Die Hausverwaltung sollte den Hausmeister anweisen, nur noch nachts, wenn der Fragesteller arbeitet, den Laubbläser zu nutzen...
Oh.. verdammt, was vergessen:
[Ironie On]Die Hausverwaltung sollte den Hausmeister anweisen, nur noch nachts, wenn der Fragesteller arbeitet, den Laubbläser zu nutzen... [Ironie off]
Jetzt im Ernst: Außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten (dazu zählt nichtmal die Mittagsruhe sondern tatsächlich nur die nächtliche Ruhezeit) darf der Hausmeister natürlich seine Arbeit machen.
Und natürlich darf die Hausverwaltung dem Hausmeister die Beschwerde weiterleiten. Er muss sich ja rechtfertigen können und wissen, was ihm vorgeworfen wird. Wenn Sie den Klamaukweg E-Mail gehen, ist es ihr Problem. E-Mails sind kein gerichtlich anerkanntes Kommunikationsmittel.
BHShuber
Natürlich ist die Hausverwaltung der richtige Ansprechpartner. Diese hat mit dem Eigentümer einen Vertrag, dass sie sich um ALLE Belange des Grundstücks (also auch Mieterangelegenheiten, Vertragsangelegenheiten, Rechtsangelegenheiten) kümmert und ist sogar bevollmächtigt. Ich kenne genügend Eigentümer, die Post von Mietern zurückschicken mit der Aufforderung, die bevollmächtigte Hausverwaltung zu kontaktieren. Ich kenne auch genügend Eigentümer, insbesondere große Fonds, die bei besonders "aufdringlichen" Mietern dem Verwalter auffordern, den Mieter irgendwie loszuwerden.
1. Ansprechpartner ist die bevollmächtigte Verwaltung.
2. Ansprechpartner, nur wenn der 1. sich tot stellt und inaktiv ist, ist der Eigentümer.
Äquivalent dazu:
Schreib Du mal einen Rechtsgegner direkt an und ignoriere seinen bevollmächtigten Anwalt. Der Richter wird Dir was vorsingen, weil Du die Mandantenvollmacht ignoriert hast. Eine Richterin am AG Charlottenburg hat mich deswegen mal gefaltet. Mir war der Anwalt der Gegenseite (unwissend, arrogant, uneinsichtig) zu dämlich und ich habe die Mieterin weiter selber angeschrieben. Ungefährer O-Ton der Richterin: "Vollmachtswege - sofern bekannt - müssen eingehalten werden".