Beiträge von DanielMendez

    Hallo erstmal in die Runde. Ich bräuchte ein wenig Hilfe und versuche das Szenario möglichst eindeutig und kurz zu schildern:

    Ich bin im Oktober 2012 in eine 2er WG in Köln gezogen. Nun habe ich nach 1,5 Jahren im März 2014 diese Wohnung wieder verlassen und bis auf einige Kleinigkeiten lief die Übergabe an die neuen Mieter und die Hausverwaltung (eine Liegenschaftsverwaltung aus Frankfurt) glatt. Da ein neuer Mietvertrag aufgesetzt wurde, wurde uns gesagt, dass wir die verzinste Kaution, die unsere Vor-Vor-Vor-Mieter im Oktober 2009 einmal bezahlt haben (sonst wurde das mit der Kaution bei Mieterwechseln immer intern unter den Ein-/Ausziehenden gelöst) 2 Wochen nach Auszug nach Prüfung der Wohnung ausgezahlt würde.
    Dies ist nun auch passiert, allerdings wurden mir und meinem Mitbewohner (der erst im März 2013 zu mir zog) jeweils 40€ Mahngebühr abgezogen und dementsprechend direkt weniger verzinste Kaution ausgezahlt.
    Wir haben aber stets pünktlich die Miete bezahlt.
    Auf meine Rückfrage, woher diese Mahngebühren denn kommen würden (inkl. der Forderung uns dieses Geld zurückzuzahlen), wurde mir berichtet, dass es in der Zeit des gültigen Mietvertrags zu vier Mahnbescheiden wegen verspäteter Bezahlung der Miete gekommen sei - welche jeweils für jeden Mitbewohner 10€ bedeuten würden - also insgesamt 80 Euro.

    Der Clou ist jetzt: Drei dieser vier Mahnbescheide wurden in den Jahren ausgestellt, in denen weder ich noch mein Mitbewohner überhaupt in der Wohnung gewohnt haben. Der einzige Mahnbescheid, den wir jemals bekommen haben, resultiert aus einem Fehler der Hausverwaltung, die beim Einzug meines Mitbewohners es wohl im System nicht auf die Reihe bekommen haben und auf die Miete meiner ehemaligen Mitbewohnerin gewartet haben und ihr dann auch eine Mahnung geschickt haben. Mein Mitbewohner hat allerdings pünktlich am 01.03.2013 die Miete überwiesen ... auf unsere diesbezügliche Rückmeldung nach der Mahnung bekamen wir keine Antwort.

    Nun meine Fragen:
    Kann ich als Mieter für die Mahnungsbescheide meiner Vormieter (deren Mietvertrag ich aber übernommen habe) belangt werden?

    Ist eine Gesamtmahngebühr von 20€ pro Mahnung nicht sowieso extrem hoch?
    Wie sollen sich diese 20€ denn zusammen setzen, wenn man nur einen vorgefertigten Brief versenden muss? (Kurze Info dazu: Im Mietvertrag steht, dass bei Nicheinhaltung der Zahlungsfrist eine Mahngebühr von z.Zt. 10€ erhoben wird ... wieso wird diese allerdings jeweils für beide Bewohner einer 2er-WG erhoben?)

    Wie sollte ich weiter vorgehen?
    Die für uns verantwortliche Vermieterin wird mich in den nächsten Tagen telefonisch erreichen. Ich bin normalerweise echt niemand der wegen 40€ einen großen Aufriss machen möchte, aber dies scheint mir einfach eine dreiste Ungerechtigkeit zu sein ...

    Ich bedanke mich für das Feedback :)

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