Hallo, liebe Foristen!
Ich bin am 15. Juni 2012 aus meiner vorherigen Wohnung ausgezogen. Der Abrechnungszeitraum endete am 30. April 2012. Die Abrechnung für die Zeit vom 1. Mai 2012 bis zum 15. Juni 2012 habe ich im Januar 2014 erhalten, aber ich kann sie nicht nachvollziehen. Im Einzelnen:
- Die Umlage personenbezogener Kosten erfolgte anhand des Schlüssels 29/130. Wir waren zu zweit, insgesamt wohnten neun oder zehn Personen im Haus (darunter ein Kleinkind).
- Beim Auszug wurde der Heizölbestand abgelesen (Einzelöfen mit zentraler Ölversorgung). In der Abrechnung steht ein nicht näher erläuterter Heizkostenbetrag; die Ablesung wurde nicht berücksichtigt. Angegeben waren lediglich (nicht näher belegte) Gesamt-Ölkosten (in EUR) und der auf uns entfallende Anteil (in EUR), der aber auch nach VDI-Gradtagzahlentabelle deutlich zu hoch ist.
- Auf meine mehrfach vorgebrachte Bitte um Erläuterung der verwendeten Schlüssel lautete die monotone Antwort immer wieder, ich solle doch zur Belegeinsicht zur Hausverwaltung kommen.
- Am 18. Februar 2014 habe ich der Hausverwaltung erklärt, dass ich die Abrechnung ohne Erklärung der verwendeten Schlüssel nicht akzeptiere; seitdem habe ich nichts mehr gehört.
Meine Fragen dazu:
- Kann ich erwarten, dass die Hausverwaltung die verwendeten Schlüssel erklärt?
- Können die Heizkosten trotz Ablesung beim Auszug nach Gradtagzahlen abgerechnet werden?
- Wenn ja: Welche Gradtagzahlentabelle ist maßgeblich?
- Es ist mir bekannt, dass der Mieter keine Nachforderungen akzeptieren muss, wenn ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode keine gültige Abrechnung vorgelegt wird; ich erwarte aber eine Rückzahlung. Was gibt es hier zu beachten?
Für jede Hilfe bedanke ich mich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Peter