Ungültig nicht, aber der Vermieter kann nicht liefern, was er vertraglich versprochen hat.
Andere Mieter haben ebenfalls Rechte an dem Garten.
Er kann jetzt wählen, ob er den anderen Mietern die Nutzung untersagt, dann ist er denen gegenüber Schadensersatzpflichtig, oder er erklärt Euch, dass Ihr den Garten teilen müsst.
Somit ist er Euch gegenüber Schadensersatzpflichtig.
Verträge sind da, um erfüllt zu werden. Und Verträge sind auch nicht da, um sich zu vertragen, oder um miteinander was zu regeln, das kann man auch mündlich. Der einzige Zweck von Verträgen ist der, vor Gericht zu beweisen, welchen Anspruch man hat.
Dumm nur, wenn der Vermieter eine Sache "doppelt" vermietet... dann ist er gegen einem der "Opfer" Schadensersatzpflichtig.
Wie hoch der Schadensersatz ist, muss ein Richter beurteilen. Das wird hier keiner sagen können.