Beiträge von AndreasC1977

    Auch nach dieser Meinung können die Parteien aber trotz der Schriftformklausel mündliche Vereinbarungen treffen (OLG Düsseldorf, DWW 2001 S. 248 = WuM 2002 S. 49). Dabei ist nicht erforderlich, dass die Parteien ausdrücklich vereinbaren, dass die Schriftformklausel auf die mündliche Regelung nicht angewendet werden soll. Es genügt vielmehr, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass die mündliche Regelung ernsthaft gewollt ist. Ein solcher Fall wird insbesondere dann vorliegen, wenn sich die Parteien entsprechend der mündlichen Vereinbarung verhalten.


    M

    Zu mündlichen Vereinbarungen sage ich nur eins:
    BLA BLA

    Wir hatten eine mündliche Vereinbarung, dass Du mir 5.000 EUR schenken willst und ich habe immer genau einen Zeugen mehr als Du, der dies bestätigen würde. Tja, ohne Papier hast Du nun ein Problem. ;)

    Wenn ein Mieter eine Immobilie umbaut, reicht niemals eine mündliche Vereinbarung. Hier geht es nicht um die stillschweigende Nutzungsgestattung eines leeren Kellerraums, sondern hier geht es um "rischtisch viel Schotter", die Umbaumaßnahmen gekostet haben werden.

    Naja... im argen liegt bei uns nichts. Wir sind ein haus, in der jede mietpartei einen hund und Kinder hat. Nun kommt eine junge Studentin von zarten 22 Jahre... also wäre es ratsam, mich noch mal mit dem jetzigen vermieter auseinander zu setzen und es vertraglich festhalten, sprich zwinger,Garten stellplätze? Als sie auf den Hof kam waren ihr die spielenden Kinder schon zu laut... wie haben uns quasi alles selbst aufgebaut,die ganzen Parkplätze fertig gemacht, die gärten gestaltet und einige Kubikmeter an Müll beseitigt... wir wohnen auf dem dorf, als alleinstehendes Wohnhaus irgendwo im nirgendwo. Haben uns die Wohnungen alleine weitestgehend fertig gemacht,teilweise keinen Cent vom vermieter gesehen, Kamine und Schornsteine errichtet...und das jetzt alles für nichts??? ;(

    Wieso macht man sowas, wenn man keine vertragliche Regelungen darüber hat? Zumal Schornstein ja wohl eindeutig Vermietersache ist.
    Wenn ein Mieter daran rumfummelt kann das sogar eine kündigung bewirken...

    Das geld ist wohl gut dem Eigentümer geschenkt worden.
    Und es ist pupsegal, ob die neue Eigentümerin eine 22-Jährige Studentin ist oder ein 99-jähriger Lustgreis, über ihr Eigentum kann Sie entscheiden, wie sie will, sofern keine Verträge damit verletzt werden.
    Und wenn die Gärten vertragsfrei sind, kann sie daraus nen Kartoffelacker machen, wenn se will oder einfach zubetonieren (sofern behördliche Vorschriften das zulassen --> öffentliches Baurecht)

    Wenn es im Mietvertrag eine Anlage gibt, die die "Mietereinbauten" aufführt, eine separate Übernahmevereinbarung oder wenn im Übergabeprotokoll die Übergabe von Mietereinbauten an den Nachmieter beschrieben ist, hast Du schlechte Karten. Dann darfst Du die echt rausreissen.

    Bei der Rückgabe der geweißten Wände hätte ichvorher einen Anwalt gefragt, ob Du die Wohnung nicht besenrein zurück geben brauchst.
    Siehe aktuelle BGH-rechtsprechung. Wenn ein Mieter die Wohnung unrenoviert bekommt, muss er sie auch nicht renovieren. Dann sind schönheitsreparaturklauseln i. d. R. ungültig.

    Da scheint das JobCenter einen Fehler zu machen. Wenn der Vermieter nicht Vertragspartner für die Heizkosten ist sondern Du - So z. B. bei Gasetagenheizungen, so muss das JobCenter die Gaskosten direkt an Dich zahlen. Damit hat der Vermieter nichts zu tun.

    UND: DA der vermieter damit nichts zu tun hat, und ALLE Zahlungen vom JobCenter Zweckgebunden sind, DARF er diese nicht behalten.

    Ich würde das JobCenter "anmahnen", dass ich als JobCenter-"Kunde" die Heizkosten, die ich an den Versorger direkt abzuführen habe, nicht erhalten habe und mir die Sperrung der Heizung droht.
    Das JobCenter muss dann die Zahlungen vom Vermieter zurückfordern.

    Bei JobCenter-"Kunden" greifen spezielle Rechtsprechungen:
    Wenn ein Mieter ein Guthaben hat, darf der Vermieter dieses z. B. nicht direkt an den Mieter ausschütten, da das JobCenter den Anspruch darauf hat. Er darf es nur dann an den Mieter direkt ausschütten, wenn er eine Weisung vom JV bekommt, oder das JobCenter das Guthaben vom Hartz-IV abgezogen hat...
    Deshalb darf man JobCenter-Zahlungen auch nicht "wild irgendwie" verbuchen und mit alten offenen Posten verbuchen, sondern streng nur nach der offensichtlichen Verwendung nutzen, auch wenn diese nicht direkt im Verwendungszweck aufgeschlüsselt ist.
    Ein Grund, weshalb ich froh bin, wenn ich möglichst wenig ALG2-Mieter habe...

    wenn der Vorbesitzer keinen Rückbau gefordert hat, darf es der neue?

    ich dachte, der neue muss die üblichen Gegebenheiten übernehmen.

    vor allem wenn diese Gegebenheiten bereits jahre praktiziert wurden.

    Jahrelanges unbefugtes Nutzen (weil vertraglich nicht vereinbart) begründet kein Gewohnheitsrecht.
    Wenn Mieter Örtlichkeiten okkupieren, für die sie keine Nutzungserlaubnis haben, darf die Räumung verlangt werden. Das darf auch der Erwerber.

    Das setzen eines Waschbeckens und einer Steckdose, wenn es das vorher nicht gab, ist das Schaffen neuer Werte, die es vorher nicht gab. Also eine Modernisierung.

    Ebenso die Montage eines Handtuchheizkörpers. Wenn der Alte defekt war, muss man die Kosten der Instandsetzung abziehen. Die Mehrkosten für den höherwertigen Handtuchheizkörper sind dagegen Modernisiserungskosten.

    So mal in Kürze auf den Punkt gebracht.

    Eine Steckdose im Bad ist keine Verpflichtung. Das ist ein moderner Luxus.

    Dass eine Standbadewanne umfällt, habe ich noch nie gehört. Da KÖNNTE man auch Dusseligkeit des Mieters hineininterpretieren, denn die Standfüße stehen eigentlich so weit auseinander, dass sogar Kinder auf dem Rand balancieren können, ohne dass die Wanne umkippt.

    Vielen Dank für die Antwort. Das mit der Anpassung lohnt sich wohl nicht mehr, da mein Opa bald ins Altersheim zieht. Wissen Sie, ob es möglich ist, dass er vom Sozialamt Unterstützung kriegt? Seine Rente ist sehr niedrig :(

    Also, ich weiß, dass es sowas gibt, aber ich weiß nicht, was für Umstände da eintreten müssen.
    Ich musste vor zwei Jahren einer alten, behinderten Frau eine Nachzahlung von 2.500 EUR zukommen lassen (4 Wochen vor Weihnachten)... Die hat dann das Sozialamt übernommen. Die Dame bekam sonst Rente, da schon steinalt und behindert (Rollstuhl).

    Ich denke, da kann man das Sozialamt einfach mal fragen, denn fragen kostet nichts. Sorry, dass ich da nicht weiter helfen kann, aber mit Sozialrecht kenn ich mich nur rudimentär aus... gerade mal das wenige, was man als Verwalter wissen sollte.

    Ich gehe davon aus, dass die handschriftlichen Ergänzungen vom Vermieter eingetragen wurden. Das ist wohl eine Vorlage der WEG-Verwaltung, die sie dem Wohnungseigentümer überlassen haben, und die der Wohnungseigentümer personalisieren konnte.
    Daher sind wohl auch keine Grundsteuer auf der Abrechnung, da diese ja der WEG unbekannt sind und jeder Wohnungseigentümer dafür selber steuerpflichtig ist. Die Abrechnung hätte also noch teurer werden können.

    Mit 2,80 EUR monatlich pro m² sind die Heizkosten / Warmwasserkosten natürlich enorm.
    Aber das ist - muss ich leider sagen - bei alten Menschen oft so. Im höheren Alter ist man wohl kälteempfindlicher.

    Ich kann keine Fehler auf die Schnelle entdecken, außer dass die Abrechnung höher hätte sein können wegen der nicht umgelegten Grundsteuer.

    Ggf. lässt sich der Vermieter auf eine Ratenzahlung ein. Und die Vorauszahlungen sollten angepasst werden.

    Ich würde hier einen Fachanwalt aufsuchen.
    Die neuen Urteile sagen nämlich auch, dass die Wohnung dann nur besenrein zu übergeben ist, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde und dem Mieter nur ein geringer finanzieller Ausgleich gewährt wurde (hier: eine halbe Monatsmiete für das Streichen dreier Zimmer). Dies benachteiligt den Mieter zu sehr. 50 Euro für das Streichen einer ganzen Wohnung halte ich für puren Hohn. Da solche Renovierungsnachlasse eigentlich nie fester Bestandteil von Formularmietverträgen sind und immer mit dem neuen Mieter bezogen auf den jeweiligen Zustand der Wohnung verhandelt werden, dürften diese Regelungen meiner Meinung nach immer individuell vereinbart sein. Meiner Meinung nach ist es also egal, ob es sich um eine Individualvereinbarung handelt, da sie den Mieter so oder so zu sehr benachteiligt. Aber die richtige Interpretation des neuen BGH-Urteils kann echt nur ein Anwalt geben.

    Das ist kein Mietrecht. Das ist Zivilrecht.

    Ich habe auch noch nie erlebt, dass ein Mieter eine Wohnung rein per Internet / Telefon anmietet.

    Bei uns läuft das so ab:
    1. Internetanzeige
    2. Mieter meldet sich per Mail / Telefon
    3. Besichtigungstermin vor Ort in der Wohnung
    4. Mieter sendet seine Bewerbungsunterlagen ein, welche ausführlich geprüft werden
    5. Wir erstellen einen Mietvertrag und senden ihn dem Mieter zu
    6. Mieter unterschreibt und sendet zurück
    7. Wir zeichnen gegen und senden ein Original zurück.

    Da es einen Persönlichen Kontakt (Punkt 3) gab, ist es schon kein Fernabsatz mehr, da dort ja auch Vertragsdetails ausgehandelt werden.

    siehe auch: hier

    JEDER, der im Mietvertrag steht haftet gesamtschuldnerisch.
    Wenn Du also mit Deiner Freundin drin stehst, haftest Du dem Vermieter gegenüber gesamtschuldnerisch genauso wie auch Deine Freundin Gesamtschuldnerisch haftet. Zahlst Du nur Deine Hälfte der Miete weil Du meinst, die andere Hälfte müsse Deine Ex zahlen und sie zahlt jedoch nicht, kannst Du (Ihr) bald fristlos gekündigt werden wegen Zahlungsverzugs.

    Wie Ihr Euch innergemeinschaftlich geeinigt habt (oder auch nicht), ist kein Mietrecht sondern Zivilrecht. Im Zweifel musst Du Deinen Anspruch Deiner Freundin gegenüber beweisen können.

    Guten Tag,
    meine Freundin und ich ziehen zusammen und wir geben beide unsere jeweilige Wohnung auf.

    Meinen Mietvertrag habe ich beim Mieterverein prüfen lassen, mit der Auskunft, dass meine Schönheitsreparaturklausel unwirksam sei (Grund: fehlende Eingrenzung der Streichpflicht auf die Innenseite der Türen/Fenster, und Vorgabe Wände in weiß zurückzugeben).

    Frage 1 Wie kann ich die unwirksame Klausel durchsetzen? Wird der Vermieter möglicherweise klagen?


    Bei der Wohnung meiner Freundin ist die Schönheitsreparaturklausel wohl wirksam. Allerdings verweist die Quotenabgeltungsklausel auf den Kostenvoranschlag, den der Vermieter einholt.

    Frage 2 Somit wäre diese wohl unwirksam, oder? Was hat das zur Folge? Meine Freundin hat bei Einzug tip-top gemalert, die Wände sind farbig in gutem Zustand. Da es aber eine scheuerfeste Farbe ist, ist sie kaum abgenutzt und sie hat deshalb auch nicht in den allgemeinen vorgesehenen Fristen renoviert. Was passiert, wenn sie auszieht ohne zu renovieren? Hat der Vermieter Ansprüche, obwohl die Quotenklausel unwirksam ist?


    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Christian:)

    Bei der ersten Frage hättest Du doch den Mieterverein gleich fragen können, was die Euch in dem Fall empfehlen... ?

    Was der Vermieter macht, weiß ich nicht. Der Kanal zur Gedankenübertragung ist heute leider defekt.
    Ich würde an Deiner stelle einen Vorabnahmetermin vereinbaren. Wenn der Vermieter meint, Du müsstest renovieren, auf die Ungültigkeit der Klausel hinweisen. Trotz ungültiger Klausel musst Du dennoch renovieren, wenn Du die Wohnung in einem unvermietbaren Zustand versetzt hast, z. B. wunte Wände hast, oder Muster auf den Wänden hast. Der Vermieter braucht nur einheitlich in neutralen Farben gestrichene Wände akzeptieren.

    Zur 2. Frage:
    wenn die Wände farbig sind (starke Farben, untypische Farben), sind diese nicht "tip-top" sondern es liegt eine sogenannte Sachbeschädigung vor und Ihr müsst die Wände in neutralen Farben streichen.

    Ungültige Klauseln hebeln nicht die Möglichkeit einer Sachbeschädigung aus.

    Ist die Frage: War die Mietminderung in der Sache gerechtfertigt? Und war sie es in der Höhe auch?
    Welches Fenster stand monatelang offen? Eines in Deiner Wohnung? In welcher Jahreszeit? Und mit welcher Begründung senkt dieses offene Fenster - wenn es denn nicht in Deiner Wohnung ist - die Wohnqualität in Deiner Wohnung erheblich?
    Nur dann ist eine Mietminderung gerechtfertigt.

    Du erzählst hier ja nichts genaues über den Mangel.
    Ich denke nicht, dass es ein Wohnungsfenster ist sondern irgendwo im Treppenhaus, denn in der Wohnung akzeptiert man ein nicht schließbares Fenster ja nicht. Da kündigt man Ersatzvornahme an und lässt das Fenster reparieren, wenn der Eigentümer nichts macht, zumal das offene Fenster für das eigene Mobiliar eine Gefahr darstellen kann (Witterung).

    Bei einem offenen Hausflurfenster sehe ich nicht wirklich einen erheblichen Mangel. Im Winter kann es auskühlen, gut, da könnte man zwischen 2 und 5 % mindern. Aber im Sommer sehe ich da keinen Mangel, da in Vielen Mietshäusern im Sommer in den Treppenhäusern dauergelüftet wird.

    Da irrst Du dich.

    Die Zustellung eines Schreibens via Gerichtsvollzieher kostet genau 9,45 EUR.

    Offenbar nicht immer. Ich hab auch schon mal knapp 15 EUR bezahlt. Die sind da wohl flexibel.
    Letztendlich stellt der Gerichtsvollzieher den Brief nicht selber zu.
    Er verschickt das Schreiben auch nur per Post. Zumindest hier in Berlin. Aber das als amtliche Zustellung per Post.
    Der unterschied: Hier gilt die Zustellung als amtlich belegt und auch der Inhalt als amtlich belegt. Es kann aber auch schonmal 14 Tage dauern, ehe der Brief zugestellt wird...

    Das finde ich kurios... nichtmal bei einem Mieterwechsel zum 01.07., wo also Altmieter 6 Monate und Neumieter 6 Monate nutzt haben gleichlange Perioden.
    01.01.2015 - 30.06.2015 = 181 Tage
    01.07.2015 - 31.12.2015 = 184 Tage

    Je nachdem, ob die Abrechnung mit einer 6/12-Berechnung für mich als Mieter nachteilig ist, würde ich der Abrechnung widersprechen. Ich finde aber auch jetzt auf die Schnelle nichts rechtlich fundiertes, was eine monatliche Anteilsberechnung verbietet.

    Aber m² werden doch auch auf Monate umgerechnet oder nicht?

    Da Mietverhältnisse auch zum 15. beginnen können, empfiehlt sich die Umrechnung nach Tagen. Das berücksichtigt auch Schaltjahre.

    Eine Abrechnung nach Monaten, im Sinne von "Kosten x Nutzungsmonate / 12 Monate Wirtschaftsjahr" habe ich noch nie gesehen.

    Die Mietpreisbremse ist das Konstrukt von Menschen, die glauben etwas zu wissen und letztendlich nur Blödsinn machen.

    In den USA gab es auch eine Mietpreisbremse.
    Was war die Folge: Es investierte keiner mehr in den Bau neuer Wohnungen. Dadurch enstand ein Wohnungsmangel.
    Die Wohnungssuchenden mussten zwangsläufig - da es keine Mietwohnungen gab - andere Möglichkeiten finden. Um zu vermeiden, dass Horden von obdachlosen Familien die amerikanische Wirtschaft ruinieren, hat man die Vergabekriterien für Immobilienkredite gelockert. Und so konnten sich auch Menschen, die es sich gar nicht leisten konnten, eine Wohnung Kaufen. Ja, und dann gingen die Zinsen rauf und die Menschen konnten die Kredite nicht mehr zahlen (Subprimekrise) . Und Bäng... hatten die Banken ein Problem und die Finanzkrise 2007 kam ins Rollen.

    Aber man will ja nicht den Teufel an die Wand malen. Wir sind ja hier nicht die USA.

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