Beiträge von AndreasC1977

    Also, wenn ich Tipps gebe, dann haben die auch Hand und Fuß. Ich habe nichts davon, Halbwissen oder Halbwahrheiten zu verbreiten. Entweder man nimmt meine Tipps an, oder nicht und läuft durch ein Minenfeld.

    Die "Auge um Auge, Zahn um Zahn"-Taktik führt nur dazu, dass Du selber abgemahnt wirst und irgendwann die fritslose Kündigung erhälst.

    Du kannst nur bezeugte Lärmprotokolle schreiben und Miete mindern. Wegen einer berechtigten Mietminderung DARF man Dir nicht kündigen. Die Kündigung müsste dann gerichtlich durchgesetzt werden, und da wird der Vermieter spätestens in der Berufung verlieren.
    Denn wenn Du die Lärmbelästigung odentlich protokollierst und auch dokumentierst, kann Dir kein Mensch was.

    Zudem hast Du noch zwei Hilfsmittel: Polizei und Ordnungsamt.
    Ruf die Polizei, und nicht nur rufen, sondern auch darauf bestehen, dass eine Anzeige aufgenommen wird. Wenn Du nicht darauf bestehst, wird das Erscheinen der Polizei nicht einmal protokolliert.
    Beim Ordnungsamt must Du auch eine Anzeige aufgeben. Denn ein Verstoß gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz wird der Vermieter ein Bußgeld zahlen müssen. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass Ruhe im Haus herrscht.
    Er wird dann ganz schnell agieren.

    Nur wie gesagt: von Nichts kommt nichts. Du musst Deinen Hintern bewegen und was für Dein Recht tun.
    Der Gesetzgeber steht auf Deiner Seite. Auch wenn Du das nicht glaubst.
    Zumindest, wenn es die Lärmbelästigung wirklich gibt.
    Dokumentieren und protokollieren. Und Anzeigen.

    Und ja, das weiß ich so genau, weil ich in einem 60-WE-Haus eine Terrormieterin hatte... die ist erfolgreich rausgeklagt worden... aufgrund von Protokollen EINES Mieters, die auch von anderen Mietern bezeugt wurden.

    Hau-Ruck-Rache-Aktionen solltest Du vermeiden. Das geht nach hinten los.

    Hallo Adipics,

    als erfahrener Hausverwalter kann ich Dir sagen, dass Du es schwer haben wirst, etwas zu erreichen.

    Was Du dringend brauchst ist ein kontinuierlich fortgeführtes Lärmprotokoll, wo jede Ruhestörung mit den berühmten 5 w's notiert wird (wann, wer, wie, wo, warum). Am Besten tabellarisch. Und jedes Blatt unterschreiben.
    Am Besten Zeugen dafür benennen können, die das jeweils zu bezeugende auch unterschreiben und notfalls vor Gericht aussagen würden. Aber keine Gefälligkeitszeugen, sondern echte Zeugen.
    Du solltest Deinem Vermieter eine Frist setzen, den Mangel abzustellen. Sollte der Mangel nicht abgestellt werden, kannst Du Mietminderung machen. Frag dazu einen Anwalt, was da angemessen wäre.
    Wenn das so rumpelt, dass Lampen kaputt gehen, solltest Du den Lärm und die Vibrationen in DEINER Wohnung auch filmen können. Camcorder, Handycam, oder so. Aber nicht ungefragt und ohne Erlaubnis Menschen filmen. Das ist strafbar!

    Ich würde aber auf alle Fälle einen Anwalt fragen, denn eine Rechtsberatung kostet erstens nicht die Welt, und ist zweitens auch ein gutes Mittel um einen neuen Weg zu finden.

    Um eine klare Aussage treffen zu können, fehlt uns hier der Mietvertrag.
    Es gibt Mietverträge, die einen Passus enthalten, dass Kosten die einer Einheit direkt zugeordnet werden können, auch direkt von dieser zu begleichen sind.
    Dies ist in diesem Fall mit diesem Grundsteuerbescheid der Fall.
    Sollte eine sinngemäße Klausel im Mietvertrag notiert sein, darf der Vermieter die Grundsteuer aus der Betriebskostenabrechnung auskoppeln und direkt vom Mieter abkassieren.

    Gibt es eine solche Klausel nicht, gilt die Grundsteuer als in der Betriebskostenverordnung aufgeführte Position, die bei einer gültigen Abwälzungsklausel im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden kann.

    Mein Tipp als erfahrener Hausverwalter:

    Nicht hier im Forum rumfragen, sondern zu einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt gehen! Ansonsten wird es teuer!

    Meine Vermutung ist, dass der Mietvertrag unwirksam ist, also keine Zahlungsverpflichtung besteht, da der Mietgegenstand die grundlegenden Eigenschaften nicht aufweist, die zum Wohnen vorausetzung ist. Auch sollte man abklären, ob der Eigentümer die Einheit überhaupt zu Wohnzwecken vermieten darf. Es ist nämlich nicht so ohne Weiteres erlaubt, eine Gewerbefläche als Wohnung zu nutzen. Es bedarf eines Antrags auf Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt. Dass es sich hier um eine Gewerbeeinheit handelt, vermute ich aus der Beschreibung des Mietobjektes.

    Sollte der Mietvertrag wirksam sein, ist zu prüfen, wer für die Umbaumaßnahmen verantwortlich ist. Gibt es keine vertragliche Regelung, ist i. d. R. der Vermieter dafür zuständig. Einem Wohnraummieter ist es nicht zuzumuten, die Wohnung selber zu sanieren. Lediglich Schönheitsreparaturen sind auf dem Mieter umwälzbar.
    Das Verlegen von neuen Leitungen, etc. übersteigt dies jedoch immens und dürfte allein schon aus Sicherheitsgründen nicht auf einen Mieter umwälzbar sein.
    Es ist zu prüfen, ob die Nichtnutzbarkeit als Wohnung mangels grundlegender Sanitärinstallationen nicht sogar eine Mietminderung für die 2 bzw. 3 Monate nach sich ziehen kann. Wenn die Nutzbarkeit bei 0% liegt für das, was als vertragliche Nutzung vereinbart wurde, kann es sein, dass die Mietminderung bei 100 % liegt (der WARMmiete... ich kriege immer das Lachen, wenn sogar Anwälte meinen, es würde von der Kaltmiete gemindert... sowas nennt sich dann Experte).

    Dass die Fenster nicht zu öffnen sind, ist kein Mietmangel. Das hättet Ihr bei der Besichtigung sehen können.
    Das Ausbauen von Fenstern durch den Mieter finde ich übrigens SEHR Riskant. Das ist eine bauliche Änderung, die auch das Äußere des Objekts betrifft. Dafür kann ein Mieter in die Hölle kommen :D

    All dies, was ich hier resümiert habe führt nur zu einer klaren Erkenntnis: Geht zum Anwalt! Denn der Sachverhalt ist sehr kompliziert und mit viel Geld verbunden.

    VG
    Andreas

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