@ Streeti
Es geht nicht nur Dir so!
@ Streeti
Es geht nicht nur Dir so!
pabst,
Dir steht Einsichtnahme in die Original(rechnungs)belege beim VM zu.
Es sei denn, es ist Dir entfernungsmäßig nicht zuzumuten, dann kannst Du Kopien -gegen Bezahlung - verlangen.
Grundgebühr kann der VM mit den Wasserkosten verrechnen. Abwasser zum Preis von 3,o1/cbm und was wird Dir für Frischwasser
berechnet, und wieviel cbm Verbrauch?
Und nur weil man Mietschulden hat, ist man kein schlechter Mensch und macht das sicher nicht mit Absicht. JEDER kann mal in eine finanzielle Notlage geraten warum auch immer.[/QUOTE]
Ein Dach über dem Kopf ist doch für jeden Menschen das Wichtigste, und man sollte meinen jedem ist das auch bewußt. Für alles und
jedes hat man Geld, nur für die Miete nicht. Der VM ist nun mal der erste, der das zu spüren bekommt. Es gibt Banken, Freunde etc.
nein, die nimmt man nicht in Anspruch, die Miete einfach nicht begleichen ist viel einfacher. Früher war ein Mietpreller kein angese-
hener Mensch, das hat sich leider geändert.
Anwalt. Hausverwalter, Mieter. Ein nicht ernst zu nehmendes Trio.
Wenn Dein Vermieter aber behauptet, er habe das Kündigungsschreiben mit Zeugen in Deinen Briefkasten gesteckt, was dann?
Vielleicht ist das sogar korrekt. Ich halte Dein Vorhaben als nicht klug.
[quote='1']Hallo,
ich habe ein massives Problem, denn ich glaube, ich bin von meinem Anwalt getäuscht worden.
--getäuscht wohl nicht, vielmehr nicht über die Kosten aufgeklärt.
- Fast jeder Anwalt strebt einen Vergleich an, steigert seine Gebühren enorm. Auch der Richter geht nicht leer aus, verdient ebenfalls
- dabei, und hat die Sache auch noch vom Tisch.
Dein Anwalt ließ sich auf keine Prognose ein.
-klar doch, der wußte warum.
hallo, Honigsuppe
Es war das geschriebene Wortwas man als respektlos bezeichnen könnte. Nun weiß man ja den Hintergrund. Mach Dir da keine
Gedanken. Worte sind eben wie Pfeile!!
@H.Hamburg
ich bin derselben Meinung.
Kaution darf vom Mieter nicht mit der Miete verrechnet werden, weshalb der Mahnbescheid korrekt war.
Ruhestörung durch schreiendes Kleinkind- da bist Du machtlos. Dagegen kannst Du Dich gesetzlich nicht wehren.
Ich hatte den gleichen Fall im Haus. Eine junge Familie mit Kleinkind zog in die Wohnung direkt über mir und ab diesen Tag war es mit
der Nachtruhe vorbei. Der Bub fing spätestens ab 6 Uhr morgens an schreien, dann zu wimmern, es kümmerte sich keiner der Eltern
darum. Es war herzzerbrechend, von dem Geräuschpegel ganz zu schweigen.
Beruflich zogen diese Mieter nach 2 Jahren aus, aufatmen meinerseits. Ich überlege mir künftig sehr gut, ob ich wieder mit Kind
vermiete. Ich bin VM.
Ich rate Dir, durchhalten.
[quote='1']Einen Keller mit Streusalz zu entfeuchten und das Salz dann hinterher im Ofen zu trocknen? Viel ineffizienter geht es doch wohl nur noch mit Trockenpusten.
Im Ofen zu trocknen. Auf die Idee bin ich noch nicht gekommen. Die Schüssel mit dem nassen Salz wird in die Sonne
gestellt. Ist eine simple, aber sehr wirksame Methode der Trockenlegung. Salz ist immer parat, einen Trockner müßte
ich mir erst mal anschaffen.
Bei starker Feuchtigkeit würde ich ein elektrisches Trocknungsgerät kaufen, gibt es auch zu mieten.
Feuchte Keller. Eine ganz spezielle Angelegenheit. Grundsätzlich sollte man einen Keller nur bei trockenem, nicht warmen Wetter durch-
lüften. Kellerwände sind kalt, dazu warme Außenluft erzeugt Kondenswasser an den Wänden.
Bei geringer Feuchtigkeit im Keller habe ich so meine Methode.Lt.Chemie verbinden sich Hydrogenium und Natriumchlorid sehr gut, das
mache ich mir zunutze. Ich stelle eine Schüssel mit Streusalz in den Keller, dieses ist nach einigen Tagen naß. Dies darin befindliche
Wasser ist schon nicht mehr im Keller, das Salz wird getrocknet und evtl. wieder mal verwendet.
Ihr krebskranker Vermieter ist für Sie nur der " Alte". Einfach respektlos!! Kein weiterer Kommentar.
[QUOTE=Mainschwimmer;
Was machst du nachts im Keller?
Darauf muß ein Mieter nun wirklich nicht antworten.
Frage Dich hier selbst: Ist die Mietsache in der Tauglichkeit gemindert, wenn zwei Schlüssel fehlen? Solange Du in die Wohnung kommst, ist alles in Ordnung.
Ich würde persönlich gar nichts mindern. Denn: Ohne Fahrstuhl zahlst Du auch keinen Betriebsstrom. Die Entschädigung für das Treppensteigen siehst Du also dann auf der Betriebskostenabrechnung.
Beim Heizungsausfall könnte man dann genauso argumentieren: "sei froh, wenn die H.nicht funktioniert, dann brauchst schon keinen
Verbrauch zahlen". Na ja, Spaß muß sein..
@ Bettiii
Einer Ladung als Zeuge mußt Du auf jeden Fall folgen. Fern bleiben kostet eine Menge Geld.
Und besenrein steht in fast keinem MV mehr, war so vor 50 Jahren.
@ harrry
wenn du zu Schönheitsreparaturen verdonnert bist, muß Du ran. Du kannst es fachmännisch auch selbst streichen, nur innen.
Meine Empfehlung: streich es auch gleich außen mit, der VM wird sich freuen (und schickt Dir in den nächsten.....Jahren keine
Mieterhöhung)
@ gerdk
Das möchte ich nicht behaupten. Vom Gesetz bist Du sicher mehr geschützt als der VM.
Dein neuer VM hat Dich sozusagen mit geerbt und kann Dich zu einen schriftlichen MV nicht nötigen
@ Der Gärtner
Aus reiner Neugier. Von eine Wasseruhr die rückwärts läuft habe ich in meiner 40jährigen Vermieterei noch nichts gehört. Was ist da
das Resultat? Letztendlich ein Null-Verbrauch?
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