Der Post ist mir zu lang zum lesen.
Das Lesen des ersten Absatzes sagt mir aber alles: Die Wohnung/das Haus wurde verkauft, und der neue Eigentümer will einen neuen Mitevertrag abschließen.
Wenn man ein klein wenig Energie aufwenden würde mit der Google-Suche "Mietvertrag Verkauf Wohnung", dann findet man in den ersten 3 Anzeige-Ergebnisse alles, was man wissen muss.
1. Kauf bricht NICHT Miete (GESETZ!)
2. daher bleibt der alte Mietvertrag weiterhin gültig
3. Der Käufer muss den alten Mietvertrag zu den damals vereinbarten Kondotionen übernehmen
4. es ist in keiner Weise notwendig, einen neuen Mietvertrag abzuschließen oder einen Nachtrag zu verfassen, da der alte weiterhin gültig ist und der neue Eigentümer sich an diesem zu halen hat.
5. Somit kann der Mieter auch in 50 Jahren noch - sollte er solange leben - auch wenn das Haus 30 mal verkauft wurde, mit seinem alten Mietvertrag von vor 50 Jahren leben (Er kann ja z. B. als erbender Sohn in den Mietvertrag der gestorbenen Eltern eingetreten sein).
Jeder Versuch einen neuen Mietvertrag abzuschließen ist nur zum Nachteil des Mieters, da die alten Verträge jede Menge heute ungültige Klauseln enthalten und an Stelle deren die sehr mieterfreundliche gesetzliche Regelung treten.