Beiträge von AndreasC1977

    Das klingt so, als wäre die fristl. KD nicht rechtens.
    Es muss eine Abmahnung vorher geben, um dem Mieter die Chance zu geben, sich zu bessern.

    Der Vorwurf, weswegen gekündigt wird, muss dargelegt werden. Es muss der Grund klar sein, warum eine Kündigung / Mahnugn erfolgt.

    Solltest Du eine solche KD erhalten haben -> sofort zum Anwalt eine Rechtsberatung einholen. Das kostet nicht die Welt.

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem. Seit fast 4 Wochen habe ich hinter der Wand meines Schlafzimmers (Dachgeschosswohnung) Geräusche von Tieren (Grausame krächzen). Ich bin der Meinung das es Mäuse sind.


    - Ich habe 13 Jahre auf dem Land auf einem Bauernhof gelebt--- Mäuse krächzen nicht. Krächzen tun nur Vögel.
    Mäuse fiepen und rascheln, aber dier krächzen definitiv nicht. Das kann ich sagen, auch wenn ich kein Biologe oder Veterinär bin.

    Und ein Hummelnest ist dort auch. Hummeln darf man wohl nicht beseitigen. Aber die stören auch nicht. Ich hatte den Vermieter kontaktiert und ich hatte einen Schädlingsbekämpfer bestellt. Der kam und suchte Spuren. Fand welche und hat diese Säckchen im Dachboden verteilt wo die Mäuse dran gehen und nach ein paar Tagen sterben sollen. Eine Woche später war die Nachuntersuchung. Aber keine Besserung der Geräusche hinter der Wand. Ich durfte auch einen Dachdecker bestellen der auch zufällig am selben Tag der Nachuntersuchung des Schädlingsbekämpfers Zeit hatte. Der Dachdecker hatte die Dachziegel abgedeckt und die Folie aufgeschnitten. Die Beutel mit dem Gift wurden nun auch in den Hohlraum direkt eingeworfen und nicht nur wie vorher oben auf den Dachboden. Jetzt nach fast 4 Wochen höre ich immer noch diese Geräusche. Der Schädlingsbekämpfer redet sich nun raus das es Geräusche von Hummeln seien. Der Dachdecker hatte aber ein Nest gesehen. Von Mäusen nehme ich an. Ich bin jetzt im Moment noch mit meinem Vermieter Zugange um das endlich mal zu beenden mit den Geräuschen. Ich schlafe seit fast vier Wochen im Wohnzimmer auf dem Sofa oder mal auf einer Matratze auf dem Boden. Wie sieht es nun aus. Darf ich die Miete kürzen und wenn ja wieviel?
    Mir scheint so als wenn es noch eine Weile dauert bis ich meine Ruhe wieder habe. Und 4 Wochen sind nervig genug.

    Danke für eure Hilfe.

    Also, ich sehe das mal so: Der Vermieter macht alles, was er kann, ist sogar damit einverstanden, dass das Dach teilweise abgedeckt wird, hilft mit allem, was er machen kann, dass das Geräusch ermittelt wird... und dafür willst Du ihm noch eine Mietminderung reinknallen... solche Mieter liebe ich.
    Natürlich könntest Du eine Mietminderung machen, wenn das Geräusch so laut ist, dass man nicht schlafen kann.
    Ob der Richter im Zweifel aber das Geräusch von Mäusen, Vögeln, etc. als Minderungsgrund sieht, wage ich zu bezweifeln. Meines Erachtens sind die Geräusche der Natur (Vogelgezwitscher, etc.) zu erdulden.

    [IRONIE ON]ich habe letztens eine 50% Mietminderung durchgesetzt, weil mir eine Fliege den Schlaf geraubt hat... [IRONIE OFF]


    Gibt es im Netz Vergleichbare Fälle mit Urteile o.ä.?

    Ich muss mal in meine Karteikarten schauen... sorry, aber wir sind hier beim Bundesamt für Webseitenkartografierung notorisch unterbesetzt... Ob es im gesamten Internet irgendwo einen vergleichbaren Fall gibt, kann zumindest ich nicht sagen.
    Unsere Zweigstelle, Google kann Dir da bestimmt weiterhelfen.

    Hallo zusammen,
    ich hoffe hier hat jemand eine Antwort auf unsere Frage.
    In der neuen Nebenkostenabrechnung hat unser Vermieter die Kosten für Betriebsstrom von 3% auf 5% erhöht.:confused:
    Ist das rechtens, ohne Angabe von Gründen von einem Jahr aufs andere diese Kosten einfach anzuheben?
    Wäre schön wenn jemand eine Antwort hätte.

    Wenn es keinen Zwischenzähler für Heizungsstrom gibt, muss der Verbrauch geschätzt werden. Dies erfolgt mit einer Quote, die zwischen 3 und 5 % der Brennstoffkosten liegt. Es gibt jedoch keine Regelung, wieviel man genau ansetzen muss. Das liegt frei im Ermessen des Vermieters / Verwalters.

    Wenn Betriebskosten nach der Verordnung vereinbart wurden, müssen Sie mit zahlen. Wenn das früher nicht der Fall war, dann sollten Sie dankbar sein. Da gibt es kein Gewohnheitsrecht!
    Auch wenn Sie nicht fernsehen und Sie dennoch einen Anschluß in der Wohnung haben, spielt das keine Rolle.

    Genau so ist es. ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Wenn im Mietvertrag die Betriebskosten geregelt sind und auf die Betriebskostenverordnung verwiesen wird, dann muss man die Kabelgebühren tragen, ob man den Anschluss nutzt oder nicht.

    Nee, nee du hast dich davon ausgenommen, denn das stammt von dir: wenn ich mich mit Mietrecht nicht soooo gut auskennen würde,

    sag mal, merkst Du noch was? Der ganze Absatz war geschrieben, als wäre ich er. Was ich tun würde, wenn ich er wäre - und da er kein Immok oder Immoö ist sondern nur Laie, kennt er sich nicht sooooo gut aus. Ich habe weder dich, die anderen oder sonst wen schlecht gemacht, noch mich in den Himmel gehoben.

    Lern lesen und lass mich in Ruhe.

    Und du bist der Meinung, dass sich deine Antworten wohltuend von denen der anderen Beantworter abheben? Bedenke, auch du gehörst zu den Chaoten!

    ich hab mich da nicht ausgenommen...
    Humor und Selbstironie wird hier offenbar nicht verstanden...

    Hallo Berny,

    was genau versteht man unter Beschädigungen? Das die Wohnung Betonwände hat, sind für Bilder oder ähnliche Aufhängungen Löcher in der Wand, die im oben erwähnten Kostenvoranschlag äußerst teuer in der Renovierung sind.

    Vielen Dank.

    Beste Grüße

    Wenn die Renovierungsklausel tatsächlich unwirksam ist, musst du NUR die Dübel, Nägel, Schrauben ziehen, musst die Löcher aber nicht schließen, weil das Andübeln zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört.
    Ausnahme: Du hast zu viele Dübel und Nägel in die Wand gebracht... dann ist selbst eine unwirksame Klausel egal, dann ist es Sachbeschädigung.

    Mal ganz ehrlich: Ich bin noch nie dabei gestorben, Nägel und Dübel zu ziehen und mit Gips die Löcher zu schließen... auch wenn man zweimal drüber gehen muss, weil der Gips sich beim trocknen zusammenzieht und eine unschöne Kuhle entsteht. Das kostet vielleicht ein paar Euro Gips, ein wenig Zeit, ersparrt aber Stress mit dem Vermieter.

    Was interessant ist: Hast Du Deine Wände irgendwie malermäßig bearbeitet? Irgendwelche stylische Elemente (Striche, Vierecke, Streifen, Wandtatoos, Bordüren...) angebracht? Das muss ein Vermieter so oder so nicht hinnehmen. Da solltest Du malern. Eine Fachfirma darf dir niemand vorschreiben, aber Du musst dennoch fachmännisch nach mittlerer Art und Güte arbeiten. Wolkige Wandfarbe etc. vom zu schlechten ungleichmäßigen Streichen muss der Vermieter auch nicht hinnehmen.

    Hallo Wutä,

    also, wenn das in MEINEM Mietvertrag stehen würde, und ich vorhätte auszuziehen, würde ich dem Vermieter in Briefform ansprechen und schreiben:
    a) dass die Endrenovierungsklausel wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters ungültig ist und die Wohnung im besenreinen Zustand zu übergeben ist.
    b) würde ich einen Termin am letzten Tag des Monats zu geschäftsüblichen Zeiten des Vermieters als Übergabetermin vorschlagen, da ich die Wohnung bis zum letzten Tag nutzen darf und ihn nicht vorher reinlassen muss.
    c) Sofern ich keine Mietschulden habe: ich erwarte die Abrechnung und Auszahlung der Kaution ohne Abzug wegen Schönheitsreparaturen innerhalb von 6 Monaten, abzühlich eines angemessenen Sicherheitseinbehalts für ausstehende Betriebskostenabrechnungen (Je Abrechnung die noch aussteht, also 2014 und ggf. 2013, falls die noch nicht gekommen ist, ca. 20 % der Kautionssumme.)

    Aber ich würde auch, wenn ich mich mit Mietrecht nicht soooo gut auskennen würde, mich nicht auf das Geschreibsel von ein paar Chaoten in einem Forum verlassen, sondern ein paar Kröten für eine Rechtsberatung eines Anwalts investieren... ca. 80 Euronen.

    Viele Grüße

    Jetzt kommt die Frage der Fragen:
    Wurde die Durchführung der Schönheitsreparaturen im Vertrag vereinbart?
    Dann sind beide Klauseln unwirksam (Summierungseffekt).

    Diese Klausel scheint für sich allein schon ein Problem zu haben: Es wird nicht auf den allgemeinen Zustand der Wohnung eingegangen. Es wird so oder so renoviert, laut Klausel. Das wäre nicht rechtens, auch das führt zu einer Unwirksamkeit.

    Und das der Mieter nicht selbstständig renovieren darf, ist auch nicht rechtens.

    Meiner Meinung nach ist die Klausel unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt.

    Falsch. Lies' noch mal das Startpostig!

    Hi Berny,
    sorry, aber wenn erst die Erlaubnis zur Haltung eingeholt werden muss, gilt das wie ein Verbot, das "auf Antrag" aufgehoben werden muss... Und da die Tierhaltung nicht für eine bestimmte Gattung Zustimmungsbedürftig vereinbart wurde sondern für die generelle Tierhaltung, ist das wie ein generelles Verbot zu werten.

    Da musste ich mich auch erst vor Kurzem belehren lassen... Um unseren Firmenanwalt frei (seeeeehr frei) zu zitieren: Die Haltung an eine Genehmigung zu verknüpfen ist wie eine Verbot, wenn nichts beantragt wurde.

    Ersteinmal Danke schön für die schnelle Antwort.
    Folgendes: Ja es gibt nur diesen Heizraum, dort steht ein Brenner und da ist auch die Ferngas-Zufuhr und wie gesagt der Hauptwasseranschluß mit einer Wasseruhr. Beide Parteein haben in der Wohnung extra Wasseruhren, die abgerechnet werden und diese Menge wird abgezogen von dem Gesamtwert und dann kommt die Menge heraus die wir giessen, das zahlen nur wir bei der jährliche Nebenkostenabrechnung.
    Die Beete giessen wir mit der Kanne, aber der garten hat auch ca. 30 qm Rasenfläche und um die geht es uns halt auch.
    Ausserdem wenn in diesem Heizraum irgendwas passiert kann kein Mensch rein und der Vermieter isr "für uns" nicht erreichbar.
    WIr stehen sozusagen aufm Schlauch! Den Garten haben wir mitgemietet und denn nutzen nur wir!

    Und trotzdem sollte kein Mieter Zutritt zum Heizungsraum haben. Das sind technische Betriebsräume, wo unbefugten der Zutritt verwehrt werden sollte. Nur ein Techniker, Verwalter, Hauswart, Notdienst oder Ähnliches sollte Zutritt haben. Und das Versorgungsunternehmen natürlich.

    Ihr müsst das Wasser aus Eurer Wohnung nehmen. WIE ist egal.

    Guten Abend,

    möchte früher aus meinem Gewerbemietvertrag raus, da ich preiswertere und schönere Räume gefunden habe. Der Vermieter stellt sich stur und schikaniert mich stattdessen massiv.


    - Also erst Verträge abschließen und sie dann nicht erfüllen wollen... sehr vorbildlich! Und wie böse, dass der Vertragspartner auf die Erfüllung des Vertrages beharrt... Wo kommt man denn da hin! Unmöglich! Am Besten, Du zerreisst den Vertrag, verbrennst ihn und behauptest dann einfach, es hätte nie einen Vertrag gegeben!

    Die Situation ist angespannt. Habe gelesen, daß, wenn das Gebäude einem Ehepaar gehört auch beide auf dem Mietvertrag unterschreiben müssen. Auf meinem MV steht aber nur die Unterschrift des Ehemanns.


    - Das ist auch okay so. Beide sind als Eigentümer berechtigt Verträge abzuschließen. Es ist nicht zwingend notwendig, dass beide unterschreiben.

    Allerdings habe ich in dem 30-seitigen MV folgende Klausel gefunden, deren Bedeutung mir nicht ganz klar ist:
    "Willenserklärungen müssen bei einer Mehrheit von Mietern oder Vermietern von oder gegenüber allen Vertragsparteien abgegegen werden. Die einzelnen Vertragspartner verpflichten sich jedoch hiermit unter Vorbehalt des schriftlichen Widerrufs jeweils gegenüber dem anderen Vertragsteil bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt insebesondere für die Entgegennahme einer Kündigung, sowie einer Vereinbarung über Mieterhöhungen, nicht jedoch für Kündigungen und für den Abschluss von Mietaufhebungsverträgen."

    Bedeutet das nun, daß es ok und somit kein Formfehler ist, wenn nur ein Hausbesitzer den MV unterschrieben hat?


    Nein. Das ist eine Klausel, die speziell darauf ausgerichtet ist, wenn es mehrere Mieter gibt, z. B. eine WG oder eine Lebensgemeinschaft. Dann muss der Vermieter nur einem der Mieter ein Schreiben zukommen lassen, um dem Rechtsanspruch genüge zu tun.

    Der Vertrag ist somit absolut okay und darf auch gerne eingehalten werden. Wenn es woander schöner ist, ist das eben für die vertragliche Mietzeit unter PP (persönliches Pech) abzuheften. Nur Kulanz, die aber nicht einforderbar wäre, könnte einen Aufhebungsvertrag bewirken.

    Inwieweit bin ich zu Schönheitsreparaturen verpflichtet wenn dazu im Mietvertrag folgendes steht:

    - Sollte bei Auszug eine komplette Renovierung noch nicht nötig sein, der tatsächliche Wohnungszustand aber trotzdem deutlich schlechter sein als beim Einzug, so ist eine dem Abnutzungsgrad entsprechende Auszugszahlung zu vereinbaren.


    Das klingt nach einer Abgeltungsklausel, und das ohne Fristen und ohne Quote. Dem spricht m. M. nichts entgegen.
    Meiner Meinung nach ist das Gültig.


    - Schönheitsreparaturen obliegen dem Mieter. Die müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen vorgenommen werden.

    Ich wohne schon länger als 7 Jahre in der Wohnung. Die Mietvertrag ist einseitig vom Vermieter verfasst.

    Hat jemand Ahnung wie die Rechtslage ist?

    Herrlich... als ob der Gesetzgeber Fristen für Schönheitsreparaturen angeben würde...

    Okay, wenn Du sieben Jahre in einer Wohnung wohnst, kann man im Allgemeinen erwarten, dass Du auch mal renovierst.
    Der Vermieter und Du, ihr müsst Euch einigen. Idealerweise seid Ihr dabei beide flexibel und einigt Euch irgendwo in der Mitte.
    Der Vermieter wird ein Kostenangebot vorlegen, Du wirst Deines vorlegen. Da ich nun davon ausgehe, dass Du in den sieben Jahren niemals renoviert hast, bzw. keine Kostenbelege hast, die eine Renovierung beweisen, gehe ich davon aus, dass Du für die komplette Renovierung aufkommen musst, da sie einfach mal fällig gewesen wäre.

    ABER: Wenn Du irgendwann Deine Wände in untypischen Farben gestrichen hast, kann der Vermieter sowieso verlangen, dass die in neutralen Farben gemalert werden. Unabhängig davon, ob die Klauseln gültig sind oder nicht, da es sich hierbei, auch wenn es komisch klingt, um eine Sachbeschädigung handelt.

    Hallo,

    uns fehlen natürlich einige Details:
    Ein Zweifamilienhaus mit EINEM gemeinsamen Heizungsraum? Dann kann der Vermieter das tatsächlich machen, denn sonst zahlt der andere Dein Rasenwasser mit. Das ist keine Schikane, sondern ordnungsmäßige Verwaltung und MUSS er sogar tun. Sonst bekommt er Probleme mit der Anderen Wohnung.

    Bauliche Änderungen bedürfen der Genehmigung des Vermieters. Das Wässern der Beete mit einer Gieskanne ist nicht unzumutbar, insofern MUSS er eine solche Genehmigung nicht erteilen. Ein höfliches, freundliches, sympathisches und Verständnis zeigendes BITTEN hilft meistens weiter. ALs Vermieter hört man tausendmal lieber ein "Bitte dürfte ichvielleicht" als ein "Sie müssen mir aber das erlauben"... da schalte ich als Vermieter auch auf Durchzug und lass den Mieter in die Luft gehen wir ein HB-Männchen...

    Es gibt für Wasserhähne Aufsätze, dass man mehrere Versorger anschließen kann, also sowohl die Waschmaschine als auch einen Gartenschlauch. Wird einfach aufgesteckt oder aufgeschraubt, kostet vielleicht 20 Euro im Baumarkt und wäre auch keine bauliche Änderung.
    Das geht natürlich nur, wenn das Eure alleinige Waschküche ist und das Wasser nur über Euren Zähler läuft... An Gemeinschaftseinrichtungen dürft ihr selber nicht ran und Euch schadlos halten.

    Also, KLEINtierhaltung kann grundsätzlich nicht verbotenwerden (Hamster, der kleine gelbe Käfigadler, ...).
    Bei Katzen und Hunden MUSS der Mieter um Genehmigung bitten, der Vermieter DARF die aber nicht ohne BERECHTIGTEN Grund verweigern.
    Verweigert der Vermieter die Genehmigung und gibt keine wirklich dazu tauglichen Gründe an (z. B: Dobermann in 30 QM-Wohnung, man hat schon zig Katzen in der Wohnung, oder man kann sich gar nicht um das Tier kümmern, weil man den ganzen Tag arbeitet), dann muss man die Genehmigung einklagen.
    Holt man sich erst die Katze oder den Hund, und fragt dann erst nach Erlaubnis (oder vergisst es gar), kann man gekündigt werden, u. U. sogar fristlos.

    An den Threadersteller: Wäre die Wohnung denn angemessen für einen ALG II-Empfänger oder lehnt er pauschal einen Arbeitslosen ab? Wenn letzteres der Fall ist, würden sich eine Vielzahl von Anwälten die Hände reiben. Ich verweise mal vorsichtig auf das AGG. Kommt natürlich auf den Wortlaut des Vermieters an, bzw. würde ich da mal (mit Zeugen) nachbohren.

    Ob das nun zielführend sein kann, ist eine andere Frage.

    Das AGG befasst sich nicht mit der finanziellen Lage eines Menschens. Man darf ohne Probleme sagen, dass man an Hartz-IV-Empfänger grundsätzlich nicht vermietet. Ein Vermieter kann nicht gezwungen sein, an Menschen ohne gefestigtem finanziellen Hintergrund zu vermieten.

    AGG:
    § 1 Ziel des Gesetzes
    Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.


    1. Die Renovierungsarbeiten während der Mietdauer übenimmt auf eigene Kosten der Mieter. Die Baumaterialien werden vom Vermieter kostenlos bereit gestellt. Die einzelnen Baumaßnahmen werden vohrer miteinander abgesprochen.

    Diese Regelung wäre NUR dann gültig, wenn es sich um eine Individualvereinbarung handelt.
    Ist der Punkt "normal" in den Mietvertrag gedruckt, und lösst sich kein Unterschied zwischen diesem Punkt und den anderen Punkten erkennen, kann man von einer "Formularklausel" ausgehen. In diesem Fall wäre der Punkt unwirksam und der Vermieter ist für die Instandsetzung verantwortlich.
    Ist dieser Punkt jedoch in einem gesonderten Anhang, Protokoll, oder unter "sonstiges" nachträglich vereinbart und notiert worden, dürfte es sich um eine gültige Individualvereinbarung handeln, zumal im Gegenwert ja offenbar eine geringere Miete gewährt wurde, wenn ich Deinen Post richtig verstanden habe.
    Da zu den Renovierungsarbeiten "alle anfallenden Arbeiten am Haus" vereinbart wurden, zählen auch die Fenster dazu.
    Diese allumfassende und nicht einschränkende Klausel könnte aber ggf. als Sittenwidrig eingestuft werden, da sie den Mieter zu sehr benachteiligt. "Alle anfallenden Arbeiten am Haus" heißt nämlich auch ALLE anfallenden Arbeiten... und da eine Dachreparatur, Fassadensanierung, etc. in die Zehntausende gehen kann, kann man annehmen, dass die Klausel, selbst wenn sie eine formal rechtmäßig vereinbarte Individualvereinbarung wäre, inhaltlich nicht haltbar und deshalb nichtig wäre.

    Mein Tipp: Den gesamten Vertrag von einem Mietrechtsanwalt prüfen lassen.
    Nur der kann eine konkrete und 100% verbindliche Antwort geben.
    Wir sind hier ja alles nur Immobilienkaufleute, sprich: Verwalter, die kein juristisches Studium absolviert haben, sondern "nur" mit einer guten Ausbildung und jahrelanger Berufserfahrung glänzen können.

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