Beiträge von help.please

    So ... ich war nun bei der Verwaltung.

    Da sich mein Mietvertrag auf Nettobeträge bezieht, bin ich hier auch von Nettobeträgen ausgegangen.

    Das in meiner ersten Abrechnung keine Anfahrtspauschale steht, hat damit zu tun, dass der Monteur innerhalb des selben Objektes Folgeaufträge hatte. Dadurch entfällt die Anfahrt bei mir. Dies hätte ich sicher nocheinmal genauer hinterfragt, aber das "Problem" hat sich vorher schon selbst behoben ...

    Ich muss die Rechnung nicht begleichen, da der Defekt der Mischbatterie auf die Verkalkung der Kartusche zurück zu führen ist. Sie war von außen ja noch vollends i.O. und ich hatte keinen Einfluss darauf.

    Ich soll der Dame meinen Widerspruch zukommen lassen, damit etwas schriftliches vorliegt, die Kosten werden durch den Vermieter getragen. Die Info mit der verkalkten Kartusche lag der Verwaltung nicht vor, lediglich die Rechnung über die neue Mischbatterie.

    Vielen Dank für die Mithilfe an euch ...

    Hallo ...

    ich habe einen Netto-Betrag der Rechnung von 78,63 EUR, also stimmen die 1,37 EUR schon bis zur 80,00 EUR Grenze. Aber ich denke auf die Cent Beträge kommt es nicht an.

    Auf meiner zweiten Rechnung ist eine Anfahrtspauschale von 7,75 EUR drauf, es erschließt sich mir also nicht, warum der Monteur im ersten Auftrag diese nicht zur Rechnung gestellt hat. Ich werde dies nachher bei meiner Verwaltung persönlich erfragen.

    Falls dies alles seine Richtigkeit hat, zahle ich den Betrag. Will nur nicht einfach so das Geld "aus dem Fenster werfen".

    VG

    Danke ... super für den Tipp. Auf meiner Rechnung habe ich die Monteurleistung und die Mischbatterie stehen. Soweit ich mich erinne, findet sich auf der oben genannten anderen Rechnung von einem anderen Sachverhalt jedoch zusätzlich eine Anfahrtspauschale. Da muss ich sofort einmal nachsehen, sobald ich zu Hause bin.

    Da ich lediglich 1,37 EUR unter meiner Kleinsbetragsgrenze bin, könnte mir diese wahrlich helfen. Ist es mir in dem Fall gestattet bei der Sanitäfirma anzurufen und mich zu erkundigen, ob die Rechnung korrekt gestellt wurde?

    Hallo liebe Forumsmitglieder ...

    nachdem ich nun seit 2 Tagen selbst versuche etwas heraus zu finden suche ich nun Rat bei euch.

    Mein Wasserhahn an der Badewanne hat seit längerem getropft. Daraufhin habe ich mich selbst bemüht und die Dichtung gewechselt, leider ohne Erfolg. So kam es dazu, dass ich die Verwaltung anrief, welche mir eine Sanitärfirma vorbei schickte. Der Herr erkannte das Problem sofort und teilte mir mit, dass die Mischbatterie gewechselt werden muss, da diese innen aufgrund des Alters defekt ist. Gesagt getan, ich habe eine neue Mischbatterie und alles war top.

    Letzten Freitag erhielt ich nun die Rechnung von der Verwaltung mit der Bitte 93,57 EUR zu überweisen. Freundlicherweise hing auch gleich ein Auszug meines Mietvertrages an, in welchem steht:

    "Die Kleinreperaturen umfassen das Beheben von Schäden an den mitvermieteten Anlagen und Einrichtungen in den Mietreäumen, wie Licht- und Klingelanlagen, Schlösser, Wasserhähne, Heizkörperventile, WC-Spüler, Wasch- und Abflußbecken, Thermen, Herde und ähnliche Einrichtungen. Fallen an den oben aufgeführten Geräten und Anlagen kleinere Reperaturen an, so sind diese vom Vermieter vorzunehmen. Der Mieter hat ihm die entstehenden Kosten zu erstatten. Kleinreperaturen in diesem Sinne liegen vor, wenn die Kosten je Einzelfall 80,00 EUR zzgl. jehweils geltender Mehrwertsteuer nicht übersteigen. Die jährliche Gesamtbelastung hierfür darf einen Betrag von 6% des Jahresbetrages der Kaltmiete (250,00 EUR zzgl Mwst.) nicht übersteigen."

    Meine Frage nun: Ist diese Klausel wirksam? Ich habe nämlich das Glück, dass kurze Zeit später im WC-Spüler ien Ventil gewechselt wurde, was mich auch gleich 70,00 EUR kosten würde.

    Muss ich wirklich die neue Mischbatterie zahlen?

    Ich bin mit dieser sorgsam umgegangen, sie sah auch sehr gepflegt aus. So richtig kann ich es nicht nachvollziehen, dass ich dem Vermieter den neuen Wasserhahn zahlen darf, der schon seit zig Jahren durch andere im Gebrauch war.

    Wie seht ihr die ganze Sache hier? Ich schwanke zwischen Zahlung und Widerspruch.

    Für eine kurze Einschätzung eurerseits wäre ich dankbar.

    VG

    help.please

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