Beiträge von AndreasC1977

    Die Hausverwaltung sollte den Hausmeister anweisen, nur noch nachts, wenn der Fragesteller arbeitet, den Laubbläser zu nutzen...

    Oh.. verdammt, was vergessen:

    [Ironie On]Die Hausverwaltung sollte den Hausmeister anweisen, nur noch nachts, wenn der Fragesteller arbeitet, den Laubbläser zu nutzen... [Ironie off]


    Jetzt im Ernst: Außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten (dazu zählt nichtmal die Mittagsruhe sondern tatsächlich nur die nächtliche Ruhezeit) darf der Hausmeister natürlich seine Arbeit machen.
    Und natürlich darf die Hausverwaltung dem Hausmeister die Beschwerde weiterleiten. Er muss sich ja rechtfertigen können und wissen, was ihm vorgeworfen wird. Wenn Sie den Klamaukweg E-Mail gehen, ist es ihr Problem. E-Mails sind kein gerichtlich anerkanntes Kommunikationsmittel.

    BHShuber
    Natürlich ist die Hausverwaltung der richtige Ansprechpartner. Diese hat mit dem Eigentümer einen Vertrag, dass sie sich um ALLE Belange des Grundstücks (also auch Mieterangelegenheiten, Vertragsangelegenheiten, Rechtsangelegenheiten) kümmert und ist sogar bevollmächtigt. Ich kenne genügend Eigentümer, die Post von Mietern zurückschicken mit der Aufforderung, die bevollmächtigte Hausverwaltung zu kontaktieren. Ich kenne auch genügend Eigentümer, insbesondere große Fonds, die bei besonders "aufdringlichen" Mietern dem Verwalter auffordern, den Mieter irgendwie loszuwerden.
    1. Ansprechpartner ist die bevollmächtigte Verwaltung.
    2. Ansprechpartner, nur wenn der 1. sich tot stellt und inaktiv ist, ist der Eigentümer.

    Äquivalent dazu:
    Schreib Du mal einen Rechtsgegner direkt an und ignoriere seinen bevollmächtigten Anwalt. Der Richter wird Dir was vorsingen, weil Du die Mandantenvollmacht ignoriert hast. Eine Richterin am AG Charlottenburg hat mich deswegen mal gefaltet. Mir war der Anwalt der Gegenseite (unwissend, arrogant, uneinsichtig) zu dämlich und ich habe die Mieterin weiter selber angeschrieben. Ungefährer O-Ton der Richterin: "Vollmachtswege - sofern bekannt - müssen eingehalten werden".

    Ich stimme dem Leipziger voll zu.

    Es gibt keine vertragliche Vereinbarung, dass Ihr den Garten nutzen dürft. Insofern kann der Vermieter ihn selber nutzen und auch damit machen, was er will.

    Allerdings darf er nicht Dein Eigentum (Fahrrad) entsorgen. Er muss es sicher aufbewahren und Dich auffordern es abzuholen. Nur wenn Du das ablehnst oder nicht reagierst, darf er es (auf Deine Kosten) entsorgen.

    Man kann nicht ein dutzend verschiedene Vertragsverhältnisse durcheinanderwirbeln.

    Dein Eigentümer hat genauso wie die anderen Eigentümer einen Vertrag mit der WEG-Verwaltung. Diese WEG-Verwaltung betreut NUR das Gemeinschaftseigentum und erstellt die WEG-Abrechnung für den Eigentümer, welche jedoch erst beschlossen werden muss.

    Jeder Eigentümer KANN dann die umlagefähigen Posten dieser WEG-Abrechnung auf seinem Mieter abwälzen, dafür hat er bis zum 31.12. Zeit. Was andere Eigentümer machen, ist für ihn dabei schnuppe, denn er kennt ja nicht die Mietverträge der anderen Eigentümer. Es kann ja z. B. sein, dass ein Eigentümer viel weniger Kosten auf seinen Mieter umlegt, oder gar eine Pauschalmiete vereinbart hat.

    Hallo,

    ein Neubau ist immer kritisch und dann noch die Kellerwohnung. Der Schimmel hinter der Küche wird wahrscheinlich schon seit Beginn dort sein. So ein Neubau braucht fast ein Jahr, um die Baufeuchte komplett rauszukriegen. Wenn dann etwas vor der Wand steht, dann ist der der Zwischenraum zur Wnad ein echtes Biotop für Schimmel. Wenn er sich dann erstmal festgesetzt hat, geht er nicht von selbst wieder weg.

    Ich würde den Schimmel jetzt erstmal entfernen und dann beobachten, ob er wieder kommt. Ihr müßt natürlich sicherstellen, dass ihr ausreichend lüftet. Wenn meine Theorie stimmt, dann kommt er nicht wieder.

    Gruss
    H H

    Hohe Feuchtigkeit in Neubauwohnungen ist normal und kein Mangel. Trocken kann man ein Haus kaum bauen. Beton und Mörtel sowie Putz werden eben mit Wasser angemischt.

    Der Schimmel ist also in der Tat deswegen geschuldet, weil in dem Neubau viel intensiver und öfters gelüftet werden muss, als in einem 20-Jahre alten Bau.

    Dafür hatte man früher 2 - 3 Jahre lang "Trockenwohner" in den Wohnungen.
    Menschen, die von der Obdachlosigkeit bedroht waren und so die Chance zum Wohnen hatten und dafür gesorgt haben, dass die Neubauwohnungen stark trockengelüftet werden. Sowas gibt es natürlich heutzutage nicht mehr, da man die Trockenwohner nie wieder rausbekommen würde, wegen der starken Mieterrechte in Deutschland.

    Na, in dem Fall brauchst Du einer Besichtigung der Wohnung durch Mietinteressenten gar nicht zustimmen.
    Wenn die Wohnung ungekündigt ist, gibt es dafür keine Grundlage.
    Und wenn Dich der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigt, und er einen Besichtigungstermin haben will für einen Nachmieter, würde ich ihm sagen, er kann den Besichtigungstermin haben, wenn er ihn rechtzeitig vorher schriftlich ankündigt.

    Dass Du spätestens dann etwas in der Hand hast, dass die Eigenbedarfskündigung vorgeschoben ist, ist natürlich klar und die Kündigung ist dann unwirksam.

    Hallo,

    Vorweg: Rechtschreibfehler können sie gerne suchen und behalten :P

    Sie sollten vielleicht daran denken, dass es für den Vermieter nur um Geld geht, während der Mieter mit der Situation leben muss. Und in diesem Fall ist es echt eine dreiste Ausbeutung von Studenten, die zum Studienbeginn keine andere Möglichkeit haben.

    Ich persönlich kenne es von zuhause so, dass man mit den Vermietern auch mal über eine hochwertige Neuausstattung der Bäder reden kann, während ich hier für eine Reparatur der Toilette drohen muss. Aber vielleicht sind die Karlsruher es ja gewohnt so zu leben, oder man ist hier besonders egoistisch.

    Wie auch immer, die Frage war ja schon nach dem ersten Post geklärt ;)

    Na, wollen wir mal ehrlich sein: Sie gehen ja auch nicht in den Supermarkt und sagen: "Die Ware kaufe ich für 80 % des Preises, weil Sie haben da ja Ihre Gewinnmarge eingerechnet". Jeder, der eine Ware anbietet, will an ihr einen Gewinn machen.
    Genauso ist es auch mit der Mietwohnung. Die vermieten Sie ja auch nicht zum Selbstkostenpreis, sondern wollen da einen Gewinn rausholen. Nur mit dem Unterschied: Von der Kaltmiete gehen noch Kosten ab, die nicht auf den Mieter "abgewälzt" werden können:
    - Finanzierungskosten
    - kurzfristige Instandhaltung (z. B. der klassische Klempner)
    - langfristige Instandhaltungen (sehr kostspielig wie Dachreparaturen, Austausch Fenster, Austausch Heizung, etc.)
    - Verwaltungskosten
    - Leerstandskosten (Die Betriebskosten wie Grundsteuer, Müll, Heizung, Wasser, etc. laufen ja weiter, aber in dem Fall muss der Eigentümer die Kosten tragen)
    - Wertverlust (Abschreibung)
    - Verwaltungskosten
    - Sonstige Wagnisse wie Rechtskosten

    Während der Industrielle mit Margen auf seine Produkte mit bis zu 150 % rechnen kann (Herstellkosten --> Verkaufspreis des Herstellers) (natürlich je nach Produkt), liegt die Rendite bei Immobilien bei 3 - 5 %. Dazu kommt noch die Belastung, weil Immobilien stets mit einer hohen Kapitalbindung einhergehen.

    Das hängt sicher von der Versicherung ab. Unsere Versicherung trägt diese Kosten (gerade eben erst wieder gehabt).

    Sicher die GEBÄUDEversicherung und nicht Eure Haus- und Grundstückseigentümerhaftpflichtversicherung? Es handelt sich da ja schließlich um einen Kapitalschaden, wenn eine Notunterkunft gemietet werden muss... Bei welcher Versicherung seid Ihr?

    Ich muss aber Gerhard Recht/recht geben.

    Die Leute, die sich hier melden, haben - ohne es jetzt böse zu meinen - von Tuten und Blasen keine Ahnung, sind in Not - ob verschuldet oder unverschuldet spielt da keine Rolle - und wissen nicht weiter. Und wir gehen hier schon mit einer großen Portion Arroganz ran und "dissen" die Fragesteller zum Teil herb.

    Mein Vorsatz für die zukünftigen Beiträge:
    1. Ich behandele jeden Fragesteller mit Respekt. Jeder kann man in eine Kacklage geraten, in der er verzweifelt nach Hilfe sucht.
    2. Ich urteile nicht über den Schreibstil / Rechtschreibung / Grammatik der Fragesteller, denn es hat nicht jeder ein Abitur. Es gibt viel zu viele Menschen, die Lernschwächen haben, da muss ich nicht noch mit drauf prügeln.
    3. Ich werde jede Frage ernst nehmen, denn was für mich vielleicht offensichtlich ist, ist für einen Laien ei Buch mit 7 Siegeln.
    4. Entweder ich kann helfen und werde dies mit bestem Wissen und Gewissen tun, oder ich habe von einer Thematik keine Ahnung und halte die Klappe.
    und zu guter letzt 5.: Ich werde freundlich und nett sein, denn so möchte ich auch behandelt werden.

    München123:

    "Ich bin mit meiner WG im November 2014 in eine zusammengelegte Wohnung (BJ ca. 1960) gezogen (heißt 2 Bäder)
    Die Wohnung wurde vor Einzug renoviert (nicht so wie man sich eine Renovierung heutzutage vorstellt aber ok) bis auf die Bäder, die sind so geblieben wie sie waren."
    - Wie mein Vorposter bereits schrieb: Gemietet wie gesehen. Wenn etwas während der Mietzeit kaputt geht, ist das i.d.R. Vermieterangelegenheit.

    "Und wie ist das mit der Mieterhöhung bei einer Sanierung?"
    - Nicht zwangsweise.

    Nicht zwangsweise, aber wenn ich als Vermieter 10.000 EUR in die Sanierung von zwei Bädern stecke, werde ich das im Rahmen einer Modernisierung machen. Denn das wird es nach den Schilderungen zweifellos sein.

    Sowas hasse ich als Verwalter... WGs mit wechselnden Mietern.

    Ich gehe davon aus, dass bei dem Auszug der alten WG-Mitbewohner, die im Mietvertrag standen, mit dem Vermieter separate Vereinbarungen geschlossen wurden, wobei der alte Mieter auszieht und der neue Einzieht? Dann tritt der neue Mieter in die Rechte und Pflichten des bestehenden Mietvertrages ein.

    Wenn der alte Mieter nur einfach ausgezogen ist, aber es keine Vertragsanpassung gab, ist der alte Mieter immer noch im Mietvertrag drin.
    Teilkündigungen sind unwirksam, es sei denn, der Vermieter stimmt der explizit zu.

    Richtig köstlich wird es für bestimmte Personen in diesem Forum erst jetzt:

    Meine Berufswahl fiel vor etlichen Jahren auf die des Journalisten und ich übe diesen Beruf auch noch heute mit Leidenschaft aus. Aktueller Auftrag der führenden Zeitschrift im Sektor Immobilienvermarktung und Hilfe zum Mietrecht war die Sondierung einiger einschlägiger Foren. Auch dieses wurde (leider) ausgewählt und erhält von mir die "goldene Zitrone" als das sachlich, menschlich und in erster Linie beratend qualitativ schlechteste. Zu lesen sein wird das innerhalb der nächsten sechs Wochen bzw. sobald ich meinen Artikel ausgearbeitet habe.

    Für mich war es das hier und ich verabschiede mich, denn meine Recherchen haben für mehr als genug Stoff gesorgt. Abschließend kann ich nur sagen, dass dieses Forum keinem Hilfesuchenden empfohlen werden kann und sich dringend einiger Mitglieder entledigen sollte. Unmoderierte Foren bergen immer die Gefahr des Abgleitens in sich, aber in diesem Ausmaß habe selbst ich das noch nicht erlebt.

    Für die Zukunft wünsche ich alles Gute und nach einer Umstrukturierung sogar Erfolg.

    Ach gottchen... noch so ein Gelangweilter, der auf seinem selbst zusammengeschusterten Blog einen "wertvollen" Artikel hinschmiert und sich freut, wenn 3 Leute diesen in einem Jahr gelesen haben...

    Wer soll DICH bitte schön ernst nehmen? Ich nicht.

    [GEDANKENLESEN] Mennooo, es sind nicht drei Leute, es sind 4 Leute!!! [/GEDANKENLESEN]

    Hallo :)
    Wie Andreas schon so schön aufgezählt hat, muss man sich erstmal ein bisschen informieren. Am allerbesten redest du mal mit dem Vermieter und sollte er uneinsichtig sein, ziehe einen Anwalt zu Rate. So würde ich es zumindest machen. Mietpreisbremse ist Mietpreisbremse, eigentlich egal wann man eingezogen ist. Wenn ich jetzt noch eine Waffe hätte und sie gestern verboten worden wären, müsste ich die Waffe eben heute abgeben. Wenn ein Vermieter vor kurzem noch das und das verlangt hätte und die Mietpreisbremse tritt in Kraft, muss meines Wissen nach, auch ab diesem Zeitpunkt eine Anpassung der Miete erfolgen, anhand vieler Daten, die es erstmal zu recherchieren gilt. Anderenfalls macht der Vermieter sich strafbar, so glaube ich es zumindest. Leider haben Vermieter viele Schlupflöcher, als kleines Beispiel: Sie könnten auf Abschlagszahlungen für Küchen und Möbel derartig aufschlagen, dass die Miete, die durch die Mietpreisbremse gemindert worden ist, schon wieder kompensiert wurde.

    Liebe Grüße

    Da liegt viel Unsinn in dem Artikel.

    Die Mietpreisbremse gilt nicht auf jeden fall, egal wann man eingezogen ist.
    Die Mietpreisbremse gilt für NEUVERMIETUNGEN, nicht für Bestandsverträge. Wenn also jemand schon letztes Jahr "überteuert" eingezogen ist, "darf" er weiterhin überteuert wohnen.
    Der Vermieter macht sich auch nicht strafbar. Das Umgehen / ignorieren der Mietpreisbremse ist kein Straftatbestand.
    Der Vermieter muss auch nicht zuviel erhaltene Mieten zurückzahlen. Es liegt am Mieter zu beweisen, dass seine Miete überhöht ist und erst ab dem Zeitpunkt der Beanstandung muss der Vermieter die Miete auf das erlaubte Maß herab senken.

    Viele größere Verwaltungen werden die Mietpreisbremse im Übrigen boykotieren. Eben weil es nicht strafbar ist, weil es keine Rückzahlungsverpflichtung gibt (für zuviel eingezogene Mieten VOR einer Rüge Seitens des Mieters), und weil in deren (uind auch in unseren ) Augen die grundgesetzlich zugesicherten Eigentumsrechte verletzt werden. (Zudem kann ein unwissenschaftlich erstellter Mietspiegel wie der berliner angezweifelt werden.)


    -wenn Wohnung nicht mehr bewohnbar, die Mehrkosten für einen evtl. längeren Arbeitsweg?


    Das ist Dein eigenes Vergnügen.


    -Arbeitszeiten für das in Sicherheit bringen von Gegenständen und Wasser beseitigen?


    Die Kosten wirst Du Deinem Vermieter in Rechnung stellen können. Meines Wissens sind da ca. 10 EUR / Stunde angemessen.
    Der Vermeiter wird das dann bei seiner Haftpflicht geltend machen.


    -Arbeitszeit für das räumen und umlagern der Gegenstände um zu sanieren?


    s.o.


    -die Aufräumarbeiten danach?


    s.o.


    Dadurch das ich dafür Urlaubstage opfern muss, sollte mir da auch was zustehen oder?


    Dafür wirst Du ja schon mit der aufgebrachten Arbeitszeit (oben) entschädigt. Also kein separater Ausgleich.


    Vielen Dank für Eure Hilfe

    Flo


    gerne

    Eine Ersatzunterkunft - sofern nötig - zahlt die Gebäudeversicherung. Alternativ kann eine Mietminderung von 100% geltend gemacht werden und dann eine Ersatzunterkunft angemietet werden. Das mit dem Arbeitsweg kannst Du vergessen.

    Wem gegenüber würdest Du diese Kosten geltend machen, wenn dein Eigenheim davon betroffen wäre? Nicht alles lässt sich von einer Versicherung regulieren.


    Die von Dir geleisteten Arbeitsstunden kannst Du gegenüber dem Vermieter/der Versicherung geltend machen. Es gibt diverse Gerichte, die hier von einem Stundensatz von 10 €/h ansetzen.


    Welche Versicherung sollte Dir Urlaubstage auszahlen?

    Nicht ganz korrekt.
    Die Gebäudeversicherung zahlt keine Ersatzunterkunft (Zumindest nicht bei den von uns betreuten Häusern).
    In der Regel zahlt das die Hausratversicherung des Mieters, wenn die nicht, dann die Haftpflicht des Eigentümers.

    Es gibt kein Gleichheitsprinzip im Mietrecht. Der Vermieter kann einem Mieter eine Abrechnung zustellen, muss es aber nicht, wenn z. B. etwas anderes vereinbart wurde (Mieter ist kumpel und wohnt für Lau).
    Nichtsdestotrotz müssen die für die restlichen Mieter erstellten Abrechnungen korrekt sein, d. H. die Verteilerschlüssel, bzw. deren Divisoren, müssen alle Einheiten im Haus berücksichtigen. Die Kosten für die "Leerwohnungen" (Oder Wohnungen, wo der jeweilige Mieter keine Kosten tragen soll) muss der Eigentümer tragen.

    Wenn mir jemand sagen kann, wie man auf den Liter genau den Jahresend /-anfangsbestand errechnen kann, der kriegt nen Bonbon.

    Jede Heizölanlage, die ich bisher in meinem Berufsleben sehen durfte, hatte eine Tankuhr, die in % ging. Diese Uhren gehen nie 100% korrekt sondern zeigen immer eine Abweichung von 2 - 3 % ab, weswegen man einen Öltank ja auch bei spätestens 10 % wieder auffüllen lässt. Wenn der Tank 15.000 Liter fasst, sind 3 % schon 450 Liter und wenn man dann noch nur ungenau abliest und da noch einmal 1 - 2 Prozentpunkte hinzukommen, wird der Unterschied zum "wahren" Tankinhalt noch größer.

    Wenn es sich um eine Straftat handelt: Strafrecht.
    Wenn es sich um Sozialmissbrauch handelt: Sozialrecht und gg.f Strafrecht
    Wenn es sich um Verstoß gegen den Datenscchutz handelt: Zivilrecht

    Aber das hinterrückige Fragen des Vermieters beim JobCenter (welches ihm garantiert keine Antwort gegeben hat, es sei denn, er hat sich als der JobCenter-"Kunde" ausgegeben) ist kein Mietrecht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!