Also, wenn ich Tipps gebe, dann haben die auch Hand und Fuß. Ich habe nichts davon, Halbwissen oder Halbwahrheiten zu verbreiten. Entweder man nimmt meine Tipps an, oder nicht und läuft durch ein Minenfeld.
Die "Auge um Auge, Zahn um Zahn"-Taktik führt nur dazu, dass Du selber abgemahnt wirst und irgendwann die fritslose Kündigung erhälst.
Du kannst nur bezeugte Lärmprotokolle schreiben und Miete mindern. Wegen einer berechtigten Mietminderung DARF man Dir nicht kündigen. Die Kündigung müsste dann gerichtlich durchgesetzt werden, und da wird der Vermieter spätestens in der Berufung verlieren.
Denn wenn Du die Lärmbelästigung odentlich protokollierst und auch dokumentierst, kann Dir kein Mensch was.
Zudem hast Du noch zwei Hilfsmittel: Polizei und Ordnungsamt.
Ruf die Polizei, und nicht nur rufen, sondern auch darauf bestehen, dass eine Anzeige aufgenommen wird. Wenn Du nicht darauf bestehst, wird das Erscheinen der Polizei nicht einmal protokolliert.
Beim Ordnungsamt must Du auch eine Anzeige aufgeben. Denn ein Verstoß gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz wird der Vermieter ein Bußgeld zahlen müssen. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass Ruhe im Haus herrscht.
Er wird dann ganz schnell agieren.
Nur wie gesagt: von Nichts kommt nichts. Du musst Deinen Hintern bewegen und was für Dein Recht tun.
Der Gesetzgeber steht auf Deiner Seite. Auch wenn Du das nicht glaubst.
Zumindest, wenn es die Lärmbelästigung wirklich gibt.
Dokumentieren und protokollieren. Und Anzeigen.
Und ja, das weiß ich so genau, weil ich in einem 60-WE-Haus eine Terrormieterin hatte... die ist erfolgreich rausgeklagt worden... aufgrund von Protokollen EINES Mieters, die auch von anderen Mietern bezeugt wurden.
Hau-Ruck-Rache-Aktionen solltest Du vermeiden. Das geht nach hinten los.