Verzeihung, ich schon und zwar hier:
§ 556 BGB Vereinbarungen über Betriebskosten
(1).....
(2) Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.
Der feine Unterschied
Betriebskosten können auch als Pauschale vereinbart werden.
Heizkosten allerdings müssen zwingend nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.
Die Abrechnung der Betriebskosten als Pauschale finde ich in Ordnung.
Die Abrechnung der Heizkosten ist formell falsch und zurückzuweisen.
Eine Pauschale wird nicht abgerechnet. Mit einer Pauschale sind alle "Abrechnungsspitzen" der kalten Betriebskosten abgegolten.
Natürlich gibt es eine Betriebskostenpauschale, deren Existenz hab ich ja auch nicht geleugnet.
Das Wort "pauschale Abrechnung" ist nicht erfüllbar, denn entweder wird etwas abgerechnet oder Pauschal bestimmt. Oder schonmal einen weiblichen Hengst gesehen?