Beiträge von berndk

    Hallo Forengemeinde
    folgende Unklarheiten sollten geklärt werden :

    Ich wohne seit ca. 4 Jahren in einer Mietwohnung. Die Wohnung wurde am 25.2.14 verkauft. Das hat mir mein früherer Vermieter mitgeteilt und das die "Eigentmsübertragung" erfolgt ist und das ich jetzt an den neuen Vermieter die Miete bezahlen muss. Am 27.2. hat mir der neue Vermieter wegen Eigenbedarfs gekündigt auf 31.5.14.
    Jetzt habe ich folgende Fragen :

    1. Reicht es aus das mir der alte Vermieter mitteilt das die "Eigentmsübertragung" erfolgt ist ? Ich habe mich erkundigt beim Grundbuchamt (am 4.3.)- der neue Vermieter steht da nur vorgemerkt oder so ähnlich drin. Ist die Kündigung rechtswirksam auch wenn der neue Eigentümer noch nicht vollständig im Grundbuch eingetragen ist ? Oder reicht es aus das mir der alte Vermieter erklärt hat das die Wohnung nun einen neuen Eigentümer hat ?

    2. Der neue Eigentümer hat die Wohnung zu dem Zweck gekauft selbst einzuziehen. Ich habe gegoogelt und u.a. gefunden das wenn das so ist er eine Kündigungsfrist von 5 Jahren einhalten müsste - Ist das wahr ?

    Danke für die Antworten
    Bernd K.

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