Guten Tag in diesem Forum.
Ich hoffe, man kann uns hier helfen.
Wir haben seit 1994 einen Mietvertrag für private Wohnräume in einem Gewerbegebiet. Natürlich sind wir hier auch ordnungsgemäß angemeldet mit erstem Wohnsitz, ebenfalls sit 20 Jahren.
Die Wohnung befindet sich in einem Bürogebäude aus den 70 er Jahren im Obergeschoß und war früher vor der Vermietung an uns die Wohnung des Geschäftsführers und Voreigentümers.
Vor einem halben Jahr hat der Eigentümer gewechselt. Dieser hat uns jetzt gekündigt mit der Begründung, dass ein in dem Gewerbegebiet privater Wohnraum unzulässig ist. Anmerkung von mir: Wir sind weder Hausmeister noch technischer Betreuer des Gebäudes, "nur" private Mieter.
Desweiteren wurden die ursprünglichen Büroräume an Bands als Übungsräume vermietet, welche zu einer erheblichen Lärmbelästigung führt, vor Allem in den Abend- und Nachtstunden.
Vielleicht noch zu erwähnen: Das Gebäude ist als Verwaltungs- und Bürogebäude im FNP eingetragen. Eine Nutzungsänderung ist nicht beantragt.
Frage 1: Ist die Kündigung statthaft, welche Frist muss uns der Vermieter geben und ist er eventuell zu Schadenersatz verpflichtet?
Frage 2: Ist hier Mietkürzung erlaubt?
Frage 3: Müssen wir die Lärmbelästigung hinnehmen, obwohl in unserem Mietvertrag ausdrücklich von einer Hausruhe von 20 - 7 Uhr gesprochen wird?
Für Eure Antworten bedanke ich mich im voraus.
Juergen