Dann sitz nicht am PC rum, sondern mach dich auf den Weg zur Verwaltung und lass dir die Unterlagen zu der Abrechnung zeigen. Mach Fotos oder Kopien davon.


    Nochmal: Es geht zunächst nicht um Belegeinsicht, sondern erstmal darum, die Abrechnung an sich überhaupt nachvollziehen zu können. Dass ich zur *Beleg*-Einsicht dort erscheinen kann, ist mir schon klar. Aber bevor ich mir (schwerbehindert) diesen Weg antue, möchte ist erstmal wissen, ob eine Abrechnung, die lediglich Beträge (bei den Heizkosten) und Schlüssel (bei den anderen Kosten) nennt, aber nicht erklärt, überhaupt zulässig ist.

    Von "Fehlern", die ich angeben soll, kann ich ja erst dann reden, wenn ich die Zahlen kontrollieren kann, ok?

    Hallo, liebe Foristen!

    Ich bin am 15. Juni 2012 aus meiner vorherigen Wohnung ausgezogen. Der Abrechnungszeitraum endete am 30. April 2012. Die Abrechnung für die Zeit vom 1. Mai 2012 bis zum 15. Juni 2012 habe ich im Januar 2014 erhalten, aber ich kann sie nicht nachvollziehen. Im Einzelnen:

    - Die Umlage personenbezogener Kosten erfolgte anhand des Schlüssels 29/130. Wir waren zu zweit, insgesamt wohnten neun oder zehn Personen im Haus (darunter ein Kleinkind).

    - Beim Auszug wurde der Heizölbestand abgelesen (Einzelöfen mit zentraler Ölversorgung). In der Abrechnung steht ein nicht näher erläuterter Heizkostenbetrag; die Ablesung wurde nicht berücksichtigt. Angegeben waren lediglich (nicht näher belegte) Gesamt-Ölkosten (in EUR) und der auf uns entfallende Anteil (in EUR), der aber auch nach VDI-Gradtagzahlentabelle deutlich zu hoch ist.

    - Auf meine mehrfach vorgebrachte Bitte um Erläuterung der verwendeten Schlüssel lautete die monotone Antwort immer wieder, ich solle doch zur Belegeinsicht zur Hausverwaltung kommen.

    - Am 18. Februar 2014 habe ich der Hausverwaltung erklärt, dass ich die Abrechnung ohne Erklärung der verwendeten Schlüssel nicht akzeptiere; seitdem habe ich nichts mehr gehört.


    Meine Fragen dazu:
    - Kann ich erwarten, dass die Hausverwaltung die verwendeten Schlüssel erklärt?
    - Können die Heizkosten trotz Ablesung beim Auszug nach Gradtagzahlen abgerechnet werden?
    - Wenn ja: Welche Gradtagzahlentabelle ist maßgeblich?
    - Es ist mir bekannt, dass der Mieter keine Nachforderungen akzeptieren muss, wenn ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode keine gültige Abrechnung vorgelegt wird; ich erwarte aber eine Rückzahlung. Was gibt es hier zu beachten?

    Für jede Hilfe bedanke ich mich im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen


    Peter

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!