Hallo zusammen,
Kurz zu meiner Situation. Ich wohne in einem 6 Parteien Haus zur Miete in einer EG-Wohnung. Zu meiner Wohnung gehört ein mir zugewiesener Stellplatz. Nur leider ist die Zufahrt zu dem Stellplatz relativ besch.... Ich habe mal eine kurze Skizze gemacht um das bildlich darzustellen. Die wichtigsten Maße sind in der Skizze hinterlegt. Meiner Meinung nach greift dort das "Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagensowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze(GaStellV)"
Dort ist im §4 die breite der Fahrgassen hinterlegt. Da mein Stellplatz auf beiden Längsseiten begrenzt ist (durch Hecke und fremden stellplatz) muss mein Stellplatz 2,50m breit sein. d.h. da mein Stellplatz 90° zur Fahrgasse angeordnet ist muss die Fahrgasse eine breite von 6,00m aufweisen. Die Fahrgasse hat aber nur 5,40m.
Falls ich mich Irre korrigiert mich bitte. Es geht darum, da ich mit meinem Auto (Kombi), wenn die Gästeparkplätze belegt sind nur schwer rauskomme.