Nun ist die Frage: Wie ist der Vertrag gestaltet:
a) Gibt es EINEN Mietvertrag, mit einem Vermieter und zehn Mietern,
oder
b) gibt es einen Mitertrag mit einem Vermieter und einem Mieter, und der Mieter hat mit neun weiteren Untermietern Untermietverträge?
zu a) Die Zehn Mieter zählen als EIN Vertragpartner gegenüber dem Vermieter. Sie bilden eine GbR. Sie haften gesamtschuldnerisch für alles, was in der Wohnung abgeht. Wenn jetzt einer der zehn Mietminderung geltend macht, dann nur bei Mängeln, die der Vermieter zu vertreten hat. Wenn der Mangel von der Mieterseite aus verursacht wird, kann diese Mieterseite nicht gleichzeitig Mietminderung geltend machen.
zu b)
Ein Untermieter kann gegenüber seinem Vermieter (also dem untervermietenden Mieter) Mietminderung geltend machen, wenn
a) der Vermieter den Mangel zu vertreten hat
b) der Vermieter nachweislich mit dem Mangel konfrontiert wurde und Mietminderung angekündigt wurde
c) der Vermieter nichts dagegen unternommen hat.
Eine rückwirkende Mietminderung ist also nur möglich, wenn der Mangel angezeigt wurde und die vollen Zahlungen unter Vorbehalt erfolgt sind.
VORSICHT: Gerade bei WG's kommt es vor, dass jeder Untermieter seinen Mietanteil an den Hauptvermieter (also quasie den Eigentümer) überweist. Da er jedoch nicht dafür verantwortlich ist, wenn der Hauptmieter seine Untermieter nicht unter Kontrolle hat, betrifft die Mietminderung nicht ihm. Der Eigentümer hat das Recht auf volle Miete. Du müsstest also die geminderte Miete an den Hauptmieter zahlen und er müsste die volle Miete an den Eigentümer zahlen.